Corona, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aspekte

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Sorry Peter, ich komm da jetzt wirklich nicht mit.
Wir Beamte müssen im Falle des Falles Home-Office machen (so fern halt möglich).
Da gibt es doch keinen Unterschied zu normalen Beschäftigten. Wer Home-Office machen kann der macht es halt und bei dem es nicht geht der geht, wie Beamte auch, leer aus.
 
Danke für die Hervorhebung spatz01!

Es gibt aktuell die drei Fälle:
1) Wer in Quarantäne muss und dort Home-Office machen kann der bekommt dann auch Geld, unabhängig ob er Beamter oder ob er Angestellter ist.
2) Wer in Quarantäne muss und dort kein Home-Office machen kann, der bekommt kein Geld. Beamte in einigen Fällen jetzt schon und die Angestellten später mal.
3) Wer in Quarantäne muss und krankgeschrieben ist, der bekommt immer Geld, egal ob Beamter oder Angestellter ist.
 

Eisvogel

User
2) Wer in Quarantäne muss und dort kein Home-Office machen kann, der bekommt kein Geld. Beamte in einigen Fällen jetzt schon und die Angestellten später mal.

Ist das jetzt Schönrederei oder Beamtendeutsch?

Tatsache ist:
Wer ungeimpft in Quarantäne muß und nicht infiziert ist, der bekommt für die Zeit der Quarantäne spätestens ab 1.11. kein Geld, außer er ist Beamter!
Von "einigen Fällen" steht nirgends was!

Die Sache mit dem Homeoffice ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit und betrifft nicht nur die Beamten, sondern jeden Arbeitnehmer, wenn möglich.
Und wenn in einem Amt z.B. von 3 Quarantänlern 2 zu Hause bleiben und einer Homeoffice machen sollte, was wird dem wohl einfallen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Lieber Eisvogel,

dass habe ich doch weiter vorne schon geschrieben: Wenn ich jetzt in einem Hochrisiko-Gebiet Urlaub machen würde, nach Hause komme, deswegen in Quarantäne muss und kein Home-Office machen kann, bekomme ich jetzt, als bayerischer Beamter, kein Geld. Diese Regelung gilt in Bayern schon fast ein Jahr. Angestellte bekommen in diesem Fall aktuell noch Geld!

Und die Andeutung in deinem letzten Satz ist in meinen Augen eine Unverschämtheit! Womöglich liegt der Grund für diese Andeutung aber nur darin, dass Du Dein Arbeitsverständnis unreflektiert auf andere projizierst?
 
es geht ja auch nicht um Personen die in einem Hochrisikogebiet Urlaub machen, sondern um Leute, die auf Grund von Kontaktverfolgung in Quarantäne müssen. (sicher ein viel häufigerer Fall, und vor allem unverschuldet) Und da gilt anscheinend, dass ungeimpfte Angestellte nix bekommen, ungeimpfte Beamte schon.
Das ist doch ungerecht, und hat mit Bashing absolut nix zu tun. (siehe auch das Beispiel angest. Lehrer - verbeamteter Lehrer)
Genaugenommen bedeutet das doch eine Hintertür-Impfpflicht, ausgenommen Beamte
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt doch noch einmal was von mir:

Wer nach dem Infektionsschutzgesetz unerkrankt in Quarantäne muss (zum Beispiel im Rahmen der Kontaktverfolgung) bekommt nach dem Infektionsschutzgesetz eine Lohnfortzahlung. Und um genau diese geht es!
Wenn man dann Home-Office-Arbeitsfähig ist, dann muss man arbeiten und bekommt sein Geld, egal ob Beamter oder nicht! Wer dann kein Office machen kann oder will, der bekommt auch kein Geld. Das gilt in Bayern auch für Beamte. Wenn ich als Beamter in häusliche Quarantäne muss und nicht krankgeschrieben werde, muss ich Home-Office machen und wenn ich mich davor drücke ist es ein ganz normale Dienstvergehen mit den entsprechenden Folgen! Das steht dick und fett im Hygiene-Konzept meiner Arbeitsstelle!
Und ja, da gibt es "Härtefälle" die kein Home-Office machen können, ganz plakativ der angestellte Totengräber oder der Beamte im Strafvollzug.

Wer an Covid-19 erkrankt ist und deswegen in Quarantäne muss der bekommt immer, auch nach diesem magischen Datum weiterhin sein Geld. Egal ob Beamter oder nicht. Denn in diesem Fall "zählt" nicht die Quarantäne sondern die Krankschreiben des Arztes als Ursache für das Fernbleiben. Das ist genauso wie beim Base-Jumper der bei der Ausübung seines Sportes verunglückt.

Die Tatsache, dass es sich bei dieser wegfallenden Lohnfortzahlung um die nach dem Infektionsschutzgesetz handelt, wird in den Diskussionen gerne "übersehen".
 
Dieses Beamten-Bashing wird mir jetzt zu dumm …
Moin Peter,

haben wir jetzt eine Stöhrfall?
Sorry. ;)
Hypothetisch: ein Beamter wird als Kontaktperson offiziell mit Quarantäne belegt.
Er ist nicht geimpft, einfach weil er es so entschieden hat.
Homeoffice ist nicht möglich, egal, ob die Infrastruktur einfach fehlt oder der Job, z. B. Kontaktbeamter, es nicht hergibt.

Nach deiner 2) bekommt der (in Bayern) kein Geld.
Richtig?

Spätestens, wenn es mehrere Fälle von Mehrfach-Quarantäne gegeben hat und jedes mal keine Infektion nachgewiesen werden sollte,
wird nicht nur der Beamtenbund für eine Klärung des Schadenersatzes sorgen.
Ich würde es jedenfalls ganz sicher tun.
De facto ist das als Impfpflicht zu werten, weil die Präventivmaßnahme genau die Impfung wäre oder Zwangsinfektion.
Und dann geht es weiter bei den "Freizeitunfällen mit wirtschaftlichem Schaden für Dritte".

Grüße von einem ehemaligen Beamten auf Zeit.
 
Hi Uwe,

in meinem Umfeld ist es so!
Wenn ich in diesem hypothetischen Fall nicht von zu Hause arbeiten könnte, würde ich kein Geld bekommen. Ich könnte in diesem Fall nicht mal Urlaub nehmen, denn als Professor ist mein Urlaubsanspruch durch die vorlesungsfreie Zeit abgegolten (Das hätte ich jetzt besser nicht geschrieben, denn gleich kommt so eine Intelligenz-Bestie hier auf die Idee mir vorzurechnen wieviele vorlesungsfreie Tage ich habe und dass kein anderer Arbeitnehmer im bekannten oder unbekannten Universum so viel Urlaub hat ;-) ).
Es würde von mir in so einem Fall erwartet, dass ich selbständig andere Wege finde wie ich meine Arbeitsleistung anderweitig erbringen kann und genau dann würde ich auch wieder Geld bekommen. Einfach zu sagen "nö, hab keine Lust" ist nicht!
Falls das nicht klappt würde in meinem Fall der Hochschullehrer-Bund versuchen dagegen vorzugehen. Wie hoch die Chancen sind weiß wohl keiner ...

Genauso ist es aber doch auch bei Nicht-Beamten, in dem Fall wäre es nicht der Hochschullehrer-Bund sondern wohl die entsprechende Gewerkschaft die einen unterstützen würde.

Da ist der Unterschied zwischen Beamten und Angestellten aus meiner Sicht doch minimal, oder übersehe ich da irgendwas gravierendes dass den "Aufschrei" hier im Forum rechtfertigt?
 
Zuletzt bearbeitet:

Eisvogel

User
Du hättest Politiker werden sollen.....

Und die Andeutung in deinem letzten Satz ist in meinen Augen eine Unverschämtheit! Womöglich liegt der Grund für diese Andeutung aber nur darin, dass Du Dein Arbeitsverständnis unreflektiert auf andere projizierst?

Jetzt mal ganz ehrlich: wenn deine Arbeitskollegen ihre Quarantäne bezahlt zu Hause verbringen dürfen und nur du Homeoffice machen sollst, nimmst du das so hin oder suchst du Mittel und Wege?

Zu meinem Arbeitsverständnis: Ich bin vor 4 Jahren am Sonntagnachmittag vom Motorrad gefahren worden und arbeitete am Montag (und natürlich weiterhin) 10 Std. am Bau, mit gebrochener Ferse! Ich konnte gut 6 Wochen nur auf dem Fußballen auftreten und war erst nach 1 Jahr wieder schmerzfrei.
Wenn du mich jetzt als blöd bezeichnest, kann ich nicht mal widersprechen....
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Reden wir mal nicht vom Drücken.
Nur mal so nebenbei: Der Beamte bekommt schlimmstenfalls zwei Wochen nicht bezahlt. Der Handwerker hat Terminaufträge, die er nicht verschieben kann. Lässt er die platzen, kann er seinen Laden dichtmachen. Wo ist die Motivation prinzipiell höher?

Konstruierter Fall: ein Meister macht einen Handwerksbetrieb auf und hat schon zwei Lehrlinge beschäftigt. Muß er in Quarantäne, dann fehlt ihm nicht nur sein Einkommen, Lehrlinge, Finanzamt und Banken wollen weiterhin pünktlich Geld sehen. Das ist, glaube ich, schon eine etwas andere Situation.

Servus
Hans
 

Eisvogel

User
beim Beamten ist es fallabhängig! An meiner Arbeitsstelle gäbe es kein Geld!
Wenn du mit fallabhängig Homeoffice oder nicht meinst, dann ja, theoretisch.
Daß im Beamtenrecht für deine Arbeitsstelle ne Extrawurst gebraten wird glaub ich nicht.

Und was bekommt der selbstständige Meister denn jetzt?
NIx! Vielleicht könnte man sich für sowas versichern, aber schon eine Krankentagegeldvers. die ab dem 1. Tag zahlt ist für kleine Handwerker unbezahlbar.
Es gibt aber auch Vorteile der Selbständigkeit, mir fällt nur gerade keiner ein :(
 
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