Gesetzgebung für Modellflug in Frankreich

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Helihans

User
Dass es so grass ist habe ich nicht erwartet....
Da bekomme ich eher eine Audienz beim Papst und werde eher bei der Schweizer Garde genommen
 
Das ist doch hanebüchen.
Ich kann (und will) nicht glauben, dass das praktikabel ist und sich so längerfristig etabliert.

Was mir noch unklar ist:
Welche Probleme mit der Versicherung gibt es?
Greift die Haftpflicht über den DMFV im (französischen) Ausland nicht?
Das wäre mir völlig neu.

Gruß
Eddie
 

Nobby_segelflieger

Vereinsmitglied
Ich finde es sehr sehr schade das das in Frankreich gerade so bescheiden läuft. Für viele von uns, die auf der anderen Seite vom Rhein im Badischen oder aus der Schweiz, die über viele Jahre hinweg quasi schon fast in den Vogesen zuhause waren und fast 50% oder mehr der Piloten ausgemacht haben, jetzt am Nasenring abgeführt werden. Für mich ist Hangfliegen in Frankreich gestorben. Als Vorstand in einem Verein im Schwarzwald, haben ich schon ein paar Anfragen bezüglich fliegen bei uns Kollegen aus Frankreich erhalten.
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Was mir noch unklar ist:
Welche Probleme mit der Versicherung gibt es?
Greift die Haftpflicht über den DMFV im (französischen) Ausland nicht?
Das wäre mir völlig neu.

Gruß
Eddie

Ich kenne die genaue Historie dieser Tragikkomödie nicht, aber ich schließe aus den Zitaten, daß die Franzosen die deutschen Versicherungsnachweise nicht lesen und deren Umfang und Gültigkeit erkennen können. Es mag bei einem DMFV-Ausweis irrsinnig erscheinen, weil der DMFV grundsätzlich europaweit versichert und eine Jahreszahl kann selbst ein Mensch mit mittlerem Baumschulabschluß erkennen. Wo es evtl. komplizierter wird, sind die ganzen anderen Haftpflichtversicherungen, die seitenlange AGB‘s haben, in denen der Versicherungsschutz genannt wird. Ich möchte auch keine kleingedruckten französischen Haftpflichtnachweise durchlesen. Aber hey, es kann doch wohl nicht wahr sein, daß es europaweit gültige aber nicht verständliche Versicherungen gibt! Warum zum Kuckuck wird das jetzt zum Riesenproblem und vorher jahrzehntelang gut funktioniert?
 
Wenn dem so wäre, dann könnten sie doch einfach einen Vordruck aufsetzen, auf dem die (französischen) Anforderungen an eine Haftpflicht formuliert sind, deren Abdeckung man sich dann von unserer Versicherung bestätigigen lassen kann.
Das könnte dann ja prinzipiell auch en bloc über den DMFV geschehen.

Gruß
Eddie
 
daß die Franzosen die deutschen Versicherungsnachweise nicht lesen und deren Umfang und Gültigkeit erkennen können.
"Lesen" können die das schon. Auch den Haftungsumfang würden sie leidlich noch ermitteln können, wenn sie wollten. Das ist ja auch nicht das Problem.
Es mag bei einem DMFV-Ausweis irrsinnig erscheinen, weil der DMFV grundsätzlich europaweit versichert und eine Jahreszahl kann selbst ein Mensch mit mittlerem Baumschulabschluß erkennen.
Eine europa-, selbst weltweite Versicherung besagt noch lange nichts, ob diese Versicherung auch in einem anderen Land Gültigkeit besitzt. Hierin liegt der Kern der Thematik. Bisher wurde noch nie geprüft, ob der Versicherungsumfang z.B. des DMFV den Anforderungen z.B. Frankreichs entspricht. Es kam wohl bislang noch nie zum Schwur. Will heißen, zu einem Schaden, der ein sehr genaues Hinschauen zum Anlass hätte. Auch die französische "Licence" behauptet von sich, weltweiten Schutz zu gewähren. Nur hat das Reg.Präs. in KA beim Studium der Versicherungsbedingungen festgestellt, dass diese den deutschen Vorschriften über eine solche Assekuranz nicht entspricht. Somit ist ein Fliegen, alleine mit diesem Papier, sogar ein strafbewehrter Eingriff in den Luftverkehr.
Wo es evtl. komplizierter wird, sind die ganzen anderen Haftpflichtversicherungen, die seitenlange AGB‘s haben, in denen der Versicherungsschutz genannt wird. Ich möchte auch keine kleingedruckten französischen Haftpflichtnachweise durchlesen.
Das ist leider hüben wie drüben das gleiche Problem. Die AGBen. Sie sind aber auch im Zweifel die Ausstiegsklausel der Versicherungsgesellschaften.

Aber hey, es kann doch wohl nicht wahr sein, daß es europaweit gültige aber nicht verständliche Versicherungen gibt! Warum zum Kuckuck wird das jetzt zum Riesenproblem und vorher jahrzehntelang gut funktioniert?

Wenn dem so wäre, dann könnten sie doch einfach einen Vordruck aufsetzen, auf dem die (französischen) Anforderungen an eine Haftpflicht formuliert sind, deren Abdeckung man sich dann von unserer Versicherung bestätigigen lassen kann.
Das könnte dann ja prinzipiell auch en bloc über den DMFV geschehen.

Das ist mein Kampf nach nun mehr 10 Jahren. Bisher von F und D gleichermaßen ignoriert. Es hat bisher funktioniert, weil es nonchalant auf beiden Seiten des Rheins gehandhabt wurde.

Para
 
Das träfe ja dann nicht nur für Frankreich, sondern auch für alle anderen Länder zu, dass wir da quasi ohne umfänglichen Versicherungsschutz unterwegs wären?

Gruß
Eddie
 
Das träfe ja dann nicht nur für Frankreich, sondern auch für alle anderen Länder zu, dass wir da quasi ohne umfänglichen Versicherungsschutz unterwegs wären?

Ja, Eddie, so könnte es sein, muss aber nicht. Geprüft hat m.w.n. bislang nur das Reg.Präs. KA. Ich verlange schon lange ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Haftpflichtversicherungen. Viele Probleme, wie hier ja auch aufgetaucht, wären erst gar nicht entstanden. Leider wurde dies, insoweit wiederhole ich mich, von den angesprochenen Verbänden ignoriert und sogar zurückgewiesen. Ich frage mich, warum soll eine solche Übereinkunft für den Modellflug nicht möglich sein? In vielen andern Bereichen, namentlich im Kfz Bereich, war dies ja auch möglich. Da stehen halt aber auch andere Interessen und Lobbyisten dahinter.
Para
 

S_a_S

User
weil der DMFV grundsätzlich europaweit versichert und eine Jahreszahl kann selbst ein Mensch mit mittlerem Baumschulabschluß erkennen.
Der DMFV ist hier ein "Negativ-Beispiel", weil der DMFV vier verschiedene Mitgliedsausweise hat (mit jeweils unterschiedlicher Deckungssumme zwar oberhalb der 750.000 Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds), aber z.B. für Basis auch die Limitierung der versicherten Modelle auf unter 1000g. Das könnte sich mit den nationalen Anforderungen aus Frankreich beißen.

Grüße Stefan
 

Robinhood

Vereinsmitglied
... aber z.B. für Basis auch die Limitierung der versicherten Modelle auf unter 1000g. Das könnte sich mit den nationalen Anforderungen aus Frankreich beißen.

Grüße Stefan


Ich lese das so, daß es auf Modellfluggeländen bis 25kg geht, und nur deutschlandweit bis 1kg auf der grünen Wiese. Was ist mit dem Ausland auf der grünen Wiese? Gilt das dann gar nicht? Ist ein Modellfluggelände zwingend ein zugelassener Flugplatz?

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Ich lese das so, daß es auf Modellfluggeländen bis 25kg geht, und nur deutschlandweit bis 1kg auf der grünen Wiese. Was ist mit dem Ausland auf der grünen Wiese? Gilt das dann gar nicht? Ist ein Modellfluggelände zwingend ein zugelassener Flugplatz?

Die Frage, die sich hier stellt, ist zahlt die Versicherung des Ausländers auch dann, wenn z.B. der Versicherungsschutz den Bedingungen des Gastlandes nicht entspricht und damit eigentlich ein Flugverbot immanent wäre? Da spielt dann die Deckungssumme eine eher untergeordnete Rolle. Die Erfahrungen mit den Assekuranzen lassen hier eher vermuten, dass der Modellflieger möglicherweise haftet oder zumindest der Pilot dann in Regress (Stichwort: grobe Fahrlässigkeit) genommen werden könnte. Also, Unsicherheiten allenthalben. Und so etwas lässt die Verbände kalt.
 
Also wenn mir keine Einschränkungen genannt werden seitens des Versicherers dann gilt das für mich und auch für mein Gegenüber.

Wer natürlich den "Super Schnäppchen Spartarif besonderer Intelligenz" (DMFV Basis) nimmt, der sollte sich halt auch genau über seinen Tarif informieren:
Es steht dort doch klar erkennbar dass er EU weit auf Modellflugplätzen gilt.
Zusätzlich als Ausnahme in Deutschland auch noch 1Kg auf der grünen Wiese.
Ich verstehe nicht was es da zu "deuteln" gibt - wer lesen kann muss damit klar kommen.
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Wer natürlich den "Super Schnäppchen Spartarif besonderer Intelligenz" (DMFV Basis) nimmt, der sollte sich halt auch genau über seinen Tarif informieren:
Es steht dort doch klar erkennbar dass er EU weit auf Modellflugplätzen gilt.
Zusätzlich als Ausnahme in Deutschland auch noch 1Kg auf der grünen Wiese.
Ich verstehe nicht was es da zu "deuteln" gibt - wer lesen kann muss damit klar kommen.

Ich verstehe nicht, was es da zu anraunzen gibt. Eine sachliche Antwort wäre mir lieber als das ziemlich arrogant klingende Geschreibe...
 
Also wenn mir keine Einschränkungen genannt werden seitens des Versicherers dann gilt das für mich und auch für mein Gegenüber. Wer natürlich den "Super Schnäppchen Spartarif besonderer Intelligenz" (DMFV Basis) nimmt, der sollte sich halt auch genau über seinen Tarif informieren: Es steht dort doch klar erkennbar dass er EU weit auf Modellflugplätzen gilt. Zusätzlich als Ausnahme in Deutschland auch noch 1Kg auf der grünen Wiese. Ich verstehe nicht was es da zu "deuteln" gibt - wer lesen kann muss damit klar kommen.

Tschuldigung, wenn ich noch nicht klar genug war...Ich versuche es mal ganz allgemein.

Dein Versicherer kann Dir i. A. nicht sagen, welche Ansprüche in welchem Land an den Schutz Deiner Versicherung gestellt werden. Kann Dir damit auch keine Einschränkungen nennen. Da hat das "Super Schnäppchen" (die Haftungshöhe ist doch bei diesem Problem bestenfalls sekundär) auch gar keinen Platz. Es gibt unterschiedliche Rechte: in Deutschland z. B. Strafrecht (StR), Bürgerliches Recht (BGB), Öffentliches Recht (ÖR). Was in dem einen Rechtsbereich möglich ist, muss in dem anderen nicht zwingend möglich sein. Versicherungen "arbeiten" mit uns im Bereich des Privatrechts (=BGB und darin die AGB); Aufstiegsgenehmigungen, Kenntnisnachweis etc. spielen sich im ÖR ab. Die Zusage der Versicherung regelt sich folglich im BGB. Lass mich zur Unterscheidung auch ein Beispiel machen: als Autofahrer hast Du die Pflicht, relativ nüchtern auf den öffentlichen Straßen (nach ÖR) fahren zu müssen. Wenn Du da einen Unfall unter Alkohol machst, kannst Du ggf. von der Versicherung in Regress (BGB-siehe AGB "grobe Fahrlässigkeit) genommen werden, weil Du so nicht hättest fahren dürfen (steht u.a. in den AGB) und das StR winkt zudem. Wenn Du ein ausreichend großes Privatgrundstück hast, kannst Du in jedem Zustand Dein Auto riskieren (das ist dann Dein privates "Hobby") und keine Versicherung wird Dir i.a. R. da helfen und auch kein Richter kann Dir etwas ab. Ein andres Beispiel: du hast eine Versicherungszusage für Dein Hobby Modellflug, aber für Dein Modell benötigst Du den Kenntnisnachweis und eine Aufstiegserlaubnis. Beides hast Du aber nicht. Natürlich gilt die Versicherung -solange Du am Boden bleibst. Hebst Du aber ab...stehst Du gleich mit beiden Beinen im gesamten Rechtsspektrum. Und ob dann Deine Versicherung einen Schaden übernimmt? Da würde ich mal mehrere Fragezeichen dahinter setzen
Beim Fliegen im Ausland ist es ähnlich. Jeder Staat kann seine Bedingungen zur Teilnahme am Luftverkehr selbst bestimmen, wie er das will. Das ist Teil seiner Souveränität. Wenn er nun bestimmt, dass die Risiken, die Deine Versicherung abdeckt nicht ausreichen und Du dennoch abhebst, fliegst Du illegal, mit den Folgen, dass zunächst das lokale StR gilt und, weil Du illegal geflogen bist, Deine Versicherung (schaue mal in das Kleingedruckte) von der Leistung möglicherweise frei wird, weil dies eventuell als grob fahrlässig gewertet wird (Du hättest vor dem Abheben in dem Land, wo Du fliegen willst, nachfragen müssen, ob Deine Versicherung die geforderten Risiken abdeckt (weiß ich, macht aber keiner)). Und wenn die Versicherung einen Ausgang sucht, um, um eine Zahlung herumzukommen, dann wird sie genau darauf schauen, ob Du legal oder illegal geflogen bist. Das ist eine reine formale Prüfung und damit bieten sie die schnellsten Lösungen. Du hast doch die Stellungnahme des RegPräs zur FFAM erhalten. Da steht doch deutlich geschrieben, dass ein Fliegen mit dieser Lizenz einen Eingriff in den Luftverkehr darstellt.
Die Aussage der Versicherung ist also zumindest zu hinterfragen und sich ggf. konkret schriftlich bestätigen zu lassen. Das ist doch genau der Punkt, wo die Harmonisierung bei uns Modellfliegern fehlt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Martin Greiner und Robinhood.

Dies ist auf der Seite des DMFV zu lesen:
Zitat:
"Startmasse:
  • Tarif Basis: von max. 25kg auf Fluggeländen Europaweit sowie bis 1 kg außerhalb von Modellfluggeländen in Deutschland
    im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
  • Tarif Komfort/Premium/Premium Gold: von max. 150kg auf Fluggeländen und außerhalb von Modellfluggeländen im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen"
Dies bedeutet bei den Tarifen Komfort/Premium/Premium Gold, Haftpflicht-Versicherungsschutz auf allen europäischen Geländen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sollte der Pilot besser kennen. Z.B können unterschiedliche Regelungen die Startmasse, das Betretungsverbot, etc. betreffen.

Der Basistarif ist wie Fliegen mit Corona - platzgebunden und Ausgangssperre.

LG obelix
 
"... im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen....Die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sollte der Pilot besser kennen. Z.B können unterschiedliche Regelungen die Startmasse, das Betretungsverbot, etc. betreffen. Die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sollte der Pilot besser kennen. Z.B können unterschiedliche Regelungen die Startmasse, das Betretungsverbot, etc. betreffen.

Obelix: das ist doch genau das Thema "im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen" und die bestimmt jeder Staat für sich. Vielleicht konnten wir das nun verdeutlichen.
 

Robinhood

Vereinsmitglied
@Para : Das ist genau die Art von Antwort, die man sich wünscht. Muß ja nicht immer so ausführlich sein, aber sachlich auf Unklarheiten oder Fragen eingehend. Vielleicht für Laien etwas griffiger formuliert, den Frager aber nicht herabwürdigend behandelnd. Daumen hoch und Doppellike.

Für das Gegenteil gibt es ja den Ignorierknopf.
 
an alle Frankreichflieger. Diese Information habe ich gerade erhalten (Übersetzung wieder sinngemäß) angefragt hatte ich den Gebietsbeauftragen des Grand Est, zugleich Präsident des AC Brumath:

"Tu trouveras en fichier joint la notice concernant les passeports FFAM. Concernant le passeport d'un étranger, s'il le souscrit à l'aéro club de Brumath il pourra venir durant 1 mois comme il le souhaite. Pour aller voler sur un autre terrain il faudra avoir simplement l'autorisation du président du club où il souhaitera pratiquer. Les frais au total pour le mois sont de 15 €"

Du findest im Anhang den Hinweis, betreffend den passport FFAM (hier passport loisir für Ausländer). Was den Ausweis eines Ausländers betrifft, gilt, wenn er sich beim AC von Brumath einschreibt, kann er während eines Monats kommen (und fliegen) wie er es mag. Wenn er auf einem anderen Platz fliegen will, benötigt er lediglich die Zustimmung des dortigen Vorstands. Die Gebühr für einen Monat beträgt 15€.

Also verzichtet dieser Verein auf sonstige Beiträge. Wer über den Platz und den Verein genaueres wissen will, kann mir auch gerne eine PN schicken; ich bin da selbst seit Jahren Mitglied.
Para
 

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  • Notice information passeport (23-02-2016).pdf
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