Solange der Referentenentwurf nicht verabschiedetes Gesetz ist, ist die darin vorgeschlagene Gebührenordnung noch nicht gültig. Weiß jetzt nicht die detaillierte Rechtslage, ob dann sowas rückwirkend noch über Gesetzgebungsverfahren geltend gemacht werden kann.
Das dürfte auch der Grund sein, weshalb das Dokument zum A1/A3-Schein derzeit per mail ohne Rechnung (Punkt 34: 25€) zugeht und auch eine Registrierung (Punkt 41a: 25€) noch nichts kostet. Spannend auch, ob die Registrierung durch die Verbände (Punkt 41b: 5€) noch vor Erlass des Gesetzes durchgeht, dann werden (Autobahn lässt grüßen), schon wieder nicht die Millionen sprudeln...
In 5 Jahren oder bei Änderungen (Zusammenführen von Registrierung mit Schein...), bis dahin sollte das auch durch Bundestag und -rat gegangen sein.
Grüße Stefan