Es ist aber keine Rede von autonom fliegenden Drohnen und ein Zusammenhang mit dem 100 Meter Deckel kann ich in diesem Satz einfach nicht erkennen.
Nur das ist ein himmelweiter Unterschied zu Paketdrohnen.
Es geht auch nicht darum was man Vermutet , anprangern in einer solchen Aktion kann man nur Dinge für die es einen Beweis gibt, wenn du also über eine objektive Gesprächsnotiz mit diesem Inhalt zwischen BMVI und einer Industrie Lobby verfügst kannst du so eine Behauptung bringen, solange du so etwas aber nicht in der Hand hast, würde ich besser die Füße still halten, sonst wird alles vom Gegner ins lächerliche gezogen
@ dusk till dawn bzgl. deines einwurfs:
in diesem fred hier geht es um die aktion deckel und wie man sie gestaltet, und es sind mitmacher gesucht.
du kannst dich doch gern im hauptfred mit deiner meinung darstellen.
aber hier brauchen wir keine nörglis und winselkönige sowie immerwiederausflüchtefinder, warum etwas nicht geht!
@rubberduck: wahscheinlich gibst du dem empfänger schon im vorfeld die anregung persönlich???
wie war das mit dem feind in den eigenen reihen?*grübel*
im übrigen müßte dhl dann jedes einzelne paket öffnen und prüfen, um es ggf. auszusortieren, weil jedes einen individuellen absender hat.
nur weil alles dhl-normpakete sind, muß nicht das gleiche drinsein. davon abgesehen würde sich dhl einen solchen rechtsverstoß nicht leisten, da mit zahlen des beförderungsentgeltes ein vertrag zustande kommt für die lieferung zum adressaten.
Servus,
die neue Drohnenverordnung aber erlaubt ausdrücklich die gewerbliche Nutzung außerhalb der Sichtweite des Piloten. (genehmigungspflichtig, aber erlaubt) Wenn man meine modellfliegerischen Interessen einmal außer acht läßt, wäre es mir grundsätzlich egal ob die Drohne die gerade über mich drüber fliegt autonom oder von einem Piloten der hunderte Kilometer entfernt sitzt gesteuert wird.
Was den Zusammenhang mit dem 100m Deckel betrifft, na ja, das ist ein Gesetzes/Verordnungstext und kein Krimi oder Spionageroman und auch kein Artikel eines Aufklärungsjournalisten in dem einem die Zusammenhänge erklärt werden. Da muß man schon selber drauf kommen.
Um die alleine geht es schon lange nicht mehr.
wenn dann die erste dieser Drohnen über unsere Köpfe fliegt werden einige sagen "na, bitte, wir haben es vorhergesagt." Andere wiederum antworten darauf: "Nur ein Einzelfall, kein Beweis".
Es werden mehr Drohnen werden, tausende, und es werden einige sagen "na, bitte, wir haben es vorhergesagt." Andere wiederum antworten darauf:" es sind ja nur ein paar. Hier von einer Bedrohung zu sprechen ist nicht belegbar"
Es werden mehr Drohnen werden, hunderttausende, und es werden einige sagen "na, bitte, wir haben es doch vorhergesagt." Die Anderen wiederum antworten darauf: " Warum hat man uns das verschwiegen, das war doch nicht vorhersehbar."
In dieser Verordnung geht es eben auch um "die Stärkung der Chancen zur Nutzung gewerblicher Drohnen". (Zitat Minister Dobrindt). Die Öffentlichkeit und wie es scheint auch die Medien nehmen dies nicht wahr. Genauso wie die Einschränkungen für den klassischen Modellflug nicht gesehen werden. Für die geht es nur um die Regelungen für private Drohnen.
Dies sollten wir ändern. Und diese Aktion könnte man auch dafür nutzen.
LG Kurt
Klasse Idee!
Dazu wird sogar noch direkt vom Paketboten geschickt, ganz ohne Drohnen.
Die Helm-Idee ist gut - denke da werde ich einige versenden. : )
Günstiger zum Beispiel hier:
http://www.ebay.de/itm/301345960087
10 Stück zur Zeit 30,69 Euro inkl. Versand.
Quelle: Ebay / Work-Trade, Stefan Heyer
nochmal an dusk till dawn: du bist hier im falschen fred!
wenn es um meinen Vorschlag geht?, dürfen gerne Korrekturen gemacht werden...
Beweise für die Behauptungen habe ich in unserer Petition gesammelt, dazu noch auf der FB Seite und im unten genannten Blog...eigentlich wollte ich ein kurzes, prägnantes Schreiben...
Ja wirklich, super Idee! - Ne, das ist total bescheuert! Was soll das aussagen? Modellflug ist gefährlich?
Sorry das ich mal einhake Hans,
mit der neuen Verordnung werden die Hürden für Flüge außerhalb der Sichtweite sogar höher gelegt als es mit den derzeit bestehenden Verordnungen der Fall ist.
Gruß Horst
Und damit würdest du die Aktion zerstören.
Ich sehe jetzt schon wie das dir ein in Pressearbeit geübter Politiker um die Ohren haut.
Sorry dass ich da nachhake....ich dachte immer , dass Flüge ausserhalb der
Sichtweite verboten sind.
Oder gar die Verbände dazu animieren diese Aktion gemeinsam zu koordinieren und durchzuführen.
Nö,
http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__19.html
bitte bis ganz unten lesen. Auf ein Luftsperrgebiet kann ggf sogar verzichtet werden wenn es nur bis 50m GND geht.
Da wieder Ausweichregeln, die es derzeit schlicht nicht gibt, eingeführt werden sollen dürfte die nächste Zeit nix ohne Luftsperrgebiet gehen.
Gruß Horst
Betr. Bundesratsdrucksache 39/17 Änderung LuftVO Drohnenregulierung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Bundesverkehrsminister Dobrindt vorgelegte Änderung der LuftVO trifft hauptsächlich den Modellflug, „Drohnen“ bleiben eher unberührt und sollte daher dringend überarbeitet werden:
beim Kauf einer „Drohne“ wird der Nutzer nicht über die Regeln und Gefahren informiert
Kennzeichnungspflicht: gibt’s im Modellflug schon seit Jahrzehnten, und wird von uns im eigenen Interesse durchgeführt, falls ein Flugmodell abhanden kommt, oder Schaden anrichtet, damit der Halter gefunden werden kann
Kenntnisnachweis: erfolgt bei uns automatisch, wir erlernen unsere Technik von Grund auf, nur so können wir damit umgehen
100m Höhenbeschränkung: trifft den Modellflug hart: die Segelflieger haben Starthöhen am Hochstartseil je nach Geländegrösse und Flugmodell ab 100m - 200m, dann beginnt erst der eigentliche Flug mit der Suche nach Aufwind. Dies geschieht sehr oft gemeinsam mit unseren heimischen Greifvögel, Störchen, aber auch den Schwalben, etc..
startet man ein Segelflugmodell an einem 120m hohen Hang, ist die Höhe über Talgrund bereits deutlich überschritten, Hangflug ist also nicht mehr möglich
Für den Modellsegelflieger bedarf es keiner festen Infrastruktur, deshalb wird diese Sparte sehr oft einfach auf einer geeigneten Wiese oder an einem freien Hang durchgeführt. Bei einem Fluggewicht unter 5kg, was einer Modellgrösse bis ca. 4,0m Spannweite entsprechen kann, war dies bisher erlaubnisfrei je nach Luftraum sehr oft bis max. 762m über Grund möglich. Dies geschieht ohne Gefährdung der bemannten Luftfahrt, der Bevölkerung, oder der Natur.
ca. Zweidrittel aller Modellflieger benötigen für Ihren Sport kein genehmigtes Gelände, weil sie unter 5 kg Abfluggewicht bleiben.
Die Beschränkung auf 100 m wäre hier meist das Aus... Die Erteilung einer Aufstiegserlaubnis ist hier keine Alternative, da man diese für jede Wiese, jeden Hang separat beantragen müsste, der Aufwand finanziell (ca. 3500.-€/ Gelände) und auch verwaltungsmässig wäre völlig unangemessen, die Landesluftfahrtbehörden würden kurzfristig mit tausenden von Anträgen überschwemmt. Zudem müssten die Erlaubnisse auch zukünftig verwaltet werden.
„Drohnen“ bleiben von dieser Höhenbeschränkung völlig unberührt, da es wenig Sinn macht, damit hoch zu fliegen
Modellflug ist sicher, in den vergangenen Jahrzehnten wurde die „grosse“ Fliegerei nicht gestört, es gibt Flugelände, auf denen klein und gross problemlos gleichzeitig durchgeführt wird, dass beste Beispiel ist die Wasserkuppe in der Rhön.
Bitte helfen Sie uns die Grundlage zur Ausübung unseres Sports zu erhalten und retten Sie uns den freien Luftraum im unteren Bereich.
Mit freundlichen Grüssen
Hallo Widereinstieg,Du meinst sowas wie das hier?
Die werden sich hüten so einen Blödsinn zu empfehlen oder gar mitzumachen