Was passiert wenn man trotz Flugverbot trotzdem fliegt.

Hallo Friedel
schau dir das mal auf dipul an. Die Wasserfläche ist als Natuschutzgebiet ausgewisen zweitens hast du den Luftverkehr.
Das Kann mann hinbekommen aber das wird recht schwer.
Mit der DFS kann mann eine Betriebsabsprache treffen, das haben wir in Do auch so.
Der Flugbetrieb ist anzumelden und eine ständige Tel erreichbarkeit muss gewährleistet sein. Der Natuschutz ist ein harter Brocken Die Natuschutzbehörde muss dir den Flugbetrieb freigeben wenn der Flugbetrieb dem Schutzziel nicht wiederspricht.
Du musst nun Akten zur Ausweisung des Natuschutzgebietes einsehen. Eventuell ergiebt sich mit dem gesunden Menschenverstand ob der Flugbetrieb dem Schutzziel wiederspricht oder auch nicht, Gründe aus übertriebenen Schutzgedanken vorgeschoben werden.
Hier der entsprechende Abschnitt aus der Luft Vo.
Der Betrieb in den nachfolgenden geografischen Gebieten ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
über Naturschutzgebieten im Sinne des § 23 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, über Nationalparks im Sinne des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes und über Gebieten im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes, wenn die zuständige Naturschutzbehörde dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat, der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in diesen Gebieten nach landesrechtlichen Vorschriften abweichend geregelt ist oder, mit Ausnahme von Nationalparks,
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Die Luft Vo ist eine Verordnung des Bundes. Somit greift das Urteil des Bundesverwaltungsgericht nicht.
Gruß
Martin

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