Hallo,
schreibe hier zwar nicht so viel, lese aber schon lange mit.
Ich habe beruflich sehr oft mit CE Zulassungen / Prüfungen zu tun,
auch mit Geräten die Senden und welche die auch nicht senden.
Also Jürgen hat da schon recht.
Jedes elektronische Gerät (egal ob es sendet oder nicht) braucht eine
CE- Gesamt Konformitätserklärung seitens des Herstelles / Importeurs.
Je nach Geräteart werden unterschiedliche EN Normen angewendet.
Die CE Kennzeichnung kann entweder der gesamte Sender inkl. HF sein oder
auch getrennt, also Sender extra und HF extra.
Aber es muss gewährleistet sein, dass der gesamte Sender auch die Normen einhält (also CE erhält).
Aber sobald ein anderes / fremdes HF Modul in einen Sender gesteckt wird, kann es passieren (muss aber nicht), dass obwohl der Sender CE hat, das HF Modul CE hat, die GESAMT Sendeanlage nicht mehr die EN Normen einhält !!,
also daher auch kein CE erhält bzw. mehr besitzt.
Gruß Mike
Zitat aus obigem Link:
Der Betreiber des Gerätes ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Parameter. Wenn er das schafft, obwohl er Änderungen am Gerät vorgenommen hat, gibt es von Seiten der Bundesnetzagentur nichts auszusetzen. Wenn bei der Überprüfung Mängel festgestellt werden, hat der Betreiber alle Konsequenzen zu tragen. Diese Konsequenzen beziehen sich nicht nur auf dann fällige Bußgelder oder Anzeigen, sondern können auch zivilrechtliche Folgen haben, wenn ein Schadensereignis eingetreten ist.
Also:
In den meisten Fällen wird die Gesamtanlage wohl CE einhalten,
um absolut sicherzugehen, müssten alle möglichen Kombinationen
getestet werden (CE Labor).
Austellen kann eine CE Erklärung eigentlich jeder, da es ja nur erstmal
eine ERKLÄRUNG ist, dass alles okay ist.
Ist es aber nicht okay und es wird nachgemessen dann hagelt es Bussgelder.