Jetzt liegt er also vor, der lange erwartete (Referenten-)Entwurf zum neuen Luftverkehrsgesetz und der daraus resultierenden Luftverkehrsordnung. Leider hat sich das BMVI für die Option b entschieden. Ich kann darin nur Nachteile für uns erkennen. Die in der EU-VO 2019/947 unter Artikel 16.2b aufgeführten Anforderungen sind genau so in den neuen Entwurf der LuftVO eingegangen. Nach 16.2.b müssen die Verbände
i. ihre Piloten über die inhaltlichen Vorgaben der Betriebsgenehmigung informieren,
ii. Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen unternehmen, um sicherzustellen, dass ihre Piloten den Anforderungen genügen,
iii. Piloten, die gegen Vorgaben verstoßen, bei der zuständigen Behörde melden und
iv. den Behörden gegenüber sich erklären und dokumentieren, wenn jene die Einhaltung von Genehmigungsvorgaben überprüfen wollen.
Den Verbänden werden damit mehr Pflichten aufgebürdet, sie müssen schulen, sie müssen kontrollieren, sie müssen Rechenschaft ablegen. Und sie müssen Aufsichtsaufgaben übernehmen, also gewissermaßen eine Regelpolizei sein. Die Ergänzungen im Referentenentwurf erwecken sogar den Eindruck, dass eine Teilnahme an Schulungsmaßnahmen Voraussetzung für eine Pilotentätigkeit werden könnte (unter „Zu § 21g LuftVO“). Die angelegten Maßstäbe erinnern schon beinahe an die manntragende Fliegerei. Ich frage mich, wie sich dies wohl in den Verbänden umsetzen lässt. Sicherlich wird zusätzlicher bürokratischer und administrativer Aufwand nötig sein. Das wäre dann vermutlich auch mit höheren Kosten für uns verbunden.
Die von Frank verkündete Anhebung der Gewichtsgrenze von 5 auf 12 kg halte ich allerdings wirklich für sensationell. Ich hätte das nicht für möglich gehalten, zumal auch der Referentenentwurf nicht nur die 5kg-Grenze beinhaltete, sondern dort sogar darauf verwiesen wurde, dass Unfalltests bei Passagiertriebwerken „nur“ mit 3,5-kg-Vögeln durchgeführt werden. Sollte also tatsächlich die Gewichtsgrenze im Bereich des erlaubnisfreien Fliegens auf 12kg angehoben werden, wäre dies doch ein großer Fortschritt. Allerdings ist mir unverständlich, wie das BMVI allgemein engere Grenzen setzen und mehr kontrollieren will, andererseits bereit ist, das Gewichtslimit so deutlich nach oben zu schrauben. Egal, dieses Ergebnis ist jedenfalls super.