Hallo Udo,
komm wieder runter und lies ein bisschen in Wikipedia zu Todesstrafe, lebenslanger Strafe, Christian KLar und Stammheim.
Dann stellst Du fest, dass viele Deiner Behauptungen unhaltbar sind und du einfach einer gewissen Propaganda aufgesessen bist.
Der Christian Klar ist ein ganz normaler Verbecher und sollte auch so behandelt werden, keine Vorteile aber auch keine Nachteile.
Er wird nicht freigelassen sondern seine Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Das ist nach 26 Jahren selbst bei besonderer Schuld üblich.
Wikipedia schrieb:
Die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten darf keine weitere Vollstreckung gebieten. Hat das Gericht bei seinem Urteil über die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe eine solche festgestellt, so kann der Straftäter nicht mit einer vorzeitigen Entlassung nach frühestens 15 Jahren rechnen (obgleich dies rechtlich durchaus zulässig wäre), wobei die durchschnittliche Haftdauer bei „Lebenslänglichen“ in Deutschland bei 17 - 20 Jahren liegt. Besondere Schuldschwere ist zu bejahen, wenn gegenüber vergleichbaren Taten ein deutlich höheres Maß an Schuld vorliegt - aufgrund der Tat (mehrfacher Mord, erbarmungslose Brutalität, höchst grausame bzw. qualvolle Behandlung des Opfers), der Motive (besondere Verwerflichkeit) oder der Täterpersönlichkeit (abartige sexuelle oder gewalttätige Neigungen). Zwar darf der Verurteilte nach wie vor auf eine Freilassung hoffen, jedoch verlängert sich durch das Feststellen der besonderen Schwere der Schuld die durchschnittliche Haftdauer von 17 bis 20 Jahren auf etwa 23 - 25 Jahre. Allerdings ist zu beachten, dass es bis dato keinerlei gesetzliche Normierung des Begriffes „besondere Schwere der Schuld“ gibt. Gerichte müssen sich bei der Entscheidung daher meist an Urteilsbegründungen des Bundesgerichtshofes orientieren.
Die Voraussetzung ist aber, dass von dem Täter keine Gefahr mehr für die Gesellschaft ausgeht, und hier ist der Unterschied zu den Triebtätern.
Ich finde es wichtig, dass Täter wie Chritian Klar nicht zum Märtyrer gemacht wird, dadurch dass er vermeintlich schlechter behandelt wird.
Stammheim wurde übrigens nicht als Edelknat für RAF gebaut, sondern existierte schon vorher, lediglich für den Prozess wurde eine sichere Halle gebaut.
Außerdem konnten sich die Gefangenen nicht jederzeit versammeln, sondern eben wenn die Zellen offen waren, das ist auch nicht unüblich. Lediglich die Geschlechtertrennung war aufgehoben.
Übrigens ist CHristian Klar gar nicht in Stammheim untergebracht, sondern meines Wissens in der JVA Bruchsal.
Mehr Fakten und weniger Polemik ist bei solchen Themen gefragt.
Ich glaube, dass sich von den Diskussionsteilnehmern hier keiner vorstellen kann was 26 Jahre Haft auch nur annähernd bedeuten.
Was ich in dieser Diskussion unerträglich finde, wenn sich die Diskussionsteilnehmer hier herausnehmen besser entscheiden zu können was Sache ist, als diejenigen die berufsmäßig damit befasst sind, und die Sachlage genau kennen.
Ich glaube nicht, dass das Lesen der Bildzeitung hilft, sich ein sachliches Urteil zu bilden.
Wie oben schon erwähnt geht es ja um Strafe und nicht um Rache.
Die Todesstrafe steht bei uns ohnehin überhaupt nicht zur Diskussion, denn da ist glücklicherweise das GG vor.
Das Hauptargument für die Todesstrafe ist ja in den meisten Fällen die Abschreckung und das auch das nicht funktioniert zeigen die USA und andere Länder.
Es ist ohnehin jedem klar, dass weder die RAF noch Triebtäter sich von der Todesstrafe abschrecken lassen.
Gruß
Thommy