Hallo Frank,
klar gibt es keinen Vereinszwang; aber der Wildflieger sollte da fliegen, wo er keinen anderen Vereinsbetrieb gefährden kann. Also ca. 2,5 km weg vom Modellfluggelände.
Wenn der Wildlfieger dennoch fliegt, kann der Verein dagegen vorgehen und ihm das Flieger gegen Androhung von Zwangsgeld per Gericht verbieten lassen (siehe oben, dazu wurde bereits geschrieben).
Grundsätzlich gilt: miteinander reden, das versteht sich von alleine und 99,9 % dieser Probleme werden dadurchgelöst, dass der Wildflieger zum Verein kommt oder aber z.Bsp. als Gastflieger (natürlich mit entsprechender Versicherung, die die meisten Wildflieger nicht haben) fliegen darf.
Das Kanalproblem wird bald mit 2,4 Gh erledigt sein; aber die Probleme, die ein Wildflieger einem Verein machen kann, hatte ich auch schon angeführt.
Der Verein und seine Mitglieder kämpfen um eine Genehmgigung, nehmen Mittagspausen, Flugsektoren etc. in Kauf, kümmern sich um einen geordnenten Vereinsbetrieb, wo alles eingehalten wird, und wenige Meter neben dem Flugplatz "gurkt" ein Wildflieger rum und achtet weder auf Flugsektoren, Mittagszeiten etc.
Probleme des Wildfliegers gehen hier dann nur zu Lasten des Vereines.
Knattert der Wildflieger ohne Schalldämpfer und ein Nachbar fühlt sich belästigt, so fällt dieses alleine auf den Verein zurück und der hat dann den Ärger mit Ämtern etc. Allein diese Gefahr für einen bestehenden Verein sollte man sich vor Augen führen.
Neue Modellflugplätze innerhalb eines Umkreises von ca. 2,5 km (meinetwegen wie Steffen sagte 1-1,5 km) zu einem bestehenden Modellflugplatz werden nicht genehmigt; also ist auch das Wildfliegen nicht zu dulden.
Dieses hat seine Gründe. Die meisten Flugplätze sind in sensiblen Regionen (vorl. gesichertes Landschaftsschutzgebiet etc.), dazu gibt es dann eben die entsprechenchen Aufstiegsgenehmigungen mit Auflagen (Mittagspause, Flugsektor etc.).
Ein Wildflieger, der einfach fliegt wie und wann er will, wird einem Verein erhebliche Probleme bereiten, da der Wildflieger eben nicht die Auflagen für die entsprechende Region kennt. Er weiss nicht, wieviel dbA erlaubt sind, welche Flugzeiten gelten, wo der erlaubte Flugsektor ist etc.
Verstösse des Wildflieger fallen dann allein auf den Verein zurück und das Argument "das war aber ein Wildflieger!", stört die Ämter und Behörden recht wenig.
Es kommt das Argument: "Dann unternehmen Sie als Verein was gegen den Wildflieger !"
Leider ist das so; das kann ich aus eigener Erfahrung sagen:
Ein Wildflieger flog regelmäßig in der Zeit, wo bei uns Verbrenner verboten sind. Es gab eine Beschwerde eines Bauern, diese erreichte uns als Vorstand.
Also: Regelmäßig mittags zum Platz gefahren und siehe da, der Wildflieger betrat einfach das Gelände (obwohl Verbotsschilder für Nichtmitglieder) und knatterte mit seinem Verbrenner in der Mittagspause.
Ein freundliches Gespräch bracht rein gar nicht mit diesem Herren; also Kennzeichen notieren, Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch und ein softiges Ordnungsgeld durch die Behörde.
Um nicht falsch verstanden zu werden; wir haben diesen Wildflieger nett und freundlich behandelt, ihm erläutert, was in der Genehmigung steht, er als Nichtmitglied den Platz nicht betreten darf, aber es gibt leider eben auch Menschen, mit denen ein Gespräch in normaler Weise nicht geführt werden kann.
Flugzeiten etc. stehen gross und für jeden lesbar am Sicherheitszaum; dennoch gibt es Menschen, die sich darum einen Dreckkümmern.
Gottlob konnte das Problem mit der Behörde so gelöst werden und wir nachweisen, dass kein Vereinsmitglied während der Mittagspause geflogen ist, sondern ein Wildflieger.
Es gab sogar von der Behörde schon ein Schreiben an den Verein, dass wenn nochmals in der Mittagsprause geflogen würde, entsprechende Maßnahmen durch die Behörde ergriffen würden = Flugverbot.
Den Ärger erhält nur der Verein !!
Nochmals: meinsten regelt ein normales Gespräch diese Dinge, wenn nicht hat der Vorstand eines Vereines aus meiner Sicht sogar die Verpflichtung, gegen Wildflieger vorzugehen, um den Mitgliedern ein normales und gefahrloses Fliegen zu ermöglichen sowie den Bestand des gesamten Flugplatzes zu schützen.
Das Kanalproblem ist bald erledigt, aber nicht die oben beschriebenen Probleme, die ein Wildflieger hervorrufen kann.
Gruss
PW