Guten Morgen,
was ich aus dem obenstehenden Post entnehme, ”unsere” Regeln können durch andere, z.B. der EU, beeinflusst werden.
O.K., dennoch interessiert mich mal wieder der nationale Mikrokosmos.
Mein Verein hat, wie viele, eine “Erlaubnis” nach jetzt “veraltendem” nationalen Recht unter Verbindung zur DMFV-Mitgiledschaft.
Auf Nachfrage bei einer Behörde erfuhr ich, es handelt sich um sogenanntes Bundes-Verwaltungsrecht.
Es gilt offensichtlich eine Art von Bundes-Rahmen-Verwaltungsverfahrensgesetz für die Erteilung der Erlaubnis.
Danach sind bisher die bisherigen Genehmigungsverfahren innerhalb von Rahmenregelungen durchgeführt worden
und, wie uns gut bekannt mit Beteiligung vieler lokaler Behörden, also innerhalb der Leitplanken dieses Rahmengesetzes.
Am Ende stand ein sogenannter Verwaltungsakt, die Genehmigungserteilung.
Vielleicht kann ja ein Spezialist für dieses Recht kurz darlegen, in welcher Form die bisherigen Erlaubnisse in das neue durch EU-Regelungen bestimmte Recht übergeleitet werden sollen oder ist das schon passiert?
Im Zuge des mehrfach angekündigten “grandfatherings”, darunter verstehe ich ein quasi Übergehen früherer bewährter guter Regelungen in ein neues Recht, sollte dies ja nun in etwa 1:1 ermöglicht werden, durch welche nationale und EU-Regelung wird es jetzt gewährleistet?
Wer erteilt die "EU-angepasste" Genehmigung oder ist es nicht notwendig, was habe ich übersehen?
Gruss Dietmar