Leitwerk mit Kohlerovings
Leitwerk mit Kohlerovings
Hallo, habe nochmal gegoogelt und folgendes gefunden. Da würde ich es ja fast drauf ankommen lassen, mit meinem Roving-verstärkten Leitwerk bei einem Wettbewerb anzutanzen. Explizit erlaubt ist es zwar nicht, aber eben auch nicht explizit verboten. Und ob ich mir damit einen Leistungs-erhöhenden Effekt bei "normalen" Thermikbedingungen einhandle, ist ja dazu noch äußerst fraglich...
Lediglich mein leicht nach unten verlängertes Seitenleitwerk wäre zu beanstanden (2.2 d)...
2. Modell:
2.1
Das Modell besteht im Regelfall aus Flügel, Rumpf und Leitwerk. Nurflügel-Modelle die nicht über Rumpf und Höhen- oder Seitenleitwerk oder keines dieser Bauteile verfügen sind ebenfalls zugelassen, wenn sie insgesamt nur über zwei (2) Steuerklappen verfügen. Jede dieser Steuerklappen darf nur von jeweils einem Servo angesteuert werden.
Ansonsten gelten die Bauvorschriften für die Leitwerksmodelle sinngemäß.
Das Modell ist in „überwiegender“ Holzbauweise erstellt.
Dies bedeutet:
a) Im Flügel dürfen lediglich für die Holme, Flügelverbinder und Nasenleisten GFK/CFK/Kevlar-Rohre oder GFK/CFK/Kevlar-Profile verwendet werden (ansonsten Holz).
b) Der Heckausleger für das Leitwerk darf aus einem GFK/CFK/Kevlar-Rohr oder –Profil bestehen. Das Rohr/Profil darf (von hinten gesehen) maximal bis zur halben Flächentiefe des Flügels reichen.
c) Der Holzrumpf darf zur Festigkeitserhöhung auf der Oberfläche mit GFK/CFK/Kevlar beschichtet sein.
d) Alle Ruderanlenkungsteile sind von der CFK/GFK-Einschränkung ausgenommen.
2.2
Nicht erlaubt ist der Einsatz
a) eines Voll-GFK/CFK/Kevlar -oder sonstigen Kunststoff- Rumpfes (z.B. Expert, EPP, etc.),
b) eines in GFK/CFK/Kevlar Schalenbauweise erstellten Flügels oder Leitwerks, auch keine GFK/CFK/Kevlar-D-Box,
c) eines Leitwerks oder Flügels aus GFK/CFK/Kevlar-beplanktem Schaum - oder sonstigem Kunststoff,
d) feststehender oder einziehbarer Vorrichtungen zum Abbremsen des Modells bei der Landung am Boden (z.B. Bolzen, sägezahnähnliche hervorstehende Vorrichtungen usw.). An der Unterseite des Modell darf nichts hervorstehen außer den bis zu zwei Hochstarthaken (Größe: je 5
mmbreit x 15 mm hoch, von vorne gesehen) . Die Hoch-starthaken können verstellbar sein, jedoch darf die Verstellung oder das Ausklinken
nicht über die Fernsteuerung erfolgen.
e) von Ballast, der sich nicht innen im Modell befindet und an der Zelle sicher befestigt ist.
f) jeder Informationsübertragung vom Flugmodell zum Wettbewerbsteilnehmer, mit Ausnahme der Signalstärke, der Empfängertemperatur und der Spannung der Empfängerbatterie (keine Variometer).
g) von Telekommunikationssystemen auf dem Fluggelände für Wettbewerbsteilnehmern und Helfern (Funkgeräte und Telefone eingeschlossen).
Gruß...