Turnigy 2,4GHz FHSS System zum Dumpingpreis.

udogigahertz

User gesperrt
Jürgen Heilig schrieb:
Hallo Udo,
Modul und Empfänger tragen zwar das CE Symbol, aber eine Konformitätserklärung gibt es genau so wenig wie eine Bedienungsanleitung.
Ich habe auch nicht vor das System einzusetzen.
:) Jürgen
Aber Jürgen, das hast Du doch bereits:
Ich war heute mit dem Turnigy JR Sendermodul und dem 4-Kanal Empfänger bei uns auf dem Platz. Die gemessene Reichweite liegt zwischen Spektrum 100mW und Spektrum US Power mit AR6100, auf jeden Fall weiter als FASST mit 4-Kanal Empfänger.
Einschalten = in Betrieb nehmen ;)
Aber beruhigend zu wissen, dass Du es nicht einsetzen willst. :cool:

Grüße
Udo
 

jstremmler

User gesperrt
Turnigy und die Konformitätserklärung

Turnigy und die Konformitätserklärung

Hier sollte man zunächst erst einmal die Frage stellen, ob Fremdhersteller, die 2,4 GHz Module für Sender anderer Hersteller liefern (z.B. Jeti für Graupner-Sender) dann auch eine neue Gesamtkonformitätserklärung für den umgebauten Sender abgeben ?

-bei Umbauten an einem Sender erlischt nämlich die ursprüngliche Konformitätserklärung des Herstellers (das gilt z.B. auch für Sender der Firma Graupner in die Jeti Module eingebaut werden)

- um nun den Forderungen des europäischen Rechts zu genügen, muss der Hersteller der 2,4 GHz Module eine neue "Gesamt"-konformittserklärung für den nach seinen Vorschriften umgebauten Fremdsender (incl. seines 2,4 GHz Moduls) abgeben.

-ansonsten ist der Betrieb illegal und der Betrieb erfolgt ohne Konformitätserklärung

Bevor ihr hier also über Billigprodukte und fehlende Konformitätserklärungen diskutiert, solltet ihr erst einmal über die Konformitätserklärungen bei euren umgebauten Sendern diskutieren.

Wer im Glashaus sitzt....


mfg

Jürgen

P.S. Das Problem habe ich im Groß-Anlagenbau täglich. Das sind wie beim Modellbau in Stahl und Eisen gegossene Einzelanlagen und keiner der Sublieferanten will eine Gesamtkonformitätserklärung für die gesamte Anlage abgeben.....
 

Gast_9757

User gesperrt
jstremmler schrieb:
-bei Umbauten an einem Sender erlischt nämlich die ursprüngliche Konformitätserklärung des Herstellers (das gilt z.B. auch für Sender der Firma Graupner in die Jeti Module eingebaut werden)


Wenn immer wieder die selben falschen Behauptungen aufkommen, pflegt man i.d.R. von "unbelehrbar" zu sprechen. So ein völliger Humbug.
 

udogigahertz

User gesperrt
jstremmler schrieb:
Hier sollte man zunächst erst einmal die Frage stellen, ob Fremdhersteller, die 2,4 GHz Module für Sender anderer Hersteller liefern (z.B. Jeti für Graupner-Sender) dann auch eine neue Gesamtkonformitätserklärung für den umgebauten Sender abgeben ?
-bei Umbauten an einem Sender erlischt nämlich die ursprüngliche Konformitätserklärung des Herstellers (das gilt z.B. auch für Sender der Firma Graupner in die Jeti Module eingebaut werden)
mfg
Jürgen
Jürgen, das mit "Gesamtkonformitätserklärung" gibt es so nicht. Anscheinend verwechselst Du da was oder bringst was durcheinander:

In früheren "Postfernmeldehoheitszeiten" gab es tatsächlich so etwas, das nannte sich aber Zulassung und wurde durch die Post selber geprüft bzw. diese hat die Geräte prüfen lassen. Diese Zulassungs-Prüfung war vor dem Verkauf eines Gerätes (Sender oder Empfänger) Pflicht und der Sender bekam dann hinten so einen Stempel mit dem Posthörnchen und einer amtlichen Prüfnummer.

Aber schon seit der Einführung der vom Benutzer selbst wechselbaren HF-Module verschwand dieser Stempel vom eigentliche Sendergehäuse und war fortan nur noch auf dem HF-Modul zu finden, was ja auch Sinn macht, denn nur dieses Sendemodul sendet, nicht das Sendergehäuse. Das ist nur eine Box mit den Steuerknüppeln, dem Akkufach, einigen Schaltern und den Programmierlogikbausteinen, mehr nicht. Senden kannst Du mit dem Sender (ohne HF-Modul) nicht, also auch niemanden funktechnisch stören.

Die Welt hat sich seit den Tagen des Posthörnchens weitergedreht, es gibt nun allenthalben Computer und Internet und diese Zulassung/Prüfung durch eine amtliche Stelle gibt es nicht mehr. Ach ja, ehe ichs vergesse: Einen Kaiser gibt es auch nicht mehr. :D

Nochmal: Eine Konformitätsbescheinigung braucht nur das HF-Modul, nicht der Sender. (Bei Jeti, XPS und demnächst Multiplex und HiTec benötigen auch die Empfänger eine solche, denn sie senden ja auch=Telemetrie)

Grüße
Udo
 

jstremmler

User gesperrt
@Udo

@Udo

Zitat "Nochmal: Eine Konformitätsbescheinigung braucht nur das HF-Modul, nicht der Sender. (Bei Jeti, XPS und demnächst Multiplex und HiTec benötigen auch die Empfänger eine solche, denn sie senden ja auch=Telemetrie"

Wo steht das genau so im europäischen Recht?

Im Anlagenbau ist das nämlich genau anders. Ändere ich z.B. eine Prozessanlage in einem wesentlichen Bestandteil, erlischt sofort die Konformitätserklärung für die gesamte Anlage und muss neu erstellt werden.
Den Wisch stelle ich dann meistens selber aus und unterschreibe ihn. Passiert allerdings was, dann steht (zurecht) der Staatsanwalt bei mir auf der Matte.

mfg

Jürgen
 
Oh Mann, immer wieder dieser veraltete Unfug!
Bitteschön Jürgen, hier für Dich zum gefühlt hundertsten mal:
http://www.dmfv.aero/pages/funk/aenderungen-an-rc.htm
Damit dürfte Dein Einwand beantwortet sein...
Ach ja, Kaiser gibts übrigens wie Udo ganz richtig bemerkt hat auch keinen mehr, ausser den von der bekannten Versicherung vielleicht...:cool:
 
nachgerüstete module egal welches

nachgerüstete module egal welches

hallo
konformitätserklärung hin oder her, zuerst wird sich die versicherung über den unsachgemäßen einbau des moduls aufregen.

wurde der sachgemäße einbau durch einen autorisierten fachbetrieb oder durch einen modellbauwappler vorgenommen und schon ist so ziemlich alles aus versicherungstechnischer seite geklärt.

freue mich schon über das nachfolger-system von 2,4 ghz da wird wieder viel diskutiert und wenig geflogen.

mfg, heimo
 

actron

User
Hallo,
schreibe hier zwar nicht so viel, lese aber schon lange mit.

Ich habe beruflich sehr oft mit CE Zulassungen / Prüfungen zu tun,
auch mit Geräten die Senden und welche die auch nicht senden.

Also Jürgen hat da schon recht.

Jedes elektronische Gerät (egal ob es sendet oder nicht) braucht eine
CE- Gesamt Konformitätserklärung seitens des Herstelles / Importeurs.
Je nach Geräteart werden unterschiedliche EN Normen angewendet.

Die CE Kennzeichnung kann entweder der gesamte Sender inkl. HF sein oder
auch getrennt, also Sender extra und HF extra.
Aber es muss gewährleistet sein, dass der gesamte Sender auch die Normen einhält (also CE erhält).

Aber sobald ein anderes / fremdes HF Modul in einen Sender gesteckt wird, kann es passieren (muss aber nicht), dass obwohl der Sender CE hat, das HF Modul CE hat, die GESAMT Sendeanlage nicht mehr die EN Normen einhält !!,
also daher auch kein CE erhält bzw. mehr besitzt.

Gruß Mike

Zitat aus obigem Link:
Der Betreiber des Gerätes ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Parameter. Wenn er das schafft, obwohl er Änderungen am Gerät vorgenommen hat, gibt es von Seiten der Bundesnetzagentur nichts auszusetzen. Wenn bei der Überprüfung Mängel festgestellt werden, hat der Betreiber alle Konsequenzen zu tragen. Diese Konsequenzen beziehen sich nicht nur auf dann fällige Bußgelder oder Anzeigen, sondern können auch zivilrechtliche Folgen haben, wenn ein Schadensereignis eingetreten ist.

Also:
In den meisten Fällen wird die Gesamtanlage wohl CE einhalten,
um absolut sicherzugehen, müssten alle möglichen Kombinationen
getestet werden (CE Labor).

Austellen kann eine CE Erklärung eigentlich jeder, da es ja nur erstmal
eine ERKLÄRUNG ist, dass alles okay ist.
Ist es aber nicht okay und es wird nachgemessen dann hagelt es Bussgelder.
 
Ich hoffe mal für euch daß ihr keine Servos selbst einbaut.....:rolleyes:
Dieser Eingriff wäre ja wesentlich schwerwiegender als der Einbau eines konformen HF Moduls...
Also schön brav RTF fliegen, sonst ists Essig mit Versicherungsschutz...:rolleyes:
 

Cabona

User
jstremmler schrieb:
Hier sollte man zunächst erst einmal die Frage stellen, ob Fremdhersteller, die 2,4 GHz Module für Sender anderer Hersteller liefern (z.B. Jeti für Graupner-Sender) dann auch eine neue Gesamtkonformitätserklärung für den umgebauten Sender abgeben ?

-bei Umbauten an einem Sender erlischt nämlich die ursprüngliche Konformitätserklärung des Herstellers (das gilt z.B. auch für Sender der Firma Graupner in die Jeti Module eingebaut werden)

- um nun den Forderungen des europäischen Rechts zu genügen, muss der Hersteller der 2,4 GHz Module eine neue "Gesamt"-konformittserklärung für den nach seinen Vorschriften umgebauten Fremdsender (incl. seines 2,4 GHz Moduls) abgeben.

-ansonsten ist der Betrieb illegal und der Betrieb erfolgt ohne Konformitätserklärung

Bevor ihr hier also über Billigprodukte und fehlende Konformitätserklärungen diskutiert, solltet ihr erst einmal über die Konformitätserklärungen bei euren umgebauten Sendern diskutieren.

Wer im Glashaus sitzt....


mfg

Das ist genau das was ich vor einiger Zeit mal an einem anderen Ort hier im Forum geschrieben habe und vom Mathias E dafür beinahe gefressen wurde.
Die Frickler die z.B. ein FASST, Jeti oder sonst was für ein Modul in einen andere Sender löten haben keine gültige Konformitätserklärung außer es liegt eine Konformitätserklärung des Modulherstellers für das Gesamtsystem vor.
 
Ich fass es nicht! Hört das irgendwann wieder auf? So ein Schwachfug und immer wieder an den Haaren herbeigezogen.

@actron:

Du hast prinzipiell fast komplett recht, ABER die Gesamtkonformität interessiert NUR wenn (gewerblich) weiterverkauft wird.

Wenn ICH als Privatperson in einen Sender der eine Gesamtkonformität hat ein HF Modul mit Modulkonformität einbaue, erlischt wie du schon gesagt hast im Zweifel die Gesamtkonformität des Senders.

Das braucht MICH als Privatperson aber nicht zu interessieren, da ich das System ja nicht (gewerblich) weiterverkaufe.

CE ist für den Inverkehrbringer verpflichtend, sonst für NIEMAND!

Der Modulverkäufer hält die CE für sein Modul ein, also alles in Butter.

Als bleibt nur noch meine Versicherung die etwas gegen mich haben könnte, aber da gibts ja schon oben den Link mit dem Statement des DMFV.

Ergo: Viel heiße Luft.

PS: Wie siehts denn bitte bei PCs aus? Oder bei Autos? Darf man da nicht mal das Autoradio umbauen? Tut mir den gefallen und hört auf!
 

actron

User
@YoMan

Ja, du hast auch recht, es ist ein zweischneidiges Schwert.

Beispiel:
1. Auch als Privatmann muss ich mich an die gesetzlichen Regeln halten.
Diese sind u.a. in den EN-Normen festgehalten.
D.h. ich darf z.b. kein 1kW Sender in die Fernstuerung bauen.

2. Als Privatmann brauch ich keine CE Erklärung abgeben.
Aber es greift Punkt 1.


Bau ich als Privatmann ein HF Modul des Herstelles A ein (CE Papper ist drauf)
in ein Sender von Hersteller B ein, darf ich das erstmal machen,
wenn nun die GESAMTanlage nicht mehr CE einhält, interessiert das
erstmal auch niemand.

So, störe ich nun mit dem Gerät jemand anders, und der beschwert sich
bei der RegTP, und diese würde nachmessen, habe ICH ein Problem !! am Hals.
Wahrscheinlich ein kleines Bußgeld und das wars.

Passiert aber ein Schlimmer Unfall damit, UND war die Ursache die nicht mehr
eingehalten Grenzwerte bin der Gelackmeierte.

Als Anwender gehe ich aber numal davon aus, dass ich Geräte mit CE Papperl
mischen kann, wenn der Hersteller dies erlaubt bzw. in seine Anleitung schreibt, dann kann ich auch davon ausgehen das alles passt.

Aber ganz kleinkariert rechtlich gesehen, ist immer der Anwender der Dumme.

Gruß Mike
 
actron schrieb:
So, störe ich nun mit dem Gerät jemand anders, und der beschwert sich
bei der RegTP, und diese würde nachmessen, habe ICH ein Problem !! am Hals.
Wahrscheinlich ein kleines Bußgeld und das wars.
Und genau das sehe ich anders.
Ich kann nämlich problemlos nachweisen das das Modul der Bösewicht ist und damit ist dann wieder der Aussteller der Konformitätserklärung des Moduls dran.
 

udogigahertz

User gesperrt
Prof. Dr. YoMan schrieb:
Ich kann nämlich problemlos nachweisen das das Modul der Bösewicht ist und damit ist dann wieder der Aussteller der Konformitätserklärung des Moduls dran.
Genau so ist es. Alles andere macht doch auch keinen Sinn, denn der Sender an sich (ohne HF-Modul) kann nicht senden und damit stören, der ist nur ein mehr oder weniger teures Kästchen mit den Knüppeln dran, ein paar Schaltern und Schiebern und dem Akkufach, ein Inputgeber für das eigentliche Sendeteil, das HF-Modul nämlich.

Womit wir wieder bei der Tatsache sind, dass die Turnigy-Module zur Zeit über keine für Europa gültige Konformitätserklärung verfügen und damit hier gar nicht in Betrieb genommen dürften.

Bei uns im Verein dürfte man damit jedenfalls nicht fliegen, da bei uns nur Geräte zugelassen sind, die die gültigen Bestimmungen einhalten und dieses durch die entsprechende Konformitätserklärung nachweisen können.

Setzt man aber in diesen "Turnigy-Sender" ein passendes anderes Modul ein, welches über eine entsprechende Konformitätserklärung verfügt, so dürfte man damit (bei uns im Verein) fliegen.

Ich nehme mal an, dass praktisch jeder Verein genau die gleichen oder zumindest ähnliche Bestimmungen hat.


Grüße
Udo
 

PW

User gesperrt
Hallo Udo,

genau so ist es.

Also bei uns darf z.Bsp. jeder Spektrum fliegen; aber eben nicht mit einem US Spektrum HF Modul.

Es darf auch jeder 35 MHz fliegen, aber nur mit den in Deutschland zugelassenen Kanälen ! Und 72, 36 MHz etc. lassen wir auch keinen Fliegen.



Gruss

PW
 

udogigahertz

User gesperrt
Marcus M schrieb:
da turnigy ja corona ist...
http://www.corona-rc.com/imagesC/zhengshu01b.jpg
http://www.corona-rc.com/imagesC/zhengshu02b.jpg
http://www.corona-rc.com/imagesC/zhengshu03b.jpg
http://www.corona-rc.com/imagesC/zhengshu04b.jpg
man müsste nur die genaue typenbezeichnung des turnigy/corona zeugs kennen. Vielleicht ist das hier so heiss diskutierte dabei...
Das wird Dir nicht helfen, da niemand weiß, ob die Dinger wirklich genau übereinstimmen. Eine rein äußerliche Ähnlichkeit heißt ja noch nicht, dass auch das Innenleben, sprich die Software, genau gleich ist.
Außerdem: Selbst wenn es so wäre, dann sollte in den Zertifikaten auch dieses Turnigy-Modul namentlich, mit genauer Verkaufsbezeichnung, mit aufgeführt sein.

Und selbst dieses Zertifikat, was Du da verlinkt hast, ist in Europa total ungültig, da dort eine Unterschrift von einem in Europa ansässigen Labor/Inverkehrbringer/Importeur hingehört und keine Anschrift aus den USA.

Grüße
Udo
 

jstremmler

User gesperrt
@ Udo

@ Udo

Zitat."Und selbst dieses Zertifikat, was Du da verlinkt hast, ist in Europa total ungültig, da dort eine Unterschrift von einem in Europa ansässigen Labor/Inverkehrbringer/Importeur hingehört und keine Anschrift aus den USA."

Selbst das ist wiedermal völlig falsch, mein lieber Udo !

Wenn z.B. bei Euro- und Bürokraten in Deutschland nichts mehr geht, und ich ein CE Zertifikat oder sonst irgendeinen Wisch für die Beamtokraten brauche, dann beschäftige ich z.B. diese in Chicago ansässige Firma und die erledigt das dann:

http://www.ececonsulting.com/Home

Und schon kommen die von mir gewünschen Ausrüstungsgenstände über den großen Teich nach Deutschland.....

Und übrigens, Chicago liegt nicht in Deutschland und hat auch keinen Kaiser...

mfg

Jürgen
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten