Hallo Steffen,
der Verein hat sicherlich ein Recht auf Unversehrheit des Frequenzbandes.
Aber aufgrund der Verkehrssicherungspflicht besteht für den Wildflieger die Verpflichtung, den Flugbetrieb nur so aufzunehmen, dass keine Sachen etc. gefährdet oder beschädigt werden können.
Daraus resultiert für einen Wildflieger die Pflicht, mit dem Verein Kontakt aufzunehmen. Dem Wildflieger trifft diese Pflicht, wenn er weiss, dass sich in unmittelbarer Nähe ein Modellflugverein befindet. Er darf nicht einfach in unmittelbarer Nähe zum Vereinsgelände seine Anlage anmachen und fliegen.
Siehe das bereits zitierte Urteil aus Österreich, was so sicherlich auch bei uns ausfallen würde.
Ich persönlich würde als Vorstand eines Modellflugvereins - zum Schutze des Vereines - sogar gegen diesen Wildflieger eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung erwirken, keinen Flugbetrieb mit 35 MHz mit ausgezogener Antenne in einer Nähe von unter 2,5 km aufzunehmen.
Ich glaube, dass die von Eberhard zitierten Normen des Luftverkehrsrecht hier einen Erfolg des Vereines garantieren.
Aber es gibt eben noch einfachere Wege (die auch bevorzugen würde):
gesunder Menschenverstand oder Eintritt in den Verein oder Anschaffung einer 2,4 Gh Anlage oder Wildfliegen in einer Entfernung ab 2,5 km aufwärts.
Ich glaube, Vereine haben heute schon genug andere Probleme, Flugplätze zu erhalten (ich meine hier Jäger, Behörden etc.); wenn man sich dann noch mit Wildfliegern auseinandersetzen und Angst haben muss, dass dieser Wildflieger fliegt und man sein Modell am Platz vielleicht verliert und etliche Euros dann am Boden liegen......
Desweiteren ist aus meiner Sicht die Organisation in einem Verein für den gesamten Modellflugsport dienlicher, als Wildfliegerei.
In diesem Sinne hoffe ich auf eine gescheite Lösung des Problems im Sinne des Modellflugsports.
Gruss
PW