Die neue Interessengemeinschaft IG-Hangflug.eu

Es wäre wohl angebracht, dass touristische Anbieter, also z.B. Hotels mit Modellflugangebot mal die Erfüllung der formalen Voraussetzungen ihrer Gäste prüfen und die Einhaltung insbesonders der sicherheitrelevanten Flugregeln überwachen. Bei Verstössen sollte es unmittelbare und empfindliche Sanktionen geben.
Das gleiche gilt auf Modellfluggeländen. Ferner haben in die Verbände Sanktionsmöglichkeiten gegenber uneinsichtien Mitgliedern. Auch auf der grünen Wiese. Besser der Verband schreitet ein als die Behörde. Interne Sanktionen müssen jetzt nicht zwangsläugig an die Behörde gemeldet werden und schädigen nicht den Ruf der Innung.
Hallo Frank,
Da bin ich ganz bei dir! Im letzten Punkt gibt es allerdings auf Seiten einiger Verbände massiv andere Ansichten. Da sollte die EMFU vielleicht nochmal Überzeugungsarbeit leisten
Die Gespräche die wir mit den Betreibern führen haben allerdings genau dieses Ziel: klare Anforderungen stellen, Regeln setzen und dies auch überwachen. Letzteres kommt nicht unbedingt gern an, wer stellt schon gern Forderungen an seine Gäste... Ich hoffe auch, dass es insgesamt ohne harte Sanktionen geht, wenn erstmal die Leute informiert und sensibilisiert sind. Solange gewisse Verbände aber das Thema runterspielen, anderswo schlicht keine ausgereifte Verbandsstruktur existiert, ist es schwierig...
 

mademax

User
... "die formalen Voraussetzungen ihrer Gäste prüfen." Hier oben in M-V sollten im Rahmen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auch die Gastgeber (Hotel, Ferienwohnung etc.) hoheitliche Aufgaben übernehmen, das hat nicht funktioniert. Die einzelnen Mitglieder und der Verband haben sich vehement dagegen ausgesprochen. Hotels mit Modellflugangebot sollten den Kunden bereits vor Vertragsabschluss (Bewirtung, Zimmermiete) auf die formalen Voraussetzungen und die möglichen Sanktionen hinweisen. Es fährt doch keiner ein paar hundert Kilometer, um erst dann zu erfahren, welche Formalien genau an diesem Ort zu erfüllen sind!
"Ferner haben die Verbände Sanktionsmöglichkeiten...". Das soll wohl im Rahmen des §25 BGB erfolgen? Nach meinem Rechtsverständnis sind durch die Satzung z.B. des DAeC - in der derzeitigen Fassung (was in der Schublade liegt, kenn ich nicht) - Sanktionen gegen Dopingvergehen möglich.
"Auch auf der grünen Wiese" welche Verbandsmitglieder haben konkret das Recht diese auszusprechen?

Gruß Max
 

loscho

User
Es wäre wohl angebracht, dass touristische Anbieter, also z.B. Hotels mit Modellflugangebot mal die Erfüllung der formalen Voraussetzungen ihrer Gäste prüfen und die Einhaltung insbesonders der sicherheitrelevanten Flugregeln überwachen. Bei Verstössen sollte es unmittelbare und empfindliche Sanktionen geben.

Da stimme ich Dir unbedingt zu - die Realität sieht leider ganz anders aus.
Entweder kennen diese Betriebe die Regeln nicht oder sie wollen sie nicht kennen.
Mach einfach mal den Versuch und frag dort nach, welche Regeln gelten - da gibts interessante Antworten.

Beispiel:
"..... wobei man am Hang die 120m überschreiten kann, wenn man am Hang entlang hochfliegt, halt immer unter die 120m (Sonderregelung im Gelände)
Die Einhaltung der Richtlinien liegt hauptsächlich in der Eigenverantwortung des Piloten...."

Es gibt aber auch positive Betriebe:

Das mit den Sanktionen würde ich im Moment aber noch nicht so in den Vordergrund stellen.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
"Ferner haben die Verbände Sanktionsmöglichkeiten...". Das soll wohl im Rahmen des §25 BGB erfolgen?

Für Betriebserlaubnisse nach §16 2b wie z.B. in D oder AT ergibt sich die Sanktionspflicht aus eben diesem Paragrafen:

"der Flugmodell-Verein oder die Flugmodell-Vereinigung angemessene Maßnahmen ergreift, wenn er/sie Kenntnis davon erhält, dass ein Fernpilot, der UAS im Rahmen von Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen betreibt, den in der Genehmigung genannten Bedingungen und Beschränkungen nicht genügt, und die zuständige Behörde entsprechend informiert;"

Das hat mit dem BGB nix zu tun.
Keine Sanktionsmöglichkeit besteht gegenüber Nichtmitgliedern, die in der Open Category agieren.
Aber sind auch nicht dem Modellflug zuzurechnen.

Tourismusanbieter haben auf ihren Geländen Hausrecht und können die Einhaltung der Regeln darüber durchsetzen und das sollten sie auch tun, wenn sie behördlichen Verboten vorbeugen wollen. Das neue europäische Recht gibt den Aufsichtsbehörden Möglichkeiten an die Hand, mit denen die sowas ganz schnell und per Order de Mufti umsetzen können. Dann sind die Tourismusbetriebe nicht nur die verantwortungslosen Piloten los, sondern alle anderen auch.
 
Zuletzt bearbeitet:

DD8ED

Vereinsmitglied
Solange gewisse Verbände aber das Thema runterspielen, anderswo schlicht keine ausgereifte Verbandsstruktur existiert, ist es schwierig...
Das Thema der Sanktionierung von Fehlverhalten ist für Verbände mit einer §16 2b Betriebserlaubniss verbindlich. Das gilt auch für Verbände, die diesen Punkt auf oberster Ebene nicht akzeptieren wollen und das als "Modellflugpolizei" brandmarken. Auch wenn es ihnen nicht gefällt, wird das für sie verbindlich werden.
 
Für Betriebserlaubnisse nach §16 2b wie z.B. in D oder AT ergibt sich die Sanktionspflicht aus eben diesem Paragrafen:

"der Flugmodell-Verein oder die Flugmodell-Vereinigung angemessene Maßnahmen ergreift, wenn er/sie Kenntnis davon erhält, dass ein Fernpilot, der UAS im Rahmen von Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen betreibt, den in der Genehmigung genannten Bedingungen und Beschränkungen nicht genügt, und die zuständige Behörde entsprechend informiert;"

Das hat mit dem BGB nix zu tun.
Keine Sanktionsmöglichkeit besteht gegenüber Nichtmitgliedern, die in der Open Category agieren.
Aber sind auch nicht dem Modellflug zuzurechnen.

Tourismusanbieter haben auf ihren Geländen Hausrecht und können die Einhaltung der Regeln darüber durchsetzen und das sollten sie auch tun, wenn sie behördlichen Verboten vorbeugen wollen. Das neue europäische Recht gibt den Aufsichtsbehörden Möglichkeiten an die Hand, mit denen die sowas ganz schnell und per Order de Mufti umsetzen können. Dann sind die Tourismusbetriebe nicht nur die verantwortungslosen Piloten los, sondern alle anderen auch.
Auch hier Zustimmung, bis auf eine Kleinigkeit...
Für Betriebserlaubnisse nach §16 2b wie z.B. in D oder AT ergibt sich die Sanktionspflicht aus eben diesem Paragrafen:
In AT sowie allen anderen europäischen Ländern ist eine solche BE für den Betrieb im Verbandsrahmen nicht in Sicht. Daher verbleibt dort die Verantwortung beim jeweiligen Verein bzw. der juristischen Person, die ein Fluggelände betreibt. An allen anderen Orten fliegt man Open category und das ist nach deiner Definition nicht dem Modellflug zuzuordnen? Diskutiere das Mal mit dem Öaec und den österreichischen Gastronomen. Bringt Freude, glaub mir 😗😉
 

mademax

User
Die Grundlagen für die Rechtsfähigkeit eines Vereins (Verband) sind sehr wohl im BGB geregelt. Danach ist auch eine Satzung zwingend zu erstellen und in dieser ist der Zweck des Vereins ausführlich zu erläutern. Siehe auch Satzung des DAeC unter §2 Zweck des Verbandes. Dort sind nach meinem Kenntnisstand (heute) die Vorgaben der Durchführungsverordnung insbesondere §16 2b nicht eingearbeitet.

Aus der Gegenüberstellung der Optionen zu §16, erarbeitet von der Bundeskommission Modellflug – vielen Dank dafür – kann ich entnehmen:

3 Zuständige Behörde

Betriebserlaubnisse werden in der Specific Category und bei Erlaubnissen gemäß § 16 von der zuständigen Behörde erteilt. In Deutschland ist allerdings z.Z. noch keine zuständige Behörde benannt.


Deshalb war ich doch sehr verwundert, dass Frank Sanktionsmöglichkeiten gegenüber uneinsichtigen Mitgliedern sieht. Auch auf der grünen Wiese.

Eine weitere Aussage von Frank: „Besser der Verband schreitet ein, als die Behörde. Interne Sanktionen müssen jetzt nicht zwangsläufig an die Behörde gemeldet werden…“

Dagegen steht allerdings, dass nach §16 2b:
iii) der Flugmodell-Verein oder die Flugmodell-Vereinigung angemessene Maßnahmen ergreift, wenn er/sie Kenntnis davon erhält, dass ein Fernpilot, der UAS im Rahmen von Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen betreibt, den in der Genehmigung genannten Bedingungen und Beschränkungen nicht genügt, und die zuständige Behörde entsprechend informiert;

iv) der Flugmodell-Verein oder die Flugmodell-Vereinigung der zuständigen Behörde auf Verlangen die für Aufsichts- und Monitoringzwecke notwendigen Unterlagen vorlegt.
Was Frank mit internen Sanktionen meint, ist wohl z.B. das zweiwöchige Startverbot, das mir der Fluglehrer bei der Nichteinhaltung der vorgegebenen Platzrunde ausgesprochen hat. Ähnliches kann es natürlich auch durch den Flugleiter auf dem Modellflugplatz geben.

Bei der momentanen Rechtslage in Deutschland wäre ich als Hotelier und Modellflugplatzbetreiber sehr vorsichtig bei der Verhängung von unmittelbaren und empfindlichen Sanktionen. Das kann für ihn sehr teuer werden.

Im Zusammenhang mit der neuen Luftverkehrsordnung, die für einen Normalbürger nicht in Gänze lesbar und damit auch nicht in der Praxis umsetzbar ist, hatte ich Anfragen an den Fachbereich des Innenministerium des Landes M-V und an den Bund. Es wird allgemein nicht verwundern, dass sich die getroffenen Aussagen teilweise widersprochen haben.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
In AT sowie allen anderen europäischen Ländern ist eine solche BE für den Betrieb im Verbandsrahmen nicht in Sicht. Daher verbleibt dort die Verantwortung beim jeweiligen Verein bzw. der juristischen Person, die ein Fluggelände betreibt.
In UK gibt es eine BE nach §16, in At laufen zumindest Anträge dazu und in D kommt das auch bald.
An allen anderen Orten fliegt man Open category und das ist nach deiner Definition nicht dem Modellflug zuzuordnen? Diskutiere das Mal mit dem Öaec und den österreichischen Gastronomen. Bringt Freude, glaub mir 😗😉
In der 947 subsummiert sich der Modellflug unter dem §16. Natürlich kann man in der Open Category auch Modellflug machen, aber nicht nach den Regeln des Modellflugs. In der Open Category gibt es keine Differenzierung zwischen Freizeitflug und gewerblichen Anwendungen. Es gibt dort keine Untergruppen. Auch keinen Modellflug.
Da der Modellflug nicht der OC zugeordnet werden kann, tragen die Verbände auch keine Verantwortung für den Betrieb ihrer Mitglieder in der Open Category. Und das ist für die Verbände entscheidend.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Dagegen steht allerdings, dass nach §16 2b:
iii) der Flugmodell-Verein oder die Flugmodell-Vereinigung angemessene Maßnahmen ergreift, wenn er/sie Kenntnis davon erhält, dass ein Fernpilot, der UAS im Rahmen von Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen betreibt, den in der Genehmigung genannten Bedingungen und Beschränkungen nicht genügt, und die zuständige Behörde entsprechend informiert;
Genau daraus ergibt sich die Sanktionsmöglichkeit der Verbände. Auch auf der grünen Wiese. Im Rahmen einer Betriebserlaubnis nach §16 (die ja auch die grüne Wiese umfasst) werden auch die Regeln für die grüne Wiese von den Verbänden definiert (zumindest in D). Dazu, was an Behörden gemeldet werden muss, gibt es Regelungen im Luftrecht über die Meldepflicht von Vorfällen und Unfällen. Nicht alles muss an die Behörde gehen.
Hinzu kommt, das die Vereine und Verbände jetzt schon Sanktionsmöglichkeiten im Rahmen ihrer Satzungen und Flugordnungen haben. Es kommt jetzt die grüne Wiese hinzu, da die Regeln dort bisher nicht in der Zuständigkeit der Vereine und Verbände lagen.
 

mademax

User
Vorab: das ist mein letzter Beitrag zum Thema, mein Wissen zum dazu geltenden Recht reicht zu weiterführenden qualifizierten Aussagen nicht aus.
Dass die Vereine und Verbände jetzt schon Sanktionsmöglichkeiten haben, Sanktionen im Rahmen des §16 2b auszusprechen, sehe ich so nicht.
Dagegen spricht, dass Sanktionen von Verbänden gegenüber z.B. Sportlern – zwischen denen grundsätzlich nur eine mittelbare Mitgliedschaft besteht – nur dann wirksam und anwendbar sind, wenn die Sanktionstatbestände und angedrohten Strafen in den jeweiligen Vereinssatzungen verankert sind. Und das sehe ich beim DAeC noch nicht.
;) Es dürfte also noch ein Weilchen dauern, bis mich ein Beauftragter beim Fliegen am Steilufer anspricht, sich vorstellt und dann um Landung bittet damit er die Überprüfungen am Fluggerät durchführen und meine Ausweise einsehen kann. Pech nur, wenn dieser vom DMFV Beauftragt wurde???
 
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Gestern am 9. Oktober 2021 fand die 6. Generalversammlung der EMFU https://emfu.eu als Online-Meeting statt. Dabei wurde der Status der IG-Hangflug.eu als "Associate Member" bis zur nächsten 7. Versammlung bestätigt, bei der dann über eine Vollmitgliedschaft abgestimmt werden soll. Bis dahin sind dann auch die Voraussetzungen seitens der EMFU geschaffen, auch Organisationen aufzunehmen, die keinen Verbands- oder Clubstatus haben. Wir werden bis dahin aber auch nicht untätig bleiben und unser "Standing" optimieren.
Auf der Messe "Faszination Modellbau" https://www.faszination-modellbau.de in Friedrichshafen werden wir zum Beispiel dieses Jahr Anfang November mit einem Infostand präsent sein! Kommt vorbei und diskutiert mit uns ... gleich gegenüber des DMFV-Stands
😉
 

sevenupi

User
Auf der Messe "Faszination Modellbau" https://www.faszination-modellbau.de in Friedrichshafen werden wir zum Beispiel dieses Jahr Anfang November mit einem Infostand präsent sein! Kommt vorbei und diskutiert mit uns ... gleich gegenüber des DMFV-Stands
😉

Supi…..packt ne Kaffeemaschine mit ein…..es gibt viel zu erzählen…..am „großen Stand“ gegenüber bin ich mal blöd angemacht worden…auf die Frage, ob ich ein Schwarzgetränk haben könnte …..da bin ich nachtragend 🤨
 
Ergänzend zu meinem gestrigen Post hier die offizielle Pressemeldung des Generalsekretärs der EMFU, Frank Tofahrn:

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Die 6. Generalversammlung der EMFU fand am 9.10.2021 als Online-Versammlung statt. Daher gab es nur ein sehr eingeschränktes Programm.

An der Versammlung nahmen Natale Di Rubbo und Antonio Gonzales Gomez (beide EASA) teil und standen den Fragen der Teilnehmer Rede und Antwort. Beide haben die EMFU zur Mitarbeit an der Regulierung und zu Änderungsvorschlägen aufgerufen und bestätigt, dass Vorschläge der EMFU unterstützt werden, solange sie mit der Basic Regulation vereinbar sind. Die EASA hat ein starkes Interesse an einer engen Zusammenarbeit mit und an Unterstützung durch die EMFU. Ferner haben die EASA-Vertreter vorgeschlagen, bei Bedarf ein Standard Scenario für FPV-Race zu schaffen. Zusätzlich plant die EASA eine Informationskampagne zum Thema §16 Betriebserlaubnisse.

Ein weiteres Thema war U-Space. Es ist Ziel der EASA, den Einfluss von U-Space auf den Modellflug im Rahmen einer §16 Betriebserlaubnis so gering wie möglich zu halten. Dazu wurde der EASA durch die EMFU ein mögliches Verfahren zur Nutzung von als U-Space ausgewiesenen Lufträumen durch den Modellflug vorgestellt.

Als neue Mitglieder wurden aufgenommen:

  • ASOCIACION ESPAÑOLA DE AEROMODELISMO (Spanien) als Vollmitglied
  • IG-Hangflug (Deutschland) als Assoziiertes Mitglied

Gruss

Frank Tofahrn

General Secretary EMFU

EUROPEAN MODEL FLYING UNION
REPERESENTING MODEL FLIERS IN EUROPE
 
https://ec.europa.eu/info/law/bette...e-to-foster-sustainable-and-smart-mobility_en
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum Thema unbemannte Luftfahrzeuge eingeleitet -
"Eine Drohnenstrategie 2.0 für ein intelligentes und nachhaltiges Ökosystem für unbemannte Luftfahrzeuge in Europa".

Wer sich damit beschäftigen will und eine relevante Meinung dazu kundtun möchte, kann es über die Seite (Link oben) tun.
Ende der Kommentarfunktion ist der 31. Dezember 2021. Die Beiträge werden ausgewertet, bewertet und fließen in die Diskussion ein.
Hoffentlich ...

Ist möglicherweise ein Bild von Text „European Commission“

 
Der Tschechische Beitrag ist spitze!😃

hänge ihn mal an, mit DeepL übersetzt.




Der Verband der Modellbauer der Tschechischen Republik r.a. ist eine Organisation, die mehr als 7.000 Modellbauer in der Tschechischen Republik vereint, von denen mehr als 1.000 unter 18 Jahre alt sind. Die Flugmodellbauer in der Europäischen Union sind derzeit im internationalen Vergleich voll wettbewerbsfähig. Wird das auch in Zukunft so sein?

Die Verordnungen (EU) 2018/1139, 2019/947 und 2019/945 haben den Flugmodellbauern der Europäischen Union in erster Linie Arbeit gebracht, ohne dass sie dafür etwas gewonnen hätten. Die Verordnung verschmolz Drohnen und Flugmodelle unter denselben Regeln, ohne zu berücksichtigen, dass es Modellflug schon lange gibt. Flugmodellbauer fliegen ihre Modelle seit Jahrzehnten, sicher und mit großem pädagogischen Einfluss. Auch wenn die Verordnung 2019/947 durch ihren Artikel 16 die Aktivitäten von Modellbauern, die Mitglieder von Modellbauvereinen sind, ermöglicht und durch die Genehmigung der zuständigen Stelle erlaubt, den Betrieb von Modellflugzeugen fortzusetzen, wird das tatsächliche Fliegen durch diese Regeln stark beeinträchtigt. Dies geschah, ohne die Auswirkungen solcher Vorschriften auf Tausende von europäischen Bürgern zu bewerten. Das größte Problem sind junge Menschen unter 16 Jahren, die am härtesten getroffen wurden.

Wir sind der Meinung, dass eine weniger strenge Regelung für Flugmodelle Teil des Plans für die Drohnen-2.0-Strategie sein sollte. Hier sind einige Gründe:

1) Die Zukunft eines jeden Bereichs hängt von der Bildung ab. In Israel zum Beispiel ist Modellflug ein Schulfach. Dieser Ansatz trägt dazu bei, ein hohes Niveau an Flugzeugmodellbauern zu erhalten, und nicht zufällig auch ein hohes Niveau an Drohnen.

2) Sie können Ihre Freunde, die in der Luftfahrtindustrie arbeiten, Piloten von Verkehrsflugzeugen, fragen, ob sie in der Vergangenheit Flugmodelle gebaut haben. Sie werden feststellen, dass die überwiegende Mehrheit ehemalige oder sogar aktuelle Flugzeugmodellbauer sind. Nur einige Beispiele: Die Gebrüder Montgolfier versuchten sich zuerst an einem Ballonmodell, der Franzose Alphonse Penaud testete 1871 Stabilitätsprobleme an einem Flugzeugmodell, der tschechische Kosmonaut Vladimír Remek (ehemaliger Europaabgeordneter) baute in seiner Jugend Flugzeugmodelle usw..

3) Flugzeugmodelle tragen keine Aufnahmegeräte oder Kameras an Bord und gefährden somit nicht die Persönlichkeitsrechte von Personen.
Die Sicherheit von Flugmodellen ist hoch, dessen ist sich die EU bewusst und stellt dies in der Verordnung 2019/947 oder der Verordnung 2021/664 fest.

Drohnen, insbesondere Flugdrohnen, sind zweifellos die Zukunft der nachhaltigen und intelligenten Mobilität in der EU. Und Europa muss in diesem Bereich wettbewerbsfähig sein, oder besser gesagt, eine führende Rolle spielen. Die Förderung von Modellflugzeugen als grundlegender Schritt in der Luftfahrtindustrie und insbesondere von Drohnen wird gewährleisten, dass die EU ein Nutzer und einziger Abnehmer außereuropäischer Drohnen sein wird, aber bei der Entwicklung und Herstellung von Drohnen in der Welt an vorderster Front steht. Es ist auch notwendig, an die Entwickler von Unterstützungssystemen für Drohnen zu denken, die von den Erfahrungen mit Modellflugzeugen profitieren werden, wenn sie in der Praxis für Drohnen eingesetzt werden.

Der einfachste und billigste Weg, Modellflugzeuge in Europa zu unterstützen, wird darin bestehen, sehr zugängliche und unterstützende Bedingungen für den Betrieb von Modellflugzeugen zu schaffen. Es ist an der Zeit, das Wissen und die Praktiken zu erhalten, die wir hier in Europa haben.

Wir sind der Meinung, dass es sehr sinnvoll wäre, Flugmodelle von der Gesetzgebung für Drohnen vollständig auszunehmen oder eine eigene Kategorie für den Betrieb von Flugmodellen zu schaffen, um ihrem freien und pädagogisch zugänglichen Prinzip Rechnung zu tragen. Natürlich ist es notwendig, einige Grenzen zu setzen, um den Missbrauch des Instituts der Flugmodelle zu vermeiden. Zum Beispiel das Fehlen einer Kamera, eine Gewichtsgrenze von 25 kg, keine Systeme, die einen automatisierten Flug ermöglichen, usw.

Wir glauben, dass sich diese Sichtweise auf die Zukunft der Luftfahrt in Europa in der Strategie für Drohnen 2.0 zur Förderung einer nachhaltigen und intelligenten Mobilität in Europa widerspiegeln wird.

Die Association of Modelers of the Czech Republic r.a. ist bereit, mit der Europäischen Kommission, dem zuständigen Ausschuss zu diesem Schlüsselthema für die Zukunft der Luftfahrt, umfassend zusammenzuarbeiten.
 
Wir sind der Meinung, dass es sehr sinnvoll wäre, Flugmodelle von der Gesetzgebung für Drohnen vollständig auszunehmen oder eine eigene Kategorie für den Betrieb von Flugmodellen zu schaffen, um ihrem freien und pädagogisch zugänglichen Prinzip Rechnung zu tragen. Natürlich ist es notwendig, einige Grenzen zu setzen, um den Missbrauch des Instituts der Flugmodelle zu vermeiden. Zum Beispiel das Fehlen einer Kamera, eine Gewichtsgrenze von 25 kg, keine Systeme, die einen automatisierten Flug ermöglichen, usw.

Wir glauben, dass sich diese Sichtweise auf die Zukunft der Luftfahrt in Europa in der Strategie für Drohnen 2.0 zur Förderung einer nachhaltigen und intelligenten Mobilität in Europa widerspiegeln wird.

Die Association of Modelers of the Czech Republic r.a. ist bereit, mit der Europäischen Kommission, dem zuständigen Ausschuss zu diesem Schlüsselthema für die Zukunft der Luftfahrt, umfassend zusammenzuarbeiten.
@LimaBravo Danke für die Übersetzung. Das entspricht auch unserer Überzeugung.
Schön, dass es bereits Reaktionen auf die Anfrage der EU-Kommission gibt.
Wir hoffen, dass dies nicht im Sande verläuft und noch weitere dementsprechende Meinungen eingehen!
 
Falls es doch noch jemanden interessiert ...

Hier ist nochmal für diejenigen, die sich bisher nicht die Mühe gemacht haben, der Zugang zu der oben erwähnten Umfrage der Europäischen Kommission "Eine Drohnen-Strategie 2.0 für Europa zur Förderung einer nachhaltigen und intelligenten Mobilität" auf deutsch.

Grund der Konsultation
Die Kommission erarbeitet derzeit eine „Drohnenstrategie 2.0 für ein intelligentes, nachhaltiges Ökosystem für unbemannte Luftfahrzeuge in Europa“. Aufbauend auf der Politik und dem Regelungsrahmen, die auf EU-Ebene in diesem Bereich bereits bestehen, sollen mit dieser öffentlichen Konsultation Informationen und Rückmeldungen von den relevantesten Interessenträgern und der breiteren Öffentlichkeit darüber eingeholt werden, wie eine EU-Drohnenstrategie zu einem neuen Angebot nachhaltiger Luftverkehrs- und Verkehrsdienste beitragen kann. Diese Konsultation sollte dazu beitragen, zu ermitteln, welche Schritte ergriffen werden könnten, um einen breiteren Einsatz von Drohnen zu fördern, und welche Bedenken durch EU-Maßnahmen ausgeräumt werden müssten, um die sichere, effiziente und nachhaltige Entwicklung eines Ökosystems für Drohnen zu gewährleisten.

Beantwortung des Fragebogens
Sie können an dieser öffentlichen Konsultation teilnehmen, indem Sie den Online-Fragebogen ausfüllen. Wenn Sie den Online-Fragebogen nicht verwenden können, kontaktieren Sie uns bitte unter nachstehender E-Mail-Adresse.

Fragebögen sind in mehreren oder allen EU-Amtssprachen verfügbar. Sie können Ihren Beitrag in jeder EU-Amtssprache einreichen.

Aus Gründen der Transparenz werden Organisationen und Unternehmen, die an öffentlichen Konsultationen teilnehmen, gebeten, sich im Transparenzregister der EU registrieren zu lassen.

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