Also wenn mir keine Einschränkungen genannt werden seitens des Versicherers dann gilt das für mich und auch für mein Gegenüber. Wer natürlich den "Super Schnäppchen Spartarif besonderer Intelligenz" (DMFV Basis) nimmt, der sollte sich halt auch genau über seinen Tarif informieren: Es steht dort doch klar erkennbar dass er EU weit auf Modellflugplätzen gilt. Zusätzlich als Ausnahme in Deutschland auch noch 1Kg auf der grünen Wiese. Ich verstehe nicht was es da zu "deuteln" gibt - wer lesen kann muss damit klar kommen.
Tschuldigung, wenn ich noch nicht klar genug war...Ich versuche es mal ganz allgemein.
Dein Versicherer kann Dir i. A. nicht sagen, welche Ansprüche in welchem Land an den Schutz Deiner Versicherung gestellt werden. Kann Dir damit auch keine Einschränkungen nennen. Da hat das "Super Schnäppchen" (die Haftungshöhe ist doch bei diesem Problem bestenfalls sekundär) auch gar keinen Platz. Es gibt unterschiedliche Rechte: in Deutschland z. B. Strafrecht (StR), Bürgerliches Recht (BGB), Öffentliches Recht (ÖR). Was in dem einen Rechtsbereich möglich ist, muss in dem anderen nicht zwingend möglich sein. Versicherungen "arbeiten" mit uns im Bereich des Privatrechts (=BGB und darin die AGB); Aufstiegsgenehmigungen, Kenntnisnachweis etc. spielen sich im ÖR ab. Die Zusage der Versicherung regelt sich folglich im BGB. Lass mich zur Unterscheidung auch ein Beispiel machen: als Autofahrer hast Du die Pflicht, relativ nüchtern auf den öffentlichen Straßen (nach ÖR) fahren zu müssen. Wenn Du da einen Unfall unter Alkohol machst, kannst Du ggf. von der Versicherung in Regress (BGB-siehe AGB "grobe Fahrlässigkeit) genommen werden, weil Du so nicht hättest fahren dürfen (steht u.a. in den AGB) und das StR winkt zudem. Wenn Du ein ausreichend großes Privatgrundstück hast, kannst Du in jedem Zustand Dein Auto riskieren (das ist dann Dein privates "Hobby") und keine Versicherung wird Dir i.a. R. da helfen und auch kein Richter kann Dir etwas ab. Ein andres Beispiel: du hast eine Versicherungszusage für Dein Hobby Modellflug, aber für Dein Modell benötigst Du den Kenntnisnachweis und eine Aufstiegserlaubnis. Beides hast Du aber nicht. Natürlich gilt die Versicherung -solange Du am Boden bleibst. Hebst Du aber ab...stehst Du gleich mit beiden Beinen im gesamten Rechtsspektrum. Und ob dann Deine Versicherung einen Schaden übernimmt? Da würde ich mal mehrere Fragezeichen dahinter setzen
Beim Fliegen im Ausland ist es ähnlich. Jeder Staat kann seine Bedingungen zur Teilnahme am Luftverkehr selbst bestimmen, wie er das will. Das ist Teil seiner Souveränität. Wenn er nun bestimmt, dass die Risiken, die Deine Versicherung abdeckt nicht ausreichen und Du dennoch abhebst, fliegst Du illegal, mit den Folgen, dass zunächst das lokale StR gilt und, weil Du illegal geflogen bist, Deine Versicherung (schaue mal in das Kleingedruckte) von der Leistung möglicherweise frei wird, weil dies eventuell als grob fahrlässig gewertet wird (Du hättest vor dem Abheben in dem Land, wo Du fliegen willst, nachfragen müssen, ob Deine Versicherung die geforderten Risiken abdeckt (weiß ich, macht aber keiner)). Und wenn die Versicherung einen Ausgang sucht, um, um eine Zahlung herumzukommen, dann wird sie genau darauf schauen, ob Du legal oder illegal geflogen bist. Das ist eine reine formale Prüfung und damit bieten sie die schnellsten Lösungen. Du hast doch die Stellungnahme des RegPräs zur FFAM erhalten. Da steht doch deutlich geschrieben, dass ein Fliegen mit dieser Lizenz einen Eingriff in den Luftverkehr darstellt.
Die Aussage der Versicherung ist also zumindest zu hinterfragen und sich ggf. konkret schriftlich bestätigen zu lassen. Das ist doch genau der Punkt, wo die Harmonisierung bei uns Modellfliegern fehlt.