Martin Greiner
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Ach komm, der Tag hat 24 Stunden und die Nacht ist auch noch da....Die Regelwerke als solche werde ich jetzt hier aber nicht darlegen. Ich habe heute noch was anderes vor.
Ach komm, der Tag hat 24 Stunden und die Nacht ist auch noch da....Die Regelwerke als solche werde ich jetzt hier aber nicht darlegen. Ich habe heute noch was anderes vor.
Ja, aber das ist inzwischen eher ein Nebenkriegsschauplatz bzw Schnee von vorgestern. Da sollten alle Akteure langsam mal drüber weg kommen... Daher mein "na und" vorhin. Sich in der EMFU um die großen Scheißhaufen kümmern, die da noch zum reintreten einladen, wäre ein lohnenderes Ziel! Ich hoffe du verzeihst mir meine DirektheitDiese Option war da. Aber die Tür dazu ist ohne Not mit einem lauten Knall zugeschlagen worden. Jetzt ist der Zug abgefahren.
Was die verwaltungsrechtlichen Konsequenzen in D angeht, liegst du wohl richtig aber da droht imho kein großes Ungemach mehr. Ich bezog mich eher auf die Eitelkeiten und fragwürdigen Interessen im großen Kino (EU) und warum deretwegen nicht immer dir Interessen der Betroffenen im Vordergrund stehen.Hi,
Schnee von gestern - nach meinem Stand muß der Nachweis in den Regeln nach §16 neu definiert werden. Also eher Schnee von morgen - in D.
Sicher nicht das größte Problem, aber eben doch ein Problem.
Gruß
Hallo,Hallo Frank,
wieso gehen die Verbände und wie ich sehe auch Du immer davon aus, dass ich auf einem Modellflugplatz mit AE stehe? Dass es bei dir eben ist und keine Berge gibt entnehme ich deinem Bild:
Bei mir sieht es aber so aus:
normalerweise Wildflieger bis 5 kg Segler mit maximal Erlaubnis/Duldung des Bauern am Hang
Versicherung in Privathaftpflicht beinhaltet (sogar Motor wäre da drinne)
zusätzlich Vereinsmitglied in einem Modellflugclub e.V. für eine Windrichtung
kein Mitglied DAEC oder DMFV oder sonstwo
Kenntnisnachweis vorhanden,
Flugzeuge mit Aluklebeschild (feuerfest) versehen
was darf ich jetzt und was nicht?
nach meinem Stand aus diesem Fred: und dem Kenntnisnachweis Fliegen in D ja,
max. Flughöhe jetzt??
Rest ist für mich auch unklar.
Was muss ich nun machen, um z.B. mal in der Rhön zu fliegen?
oder in der Schweiz
oder in Österreich
oder Italien
oder Frankreich
Ich weiß, dass du da in so einem Gremium drinne warst (Arbeit ohne Lohn und dann noch Schläge von allen Seiten). Dafür Danke ich schon mal
Ich bin nicht sicher, ob mir meine Fantasie gerade einen Streich spielt:einfachen Verfahren im Luftraum Golf (762m) die Möglichkeit geben auf der grünen Wiese Betrieb zu machen
...
Mein Freund Theo ist in keinem Verband, hat aber den LBA Schein und muss dann in 120 m Höhe auf mich warten, weil er nicht höher darf.
Habe ich das so richtig verstanden?
Wenn das so stimmt, dann bitte ich jetzt mal unsere Grundrechts- Experten nach vorne.
Der Gleichheitsgrundsatz könnte das Thema sein.
...
Safty, mein Freund Theo ist im ADAC und darf auf der Autobahn 130 km/h fahren.Mein Freund Karl hat Führerscheinklassen A + B.
Ich habe das Thema von Seite 1 aus gelesen und da steht, wir sollen diskutierenSolche Diskussionen führen doch zu nichts.
Ich will da auch nicht dran rütteln, Fertighat das Fliegen im Verband gesetzlich eine Sonderrolle bekommen
Als ich 1973 mit meinen Kollegen in meinen Beruf eingetreten bin, mussten wir alle in die gleiche Gewerkschaft eintreten, sonst hätten wir Nachteile in der Firma gehabtWenn Theo nicht warten will tritt der in Verband ein
Ich bin nicht sicher, ob mir meine Fantasie gerade einen Streich spielt:
Also ich treffe mich mit meinem Freund Theo auf Frank´s grüner Wiese, wo man 2500 ft hoch fliegen darf und sonst auch alle Voraussetzungen passen und keiner was dagegen hat.
Ich bin Mitglied im DMFV und darf dann die 762 m in Angriff nehmen.
Mein Freund Theo ist in keinem Verband, hat aber den LBA Schein und muss dann in 120 m Höhe auf mich warten, weil er nicht höher darf.
Welche Frage meinst du ?
Hallo Frank,
wieso gehen die Verbände und wie ich sehe auch Du immer davon aus, dass ich auf einem Modellflugplatz mit AE stehe? Dass es bei dir eben ist und keine Berge gibt entnehme ich deinem Bild:
Bei mir sieht es aber so aus:
normalerweise Wildflieger bis 5 kg Segler mit maximal Erlaubnis/Duldung des Bauern am Hang
Versicherung in Privathaftpflicht beinhaltet (sogar Motor wäre da drinne)
zusätzlich Vereinsmitglied in einem Modellflugclub e.V. für eine Windrichtung
kein Mitglied DAEC oder DMFV oder sonstwo
Kenntnisnachweis vorhanden,
Flugzeuge mit Aluklebeschild (feuerfest) versehen
was darf ich jetzt und was nicht?
Hallo,
du übersiehst hier einen wichtigen Punkt.
Im Rahmen des Betriebs im Verbandsrahmen, also als Mitglied eines Verbandes wird es in Zukunft im Rahmen der Betriebserlaubnis für die Mitglieder des Verbandes die Möglichkeit bis 12 kg im einfachen Verfahren im Luftraum Golf (762m) die Möglichkeit geben auf der grünen Wiese Betrieb zu machen. Ein Platz mit AE ist erst über 12 kg notwendig.
Wenn du kein Verbandsmitglied bist, hast du jetzt mal Gelegenheit, darüber nachzudenken, ob eine Mitgliedschaft dem Untergang der Welt gleichzusetzen ist und ob du dich ersatzweise mit dem Höhelimit der Open Category von 120m anfreunden kannst. Mehr gibts im genehmigungsfreien Bereich nicht.
Er hatte nicht gefragt welche Vorteile er hat wenn er drüber nachdenkt einem Verband bei zu treten sondern die Frage war klar: er kist kein Verbandsmitglied was gilt....
Ist nun ja auch egal, mich hat das gestern nur geärgert das er eine gezielte Frage gestellt hat und es wird drum rum geeiert. Das ja nicht das erste mal das ich das hier so lese.
Deine Antworten sind ja völlig richtig und ich finde das ganz Toll mit welcher Mühe Du das alles machst, nur hilft es ja keinem wenn er gezielt eine Frage stellt und keine konkrete Anwort zur Frage bekommt.
Das ist das hüpfende Komma, um es mit Heinz Erhardt zu schreiben. D.h. es ist kein Monopol der Verbände, aber mit weinger Aufwand als mit einer Verbandsmitgliedschaft wird es die BE nicht geben.Wenn er kein Verbandsmitglied ist, gilt die Open Category (25 kg / 120m) oder er besorgt sich eine eigene BE.