wildfliegen nahe modellflugplatz

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Hi PW,

die Hochfrequenztechnik richtet sich nicht nach dem gesunden Menschenverstand, sondern folgt strickt den physikalischen Gesetzen!!!
 

Julez

User
PW schrieb:
Hallo Eberhart,

Deinen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen.

Doch. Noch gilt in Deutschland: Gleiches Recht für alle. Wenn der freie Modellflieger die Vereinsmodellflieger über seine Absichten informiert hat, und es Probleme mit Doppelbelegungen gibt, sind beide gleichermaßen schuldig.
Niemand hat in Deutschland mehr Rechte, bloß weil er in einem Verein ist.

Wer seinen Sender einschaltet, obwohl der Kanal wissentlich belegt ist, begeht einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr. Dabei ist es völlig irrelevant, ob sich der Einschalter auf dem Vereinsgelände, auf dem Grenzstein, oder 10cm ausserhalb befindet.

Im Artikel 3 des Grundgesetzes steht:

" Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. "

Ich glaube, keiner wird mir widersprechen, wenn ich hinzufüge:
"Niemand darf wegen seiner Vereinszugehörigkeit benachteiligt oder bevorzugt werden."

Darf ich dich darum bitten, Peter, deinerseits ein Gesetz zu zitieren, nachdem Menschen mit Vereinszugehörigkeit Sonderrechte genießen, was den gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr sowie fahrlässige Gefährdung angeht?

Ciao,

Julez
 
Zuletzt bearbeitet:

Spunki

User
Hallo Julez

Die gängige Praxis in Vereinen sieht wie folgt aus: ins Flugbuch eintragen, Kanalmarke anheften, Sender einschalten ...

Alles andere ist nicht praktikabel und würde denn Sinn der Vereine in Frage stellen. Selbst Scanner bringen da nicht viel da zu tief am Boden. Am Vereinsgelände muss jeder Pilot davon ausgehen können dass sein Kanal frei ist und er somit auch niemand anderen gefährdet. Flugvereine sind im weiten Umkreis bekannt, gerade unter Modellflugkollegen. Nicht die Vereinsmitglieder haben also die Pflicht nach etwaigen Wildfliegern Ausschau zu halten sondern jeder Wildflieger hat darauf zu achten dass sich in seinem näheren Umfeld kein Modellflugplatz befindet. Ist dies der Fall so hat sich der Wildflieger mit dem Verein abzusprechen, tut er das nicht hat er im Falle des Falles die Konsequenzen zu tragen, nichts anderes steht in dem Gerichtsurteil, siehe http://www.prop.at/fachref/gerichtsbeschl.html


Grüße Spunki
 
Hallo,
nicht den Sinn der Vereine, sondern das jedweden geregelten Flugbetriebs an einem dafür genehmigten Ort.

Selst wenn es den 1,5 km Sicherheitsabstand zu Flugplätzen NICHT gäbe, ich denke jeder wird mir zustimmen, das man nie und nimmer Tollerieren würde, wenn in diesem Bereich zB durch einen Modellflieger wissentlich oder unwissentlich eine Gefahr herbeigeführt würde.

Wo liegt wohl der Unterschied zum Modellfluggelände? Etwa darin, das sich beide zu Recht auf das Grundgesetz oder das Luftrecht berufen würden?
Das rechtfertigt ganz sicher keine Gefährdung.
An gleichen Grundrechten liegt es also sicherlich nicht.

Da steht nämlich auch etwas, das niemand an Leib und Leben und seinen Sachen "aus Eigennutz" gefährdet werden darf.

Da es aber offenkundig am gesunden Menschenverstand happert, sieht sich unsere Gesellschaft leider veranlasst umfangreiche Gesetzeswerke NACH dem Grundgesetz zu formulieren, das dieses "Gleiche Recht" regelt.

Gruß
Eberhard
 

PW

User gesperrt
Hallo Julian,

Art. 3 des GG gilt genauso wie die Vorschriften des Luftverkehrsrechtes etc. für den Wildflieger als auch den Verein. Also ein Verein genießt hier keine Sonderrechte, der Wildflieger geniet aber ebenfalls keine Sonderrechte.

Also stehen sich zwei Parteien gegenüber mit selben Rechten; um eine Entscheidung zu fällen, wird/muss ein Gericht in solchen Fällen eine sog. Interessensabwägung vornehmen und die fällt in diesem Falle eben für einen Verein aus.

Ist eben so, ob man es nun glauben will oder nicht.

Ich finde es schon mehr als befremdlch, wenn man hier in einem Modellbauforum nichts dagegen hat, dass ein Wildflieger mal so einfach sein Modell in der Nähe eines Modellflugplatzes auspackt und einen vielleicht sein Modell wegen Doppelbelegung runterholt.

Ich möchte Julian sehen, wenn sein mehrere tausend Euro teures Modell durch einen Wildflieger in der Nähe zum Absturz gebracht wird.

Dann bin ich mal gespannt - Julian - , ob Du diesem Wildflieger immer noch dieselben Rechte einräumst wie Dir, der auf einem genehmigten Modellflugplatz fliegt und dann seinen Schaden von tausenden von Euros selber zahlen darf.

Ich glaube, da wird sich Deine Argumentation ganz schnell drehen, wenn Du den Schaden aus eigener Tasche zahlen darfst.

Zu Moin,Moin:

so einen Falle habe ich als Anwalt schon durchgezogen, dem Wildflieger wurde im Gerichtstermin klipp und klar mitgeteilt, dass der Verein hier aufgrund der Interessensabwägung Vorrang genießt. Nachdem das Gericht dem Wildflieger klar vor Augen führte, welche Gefahren von ihm ausgingen in der Nähe eines genehmigten Flugplatzes "wild" zu fliegen und das Gericht ihm klar machte,dass er den Prozess verlieren würde, hat er aus Kostengründen anerkannt und wurde nie mehr in der Nähe des Vereinsgeländes gesichtet.



Gruss

PW
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo,

Frage 1:
Wie ist die Situation wenn der Wildflieger einfach einschaltet ohne Information des Vereins?

Meien Meinung:
Wenn er Kenntnis von der Existenz des Modellflugplatzes hat in meinen Augen grob fahrlässig
-> er muss bei Schaden dafür einstehen.

Frage 2:
Wie ist die Situation, wenn er am Platz vorbeifährt, hinterlegt von xx Uhr bis yy Uhr auf Kanal z zu fliegen, einer auf dem Platz schaltet später ein und stürzt ab / der Wildflieger stürzt ab?

Meine Meinung:
dann handelt der Platzbenutzer grob fahrlässig und er hat dafür einzustehen.


Nichts anderes wird aber von beiden "Seiten" hier behauptet. Nur schreibt ihr aneinander vorbei. Wenn ihr zu den beiden fragen eine andere Meinung habt, dann bitte begründen oder am besten mit Urteilen belegen und sachlich bleiben.

Hans
 

PW

User gesperrt
Hallo Hans,

Zu Deiner Frage 1:

Stimmt, der Wildflieger haftet.

Zu Deiner Frage 2:

Ist hier schon komplizierter (gerade bzgl. der Haftungsfrage).

Erstens

- was ist wenn keiner vom Verein am Platz ist ?
Der Wildflieger darf den Flugplatz eigentlich nicht betreten !

- wenn jemand vor Ort ist, kann er dieses sicherlich als Flugleiter mit dem Wildflieger abstimmen (oder auch nicht); aber was macht nun das normale Vereinsmitglied, welches später kommt und den Kanakl vom Wildflieger hat. Er darf dann nicht fliegen; damit der Wildflieger nicht abstürzt.


In dem Verfahren hat das Gericht in der mündlichen Verhandlung auch ausgeführt, dass von dem Wildflieger in der Nähe eines Flugplatzes nicht nur Gefahren der Doppelbelegung/Abstürzen etc. ausgehen können, sondern eben auch andere Gefahren, zum Beispiel für die Existenz des Vereines.

Der Verein hat eine Genehmigung vom RP, vielleicht mit Einhaltung gewisser Flugzeiten, Einhaltung eines Flugsektors, Einhaltung von dBA Werten etc.

Der Wildflieger, der nun neben dem Flugplatz sein Modell auf freier Wiese starten läßt, hält sich an nichts von dem.

Es kann passieren, dass der Wildflieger ohne Dämpfer fliegt, einen Bereich überfliegt dessen Überfliegen dem Verein aufgrund der Genehmigung verboten ist usw.

Das Gericht hat insoweit - aus meiner Sicht korrekt - hier klar gestellt, dass der Wildflieger sogar die Existenz des Vereines gefährdet; sein Verhalten kann dazu führen, dass ein Flugplatz geschlossen wird.

In der Mittagspause knattert der Wildflieger mit einem Verbrenner; oder abends nach 20 Uhr knattert er. Es kommen Beschwerden vom Nachbar, Jadtpächtern etc.

Diese Beschwerden fallen doch auf den Verein; der Verein hat quasi null Chance. Ruck Zuck hat der Verein Ärger am Hals wegen eines uneinsichtigen Modellfliegers,der meint, in der Nähe eines Modellflugplatzes zu fliegen.

Wir alle wissen wie sennsibel die Behörden mit Modellflugplätzen sind; oder wie sennsibel z.Bsp. Jäger sind.

Ich glaube, wir Modellflieger haben in Punkto Platzzulassung etc. schon genug Probleme mit Behörden, Jägern, Umweltschütern etc. .

Na ja und wenn wir uns als Modellflieger mit Wildfliegern noch ein paar Probleme dazu holen, ist wohl was falsch in Deutschland.

Ich sehe das Problem in Zukunft bzgl. Doppelbelegung (Haftungsfragen) für erledigt an (2,4 Gh), aber das generelle Problem, welchen Schaden ein Wildflieger einem Verein zufügen kann, als nicht gelöst. Dieses kann nur dadurch gelöst werden, dass der Wildflieger nicht mehr in der Nähe des Vereines fliegt.

So kann im Rahmen des Vereinsbetriebs überwacht werden, dass sich jedes Mitglied in die RP Auflagen hält. Aber ein Vorstand kann eben nicht auf einen Wildflieger einwirken.

Beschwerden gehen dann an den Verein; nicht an den Wildflieger (Adresse unbekannt) und leitragender ist immer der Verein.

Gruss

PW
 

Spunki

User
Hallo Hans

Punkt 2 ist an sich kein Problem, vorausgesetzt:

- Der Wildflieger guckt kurz bei uns vorbei, falls wer anwesend ist dann
- erfolgt ein Eintrag ins Flugbuch (Gast+Kanal+Uhrzeit-von-bis) und
- die Frequenzmarke wird für diese Zeit vom Brett genommen ...

Meist bleibt derjenige aber dann gleich bei uns am Flugplatz, als gern gesehener Gast in Form eines Schnuppertages, daneben sind doch nur Äcker und Kiesgruben, also öde Pampa ...

Ansonsten stimme ich PW zu, undisziplinierte Wildflieger schaden uns alle ...


Grüße Spunki
 

BZFrank

User
Quote: Dieses kann nur dadurch gelöst werden, dass der Wildflieger nicht mehr in der Nähe des Vereines fliegt.

Es bestünde dann aber defakto a) ein Vereinszwang und b) der Verein hätte das Weisungsrecht (kann Aufstiegsverbot aussprechen) auch ausserhalb seines Geländes. Beides erscheint mir rechtlich äussert fraglich. (Manche Vereine hier in der Nähe haben z.b. Gebühren für Gastflieger, da sind dann 10 Euro pro Tag fällig. Das wird man kaum vermitteln können.)

Was passiert wenn der "Wildflieger" zum Beispiel eine Wiese in der Nähe gepachtet hat und dort eben fliegt, vorher brav seinen Kanal auf Benutzung scannt - kann der Verein ihm dann den Aufstieg verbieten? Was passiert wenn er diese Wiese schon länger besitzt als der Verein besteht? Kann er dann dem Verein den Betrieb verbieten? Das ganze wäre ein Fass ohne Boden.

Wie schon gesagt wird sich das leidige Kanalproblem hoffentlich dank neuer Technologien selbst lösen, ansonsten hat man sich bislang immer gütlich geeinigt indem man dem "Wildflieger" eben angeboten hat auf dem Fluggelände fliegen zu können oder sich eben abgesprochen hat.

Grüße

Frank
 

Julez

User
Hallo Peter!

"Art. 3 des GG gilt genauso wie die Vorschriften des Luftverkehrsrechtes etc. für den Wildflieger als auch den Verein. Also ein Verein genießt hier keine Sonderrechte, der Wildflieger geniet aber ebenfalls keine Sonderrechte."

Da möchte ich dir zustimmen.

Desweiteren würde ich folgendes behaupten:

Der freie Flieger hat, wenn er vom naheliegenden Verein weiß, sich davon zu überzeugen, dass sein Kanal frei ist, und dass die Vereinsflieger wissen, dass der Kanal nun belegt ist. Die verfügbarkeit eines Scanners kann nicht vorausgesetzt werden.
Es kann nicht von jeden Vereinspiloten verlangt werden, vor jeden Flug den gesamten Umkeis von 2-3km nach freien Fliegern abzusuchen.
Die Schuld trägt, wer wissentlich den Luftverkehr gefährdet.

Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten:

- Fliegt der freie Flieger, ohne den Verein zu informieren, trägt er im Schadensfall die Schuld.

- Fliegt der freie Flieger, und er weiß nichts vom Verein, ist es ein Versicherungsfall.

- Können sich der freie Flieger und der Verein nicht einigen, und beide schalten den Sender an, haben sie zu gleichen Teilen die Schuld, da vorsätzlich gefährdender Eingriff in den Luftverkehr.

- Informiert der freie Flieger den Verein, z.B. durch Notiz auf der Frequenztafel (Kanal 73 auf Bauer Heumanns Wiese belegt bis 17:30h), und ein Vereinspilot schaltet seinen Sender trotzdem ein, so ist dieser de Schuldige.

Ich fliege übrigens mit 2,4GHz, sowohl frei als auch auf meinem Vereinsgelände, denn freie Flieger haben nicht die Schusslichkeit exklusiv gepachtet, eine Doppelbelegung herbeizuführen.

Ciao,

Julez
 

StephanB

Vereinsmitglied
@PW
Hallo Peter,
ich kann deine Gesamtansicht nachvollziehen.
Nicht nachvollziehen kann ich aber, warum Du hier immer wieder den bösen Wildflieger propagierst:

Es kann passieren, dass der Wildflieger ohne Dämpfer fliegt, einen Bereich überfliegt dessen Überfliegen dem Verein aufgrund der Genehmigung verboten ist usw.

Befreit die Mitgliedschaft in einem Verein den Mensch davon, sich bisweilen falsch zu verhalten?

Nachdem ja nun klar ist, daß die Rechtssituation für Vereinsflieger und für freie Flieger gleich ist und es sich vor Gericht "nur" noch um eine Interessensabwägung handeln würde, gestatte bitte eine Frage: Würdest Du mich als freien Flieger vor Gericht vertreten, wenn ich den Verein vorab über meine Existenz im Sendebereich informiert habe und es passiert etwas, weil dies seitens Verein(smitglied) ignoriert wurde?

Grüsse
Stephan
 

PW

User gesperrt
Hallo Frank,

klar gibt es keinen Vereinszwang; aber der Wildflieger sollte da fliegen, wo er keinen anderen Vereinsbetrieb gefährden kann. Also ca. 2,5 km weg vom Modellfluggelände.

Wenn der Wildlfieger dennoch fliegt, kann der Verein dagegen vorgehen und ihm das Flieger gegen Androhung von Zwangsgeld per Gericht verbieten lassen (siehe oben, dazu wurde bereits geschrieben).

Grundsätzlich gilt: miteinander reden, das versteht sich von alleine und 99,9 % dieser Probleme werden dadurchgelöst, dass der Wildflieger zum Verein kommt oder aber z.Bsp. als Gastflieger (natürlich mit entsprechender Versicherung, die die meisten Wildflieger nicht haben) fliegen darf.

Das Kanalproblem wird bald mit 2,4 Gh erledigt sein; aber die Probleme, die ein Wildflieger einem Verein machen kann, hatte ich auch schon angeführt.

Der Verein und seine Mitglieder kämpfen um eine Genehmgigung, nehmen Mittagspausen, Flugsektoren etc. in Kauf, kümmern sich um einen geordnenten Vereinsbetrieb, wo alles eingehalten wird, und wenige Meter neben dem Flugplatz "gurkt" ein Wildflieger rum und achtet weder auf Flugsektoren, Mittagszeiten etc.

Probleme des Wildfliegers gehen hier dann nur zu Lasten des Vereines.

Knattert der Wildflieger ohne Schalldämpfer und ein Nachbar fühlt sich belästigt, so fällt dieses alleine auf den Verein zurück und der hat dann den Ärger mit Ämtern etc. Allein diese Gefahr für einen bestehenden Verein sollte man sich vor Augen führen.

Neue Modellflugplätze innerhalb eines Umkreises von ca. 2,5 km (meinetwegen wie Steffen sagte 1-1,5 km) zu einem bestehenden Modellflugplatz werden nicht genehmigt; also ist auch das Wildfliegen nicht zu dulden.

Dieses hat seine Gründe. Die meisten Flugplätze sind in sensiblen Regionen (vorl. gesichertes Landschaftsschutzgebiet etc.), dazu gibt es dann eben die entsprechenchen Aufstiegsgenehmigungen mit Auflagen (Mittagspause, Flugsektor etc.).

Ein Wildflieger, der einfach fliegt wie und wann er will, wird einem Verein erhebliche Probleme bereiten, da der Wildflieger eben nicht die Auflagen für die entsprechende Region kennt. Er weiss nicht, wieviel dbA erlaubt sind, welche Flugzeiten gelten, wo der erlaubte Flugsektor ist etc.

Verstösse des Wildflieger fallen dann allein auf den Verein zurück und das Argument "das war aber ein Wildflieger!", stört die Ämter und Behörden recht wenig.

Es kommt das Argument: "Dann unternehmen Sie als Verein was gegen den Wildflieger !"

Leider ist das so; das kann ich aus eigener Erfahrung sagen:

Ein Wildflieger flog regelmäßig in der Zeit, wo bei uns Verbrenner verboten sind. Es gab eine Beschwerde eines Bauern, diese erreichte uns als Vorstand.

Also: Regelmäßig mittags zum Platz gefahren und siehe da, der Wildflieger betrat einfach das Gelände (obwohl Verbotsschilder für Nichtmitglieder) und knatterte mit seinem Verbrenner in der Mittagspause.

Ein freundliches Gespräch bracht rein gar nicht mit diesem Herren; also Kennzeichen notieren, Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch und ein softiges Ordnungsgeld durch die Behörde.

Um nicht falsch verstanden zu werden; wir haben diesen Wildflieger nett und freundlich behandelt, ihm erläutert, was in der Genehmigung steht, er als Nichtmitglied den Platz nicht betreten darf, aber es gibt leider eben auch Menschen, mit denen ein Gespräch in normaler Weise nicht geführt werden kann.

Flugzeiten etc. stehen gross und für jeden lesbar am Sicherheitszaum; dennoch gibt es Menschen, die sich darum einen Dreckkümmern.

Gottlob konnte das Problem mit der Behörde so gelöst werden und wir nachweisen, dass kein Vereinsmitglied während der Mittagspause geflogen ist, sondern ein Wildflieger.

Es gab sogar von der Behörde schon ein Schreiben an den Verein, dass wenn nochmals in der Mittagsprause geflogen würde, entsprechende Maßnahmen durch die Behörde ergriffen würden = Flugverbot.

Den Ärger erhält nur der Verein !!

Nochmals: meinsten regelt ein normales Gespräch diese Dinge, wenn nicht hat der Vorstand eines Vereines aus meiner Sicht sogar die Verpflichtung, gegen Wildflieger vorzugehen, um den Mitgliedern ein normales und gefahrloses Fliegen zu ermöglichen sowie den Bestand des gesamten Flugplatzes zu schützen.

Das Kanalproblem ist bald erledigt, aber nicht die oben beschriebenen Probleme, die ein Wildflieger hervorrufen kann.

Gruss

PW
 

Christian Lang

Moderator
Teammitglied
was unterscheidet einen Wildflieger von einem Vereinsflieger?


Ich definiere das so:
einen Wildflieger stelle ich mir so vor:
fährt mit seinem KFZ unter Nichtbeachtung eines Verbotsschildes irgendo zu einer Wiese und betritt eine Wiese ohne Erlaubnis des Eigentümers. Er macht sich auch keine Gedanken darum ob beispielsweise im gesamten Außenbereich eine Landschaftsschutzsatzung greift in der steht dass Modellflug grundsätzlich verboten ist. Da er weniger Vergleichsmöglichkeiten hat baut er Fehler in sein Modell ein die dazu führen dass das Modell in irgendein Kornfeld fällt. Er richtet einen nicht unbeträchtlichen Flurschaden an und kümmert sich eher nicht darum wen er geschädigt hat.

Das alles führt dazu, dass alle die die verantwortungsvoll ihrem Hobby nachgehen es sehr schwer haben dafür eine Erlaubnis zu bekommen.

Den Vereinsflieger stelle ich mir so vor.
Der genehmigte Platz unterliegt gewissen Beschränkungen die auf Kompromissen und Regelungen beruhen die für einen Umweltverträglichen Modellflugbetrieb unerlässlich sind (über den Sinn einiger Regeln lässt sich sicherlich streiten). Zufahrt und das Parken der KFZ sind in der Regel geregelt.
Flugzeiten, Lärm, Flugraum werden so erlaubt dass Gefährdung und Störung unbeteiligter auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Es wird natürlich ständig Kontakt zu den Besitzern umliegender Grundstücke gesucht und eventuelle Schäden werden immer reguliert.

Wer schon mal mit so einem Genehmigungsverfahren und den auf einen einprasselden Argumenten zu tun hatte weiss wovon ich schreibe.

Wildfliegen wie oben definiert verstehe ich als das gleiche wie wenn ich mich ohne Erlaubnis in den Garten meines Nachbarn setze und eine Party feiere.

Ich betone dass ich selbst mit der Erlaubnis eines Bauern 4km von einem Modellflugplatz entfernt mit einem Elektromodell ab und zu einige Feierabendflüge mache.
 

BZFrank

User
Hallo PW,

das halte ich eben für nicht generell durchsetzbar - insbesonder der von dir postulierte 2.5 km Abstand liegt weit jenseits einer sinnvollen Anwendbarkeit, das gibt die LuftVO meiner Ansicht nach nicht her. Wie du ja schon ausgeführt hast gibt es kein Urteil dazu, das von Dir geschilderte Verfahren im Falle des Motorfliegers wurde ja vor Urteilsverkündung eingestellt? Da sehe ich es auch ein - denn der Verein wurde ja direkt betroffen und durch Motorlärm und Anwohnerstress geschädigt. Aber 2.5km Umkreis (!) sind eine Menge Wiese die ein Verein auf diese Weise 'ex parte' besetzen würde. Das dürfte dem Gericht wesentlich schwerer zu vermitteln zu sein. Der einzige Grund wäre in einem solchen Abstand dann die Gefärdung durch Doppelkanalbelegung und ob ein Verein hier generelle Frequenzhoheit geniesst setzt rechtlich wohl nicht fest. (ich halte es für fraglich).

Das etwas "konstruierte" Beispiel mit dem Motorflieger der ohne Schalldämpfer gleich nebenan fliegt mal aussen vor - es geht hier doch in 95% um Jugendliche die mal ihren Elektroflieger (üblicherweise mit einer Masse von unter 1kg) einen Kilometer nebenan auf der Wiese starten wollen.

Die einzige Beeinträchtigung durch diese Leute besteht im Normalfall durch eine mögliche Doppelkanalbelegung - wenn sie das fernmündlich absprechen/anmelden oder sie ihre Kanäle vor Betriebnahme scannen oder gar 2.4 Ghz fliegen - keine Gefärdung des Flugbetriebs also besteht - besteht auch keine Grundlage denen den Aufstieg zu verbieten zu können. Wie gesagt meine Meinung.

Grüße

Frank
 

Spunki

User
Ich denke verständlicher und ausführlicher wie PW und Christian kann man die Problematik nicht darlegen ...

Wie auch immer, generell, die anfängliche Skepsis gegenüber Vereinen ist ein ganz normaler Reifeprozess der aus Unwissenheit, Scheu und Vorurteilen resultiert, jedem von uns ging es mal so ...

Jeder aber der unser Hobby ernsthaft und langfristig betreibt wird früher oder später einem Verein beitreten, freiwillig, weil es einfach die einzig logische Konsequenz ist und viele Probleme des Wildfliegens beseitigt ...

Die ganz wenigen Ausnahmen (notorische Einzelgänger) sind selten, aber auch mit denen lässt sich meist eine außergerichtliche Lösung finden ...


Grüße Spunki
 

beagle

User
Spunki schrieb:
Ich denke verständlicher und ausführlicher wie PW und Christian kann man die Problematik nicht darlegen ...

Wie auch immer, generell, die anfängliche Skepsis gegenüber Vereinen ist ein ganz normaler Reifeprozess der aus Unwissenheit, Scheu und Vorurteilen resultiert, jedem von uns ging es mal so ...

Jeder aber der unser Hobby ernsthaft und langfristig betreibt wird früher oder später einem Verein beitreten, freiwillig, weil es einfach die einzig logische Konsequenz ist und viele Probleme des Wildfliegens beseitigt ...

Die ganz wenigen Ausnahmen (notorische Einzelgänger) sind selten, aber auch mit denen lässt sich meist eine außergerichtliche Lösung finden ...


Grüße Spunki

Das ist sooo gut das muss einfach nochmal zitiert werden.

Liebe Vereinsmeier ich oute mich als rücksichtsloser Einzelgänger und Wildflieger. In Zeiten in denen in allen Wohnzimmern 35 MHZ Hongkongspielzeuge fliegen ist es mich herzlich egal wen ich stören könnte. Wie will man denn überhaupt einen Absturz durch Doppelbelegung beweisen? Zumal wenn nicht einmal Sichtkontakt bestünde.

Hätte ich nun einen Verein in meiner Nähe (zum nächsten sind es zum Glück 3 KM würde ich dank älterer Rechte - ich wohne schon länger da - einen Zettel hinpinnen Kanal XX dauerhaft belegt, Benutzung auf eigene Gefahr. Damit hätte sich das erledigt.

Übrigens ein Hobby ernsthaft zu betreiben wäre ein Paradoxum.

Wenn ich diesen ganzen durchaus amüsanten Käse lese bin ich froh Wildflieger zu bleiben. Ich fliege wo wann und wie ich will ohne dass mir einer reinquatscht oder mit aussergerichtlichen Einigungen droht. Ich finde der Sicherheitszaun um die Vereine kann gar nicht hoch genug sein - um die Allgemeinheit vor dem Vereinsleben zu schützen.

Weiter so ich hab Popcorn da.
 

Julez

User
Hi Peter!

Wenn der Wildlfieger dennoch fliegt, kann der Verein dagegen vorgehen und ihm das Flieger gegen Androhung von Zwangsgeld per Gericht verbieten lassen

Nein, kann er nicht. Wo steht das Gesetz?

Der Verein und seine Mitglieder kämpfen um eine Genehmgigung, nehmen Mittagspausen, Flugsektoren etc. in Kauf, kümmern sich um einen geordnenten Vereinsbetrieb, wo alles eingehalten wird, und wenige Meter neben dem Flugplatz "gurkt" ein Wildflieger rum und achtet weder auf Flugsektoren, Mittagszeiten etc.

Warum gehst du davon aus, dass sich freie Flieger grundsätzlich wie Rowdys benehmen?

Knattert der Wildflieger ohne Schalldämpfer und ein Nachbar fühlt sich belästigt, so fällt dieses alleine auf den Verein zurück und der hat dann den Ärger mit Ämtern etc. Allein diese Gefahr für einen bestehenden Verein sollte man sich vor Augen führen.

Das sind 2 gesonderte Sachen. Wieso sollte ein Verein Probleme bekommen, wenn nebenan jemand eine Ordnungswidrigkeit begeht?
Wirst du angeklagt, wenn der Nachbar seine Frau umbringt?

Ein Wildflieger[] weiss nicht, wieviel dbA erlaubt sind, welche Flugzeiten gelten, wo der erlaubte Flugsektor ist etc.

Das ist eine schwere Unterstellung. Warum soll ein freier Flieger schlechter informiert sein als ein Vereinsflieger?

Verstösse des Wildflieger fallen dann allein auf den Verein zurück und das Argument "das war aber ein Wildflieger!", stört die Ämter und Behörden recht wenig.

Es kommt das Argument: "Dann unternehmen Sie als Verein was gegen den Wildflieger !"

Das ist nicht so. Um Ordnungswidrigkeiten hat sich die Polizei zu kümmern, alles andere wird als Selbstjustiz geahndet.

Regelmäßig mittags zum Platz gefahren und siehe da, der Wildflieger betrat einfach das Gelände (obwohl Verbotsschilder für Nichtmitglieder) und knatterte mit seinem Verbrenner in der Mittagspause.

Das war kein freier Flieger. Er hat sich des Hausfriedesbruchs schuldig gemacht.
Bei einem freien Flieger, der ausserhalb des Vereinsgeländes fliegt, ist das so nicht möglich.

Es gab sogar von der Behörde schon ein Schreiben an den Verein, dass wenn nochmals in der Mittagsprause geflogen würde, entsprechende Maßnahmen durch die Behörde ergriffen würden = Flugverbot.

Das dürfen die nicht. Wenn jemand widerrechtlich ein Gelände betritt, und dort eine Ordnungswidrigkeit begeht, darf diese nicht dem Eigentümer oder Besitzer angelastet werden.

Ich definiere das so:
einen Wildflieger stelle ich mir so vor:
fährt mit seinem KFZ unter Nichtbeachtung eines Verbotsschildes irgendo zu einer Wiese und betritt eine Wiese ohne Erlaubnis des Eigentümers. Er macht sich auch keine Gedanken darum ob beispielsweise im gesamten Außenbereich eine Landschaftsschutzsatzung greift in der steht dass Modellflug grundsätzlich verboten ist. Da er weniger Vergleichsmöglichkeiten hat baut er Fehler in sein Modell ein die dazu führen dass das Modell in irgendein Kornfeld fällt. Er richtet einen nicht unbeträchtlichen Flurschaden an und kümmert sich eher nicht darum wen er geschädigt hat.

Was du beschreibst, ist kein freier Flieger, sondern ein Mensch, der Ordnungswidrigkeiten am laufenden Band begeht.
Da es aber zuhauf Möglichkeiten in Deutschland gibt, im völligen Einklang mit geltendem Recht ausserhalb eines Vereinsgeländes Modellflug zu betreiben, greift diese Definition nicht.

Jeder aber der unser Hobby ernsthaft und langfristig betreibt wird früher oder später einem Verein beitreten, freiwillig, weil es einfach die einzig logische Konsequenz ist und viele Probleme des Wildfliegens beseitigt ...

Glaubst du ernsthaft, dass eine Vereinsmitgliedschaft zwingend notwendig ist, um das Hobby ernsthaft und langfristig zu betreiben? Warum kannst du dir keinen ernsthaften und langfristigen Modellflieger außerhalb eines Vereins vorstellen?

Ich finde es bemerkenswert, mit welcher Selbstverständlichkeit alle Übel dieser Welt dem freien Flieger angelastet werden.
Bei solchen Vereinsmeiern, die freien Fliegern grundsätzlich Ignoranz, mangelnde Gesetzestreue und billigende Inkaufnahme von Schäden bei anderen unterstellen, hätte ich auch keine Lust, deren Gesellschaft beizutreten.

Wenn ich diesen ganzen durchaus amüsanten Käse lese bin ich froh Wildflieger zu bleiben. Ich fliege wo wann und wie ich will ohne dass mir einer reinquatscht oder mit aussergerichtlichen Einigungen droht.

So halte ich es auch, wenn ich frei fliege. Zum Großen Glück gibt es in unserem Verein, wo ich sonst manchmal bin, keine solchen selbstgerechten Meier, bei denen es nur ihre oder die falsche Meinung gibt.

Ciao,

Julez
 

PW

User gesperrt
Hallo Beagle;

wenn Du mit der entsprechenden Entfernung zu einem Modellflugplatz "wild" fliegst, ist das doch völlig o.k..

Dagegen sagt doch keiner was.

Aber vielleicht schon mal überlegt, dass Du als Wildflieger dem Modellflugsport mehr Schaden zufügst und der Modellflugsport vielleicht deswegen solche Probleme und einen schlechten Ruf bei den Behörden hat ?

Also Du gehst einfach auf eine Wiese und fliegst; schon mal darüber nachgedacht, dass die Region, wo sich Deine Wiese befindet. Naturschutzgebiet sein könnte, sich besondre Vögelarten dort aufhalten etc. ?

Aber dieses ist Dir egal; aber nicht einem Verein. Dieser muss hier mit den entsprechenden Behörden zusammenarbeiten und für eine Genehmigung kämpfen.

Ich persönlich finde so ein Verhalten mehr als egoistisch:

"Hautpsache ich kann fliegen, ob andere dann Probleme bekommen, ist mir doch egal; dann fahre ich eben einige Meter weiter zur nächsten Wiese.
Was schert mich FFH (Fauna, Flora,Habitat)? Was stört mich eine Kanaldoppelbelegung; kann ja eh keiner Nachweisen, dass ich schuld war wegen mangelnden Sichtkontakt."

Genau; Du fliegt wo und wann es Dir gefällt; egal: Hautpsache "ich".

Und dann bekommt der Modellflug in der Stadt wegen Dir einen schlechten Ruf, weil sich Personen dann über Dein Treiben beschweren.

Und "Deine Taten" werden dem ansässigen Verein zugeschrieben und der bekommt den Ärger. Aber das stört Doch eben nicht; einen grösseren Egoismus habe ich seltens gesehen.

Dich stört wohl auch keine Doppelbelegung ! Das vielleicht durch Deine Wildfliegerei ein anderer Pilot auf einem Modellflugplatz abstürzt, sein teueres Modell verliert oder aber das Modell vielleicht sogar einen grossen Schaden anrichtet (kann mit Deinem Modell auch passieren).

Sorry; aber so eine Einstellung kann ich nicht ansatzweise nachvollziehen.

Wenn Du alles als "Käse" ansiehst, erkennt man eindeutig Deine - aus meiner Sicht - nicht korekte Einstellung und völlige Unterschätzung der möglichen Gefahren. Hoffentlich hast Du wenigsten eine entsprechende Versicherung.

Aber wenn Du schon mal in einem entsprechenden Abstand von einem Modellflugplatz fliegt, ist dieses zu würdigen und für gut zu befinden.

Trotzdem dienen Wildflieger auf Dauer nicht dem Modellflugsport - aus meiner Sicht-.

Gruss

PW
 

BZFrank

User
Trotzdem ist rechtlich am freien Fliegen ausserhalb eines Vereins rechtlich nichts zu beanstanden. Man hat sich halt genauso an gewisse Regeln zu halten wie die Vereinsflieger - es gibt keine Sonderrechte oder Bevorzugung, weder auf der einen als auch der anderen Seite.

Einen hier von manchen postulierten "Vereinszwang" lehne ich übrigens auch kategorisch ab. Ein jeder soll selbst entscheiden können wie er dieses Hobby betreibt - solange er andere dabei nicht beeinträchtigt oder stört.

Grüße

Frank
 
Status
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