Hat das denn irgendwas mit dem Thema zu tun?@ Para
ist bekannt in welcher Höhe über Grund der Zusammenstoß erfolgte?
Hallo,In AUT sieht das etwas anders aus. Hier schöpft man einfach die Möglichkeiten einer BE nach Art. 16 Option B nicht aus, und verharrt somit in der open category. Man repräsentiert damit die minimalen Anforderungen der EU bzw. erklärt sich mit den minimalmöglichen Freiheiten konform. Das ist rechtlich nicht fragwürdig, nur eine ganz schwache Interessenvertretung gepaart mit einer mutmaßlich nicht bürgerfreundlich agierenden Behördenstruktur (ACG). Zu Leopold #552: der Zug zur BE in AUT ist aller Voraussicht nach keineswegs abgefahren! Ich prophezeie da ein paar zeitnahe Entwicklungen...
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Thema Verbände
Mit Sorge lese ich, das es in GER bereits einen 3 Verband für den Modellflug gibt. Ich denke das dies nicht gerade förderlich ist, die Themen die uns derzeit bewegen, zu bearbeiten. Ich hoffe für Euch, das es irgendwann zu einem innerdeutschen Zusammenschluss der Modellflieger kommt, damit die ganze Kraft gebündelt genutzt werden kann.
Als Österreicher bin ich froh, das wir nur einen Verband haben. Auch wenn beim OEAC nicht immer alles rund läuft, haben wir AUT Modellflieger zumindest EIN Sprachrohr. Wie gut diese ist, liegt in erster Linie an uns selbst. Wenn alle die sich engagieren wollen konstruktiv mitarbeiten, werden wir auch etwas bewegen können.
lg
Martin
Im DAeC funktioniert das im Modellflug prima. Da agieren 17 Verbände koordiniert und einheitlich.Entscheidender ist, dass mehrere Verbände dann bei der Interessenvertretung mit einer Stimme sprechen, zumindest nach außen koordiniert auftreten. Viel entscheidender, um nicht zu sagen: allesentscheidend!
Im Prinzip hast du recht, aber trotzdem Widerspruch...Ich finde ja eine Trennung zwischen Manntragenden und Modellpiloten nicht schlecht, da es dadurch innerhalb der Vertretung zu keinen Interessenskonflikten kommen kann. Immerhin...
Irgendwie fehlt mir auch eine gut konzertierte Aktion wie damals die vom DMFV initiierte „Hände weg von meinem Hobby“.Denn es gibt durchaus die Möglichkeit feststellen zu lassen, ob denn die national getroffenen Regelungen der EU-Regelung entsprechen. Alleine schon das "laute Nachdenken" als Option den Rechtsweg zu beschreiten, kann zu Verhandlungen führen, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
Irgendwie fehlt mir auch eine gut konzertierte Aktion wie damals die vom DMFV initiierte „Hände weg von meinem Hobby“.
Hallo Frank!Hallo,
es wäre hier zu beachten, dass das nationale Luftfahrtrecht an das Europäische Recht angepasst werden muss. Dieser Prozess ist nach meinen Infos in OE nocht nicht abgeschlossen. In D nebenbei auch nicht. Und in OE wird sehr wohl über den §16 geredet und daran gearbeitet, nur sind Betriebserlaubnisse danach z.Z. mangels Rechtsgrundlage noch nicht möglich.
leichter als 250g, aber mit Kamera -> Registrierungspflicht, C0 bzw. Übergangsregelung -> kein Kompetenznachweis erforderlich.Also kein Verkauf an Ahnungslose, keine Probleme
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Im Prinzip hast du recht, aber trotzdem Widerspruch...
Ich wage mal einen Blick in die Glaskugel: es gibt untrr Luftsportlern aller Couleur keinen Interessenskonflikt. Im Gegenteil, wir sind eine Schicksalsgemeinschaft. Warum sollten die Begehrlichkeiten die heute dem Modellflug das Leben schwer machen, morgen vor gleitschirm- drachen- segel- UL- Piloten usw. halt machen? Geht es um zunehmenden Verkehr in diesem Luftraum? Wohl kaum - siehe Nachwuchsmangel in allen Luftsportvereinen. Der einzige Wachstumsmarkt sind gewerbliche und militärische UAV... Ein Schelm ...