Aktuelle Info zur Betriebsgenehmigung

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

aue

User
Ich bin froh, dass es endlich voran geht und die Betriebserlaubnis in greifbare Nähe gerückt ist. Vor allem freue ich mich darüber, dass dies wohl ohne verbandseigene neue Regularien und Vorschriften gelingen wird. Bemerkenswert finde ich vor allem folgenden Satz in der DMFV-Veröffentlichung: „In den Kommentierungen [des LBA] wurde deutlich, dass der DMFV mit seiner Auslegung des Artikels 16 der EU-Verordnung, Modellflug wie bisher nach nationalen Regeln betreiben zu dürfen, aufs richtige Pferd gesetzt hat.
 

Malmedy

User
Als wenn es jetzt noch darauf ankommt, wer den richtigen (besseren?) Weg gewählt hat. Mir scheint, dass es manchen Funktionären, egal welcher Verband, immer noch hauptsächlich darauf ankommt, recht zu haben. Gesichtswahrung über alles ?
Bevor sich hier wieder die allseits bekannten Protagonisten auslassen - wir, die Nur-Modellflieger können diesen Streit um des Kaisers Bart nicht mehr hören!

Grüße
Michael
 
Ja da hast du schon recht. Mir ist es auch egal wer recht hat und wer nicht. Aber ich fände es nicht so gut wenn demnächst an verschiedenen Plätzen unterschiedliche Regeln gelten würden. Eine einheitliche Regelung für alle Modellflieger wäre sicherlich sinnvoll.

Torsten
 
Es gab zwei Wege:
- Verband 1 verfolgte gleich zu Anfang massiv Besitzstandwahrung.
Unabhängig der neuen Möglichkeiten sollte alles bleiben wie es war.
Also: ohne AE auf der Wiese, am Hang Max. 5 kg

- Verband 2 machte sich gleich an die Arbeit, versuchte alle neuen Möglichkeiten einzuarbeiten.
Wie wir mittlerweile wissen bringt das ohne AE
auf der Wiese und am Hang Max. 12 kg ...

Verband 1 muss derzeit nachsitzen...

Was die Verbände treiben, entscheiden die Mitglieder...
 

Baloo

User
Wenn nach Erteilung der Betriebsgenehmigungen für DMFV und DAeC die verbandsinternen Verfahrensregeln nebeneinander gelegt werden, wird es m.E. keine gravierenden Unterschiede geben (dürfen).
Dann machen wir bis spätestens Jahresende unseren neuen Kenntnisnachweis und gehen -wie bisher- fliegen.
Und nächstes Jahr fragen wir uns, über welchen Bart des Kaisers wir uns überhaupt unterhalten haben ;)

Gruß Bernhard
 

onki

User
Hallo,

Ist denn schon halbwegs ersichtlich, wie das Procedere bei Plätzen / Vereinen mit AE aussieht?
Es sind noch knapp 11 Monate bis Jahresende und daher wäre es langsam ratsam hier mal Infos zu geben.

Wird das nur ein formaler Akt (neues Schreiben) werden oder sind Ortsbegehungen etc. hier mit nötig. Wenn dem so ist wird es bis Jahresende aber ziemlich eng.

Gruß
Onki
 
Wirst dich noch ein wenig gedulden müssen. Es steht ja geschrieben das man in wenigen Wochen mit einem Ergebnis rechnet und vorher keine Info gibt.

Torsten
 
Was die Verbände treiben, entscheiden die Mitglieder...
[/QUOTE]
Ja Hänschen
ich beobachte die Beteiligung der Mitglieder an Veranstaltungen- Sitzungen der Verbände und das macht mich nicht Glücklich
Wenn ich lese das der DMFV zu einer Online Sitzung eingeladen hat, bei dem kein Mitglied eine Reise machen muss und sich nur wenige einlogggen oder bei der Luftsportsitzung des Areoclub - NRW, Modellflugkommision oder die Teilnahme beim Verbandstag des MFSD so finde ich das erschreckend, wie wenige ihr Recht zur Mitsprache inanspruch nehmen.
Gruß
Martin
 

HPR40

User
Was die Verbände treiben, entscheiden die Mitglieder...
Nicht ganz.

Da gibt es ebenfalls neue Regel in dem Bereich, genauso wie hier.
Da es nur noch unbemannte und bemannte Luftfahrzeuge gibt, lohnt eine weitere Diskussion hier nicht wirklich.
 
Guten Morgen,
was ich aus dem obenstehenden Post entnehme, ”unsere” Regeln können durch andere, z.B. der EU, beeinflusst werden.

O.K., dennoch interessiert mich mal wieder der nationale Mikrokosmos.

Mein Verein hat, wie viele, eine “Erlaubnis” nach jetzt “veraltendem” nationalen Recht unter Verbindung zur DMFV-Mitgiledschaft.
Auf Nachfrage bei einer Behörde erfuhr ich, es handelt sich um sogenanntes Bundes-Verwaltungsrecht.
Es gilt offensichtlich eine Art von Bundes-Rahmen-Verwaltungsverfahrensgesetz für die Erteilung der Erlaubnis.
Danach sind bisher die bisherigen Genehmigungsverfahren innerhalb von Rahmenregelungen durchgeführt worden
und, wie uns gut bekannt mit Beteiligung vieler lokaler Behörden, also innerhalb der Leitplanken dieses Rahmengesetzes.
Am Ende stand ein sogenannter Verwaltungsakt, die Genehmigungserteilung.

Vielleicht kann ja ein Spezialist für dieses Recht kurz darlegen, in welcher Form die bisherigen Erlaubnisse in das neue durch EU-Regelungen bestimmte Recht übergeleitet werden sollen oder ist das schon passiert?

Im Zuge des mehrfach angekündigten “grandfatherings”, darunter verstehe ich ein quasi Übergehen früherer bewährter guter Regelungen in ein neues Recht, sollte dies ja nun in etwa 1:1 ermöglicht werden, durch welche nationale und EU-Regelung wird es jetzt gewährleistet?

Wer erteilt die "EU-angepasste" Genehmigung oder ist es nicht notwendig, was habe ich übersehen?

Gruss Dietmar
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Dietmar
da musst du bei deinem Verband nachfragen, denn in der LuftVO ist nur niedergeschrieben das die Aufstiegserlaubnisse von den Landesluftfahrtbehörden erteilt werden.
Die Verbände erhalten eine Betriebserlaubnis nach §16EU......
Die Kriterien unter welchen Bedingungen eine AE erteilt wird, wird demnach in den Betriebserlaubnissen der Verbände geregelt.
Die Anträge der Verbände sind beim LBA gestellt. Der Innhalt ist wenn überhaupt nur in Bruchstücken der Allgemeinheit bekannt.
Wir müssen im anschluss mit dem leben was die internen Kreise der Verbände, mit den Behörden ausgehandelt haben.
Ich bin gespannt.
 

HPR40

User
Im Zuge des mehrfach angekündigten “grandfatherings”, darunter verstehe ich ein quasi Übergehen früherer bewährter guter Regelungen in ein neues Recht, sollte dies ja nun in etwa 1:1 ermöglicht werden, durch welche nationale und EU-Regelung wird es jetzt gewährleistet?

Hallo Dietmar,

was unter grandfathering fällt, ist klar geregelt im EU Recht. Das findest Du in der EU VO 2018/1139 Anhang 1.
Dort werden bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge definiert, die in Zukunft durch nationales Recht geregelt werden, sofern sie nicht in Serie hergestellt und vermarktet werden.
Also für z.B. Drachen die Du im Discounter kaufen kannst, gelten ggf die Weiterführenden EU Vorschriften.
Bei einem Eigenbau ist das ja nicht Vorherbestimmt, wie der ausgelegt ist, kann aber im Rahmen von Anhang 1 ausgelegt werden um Erlaubnisfrei zu sein.

Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen.

Gruß Horst
 
Danke Euch für die Rückinfos.
Meine Einschätzung wäre dann, die Genehmigung bleibt bestehen.
Für die Betriebsfälle (Flüge) innerhalb der Genehmigung treten Regelungen der nationalen Verbände in Kürze in Kraft.
So etwa.

Horst, mmh, Deine Sicht nutzt "Betriebs-" Rahmenregelungen der EU über (erlaubnisfreie) unbemannte Fluggeräte, deren Betrieb dann künftig den Verbandsregelungen unterfallen?

Gruss Dietmar
 

HPR40

User
Horst, mmh, Deine Sicht nutzt "Betriebs-" Rahmenregelungen der EU über (erlaubnisfreie) unbemannte Fluggeräte, deren Betrieb dann künftig den Verbandsregelungen unterfallen?

Gruss Dietmar

Der Anhang 1 der New Basic Regulation, regelt praktisch auch den Umfang der Nationalen LuftVO für unbemannte Luftfahrzeuge, für die keine Betriebsvorschriften vorliegen, sich also im grandfathering befinden.
Alle Anderen Teile der LuftVO entfallen dadurch ersatzlos, bzw sind daß auf Grund der Verlängerten Übergangsfristen seit ersten Januar diesen Jahres größtenteils schon.
Soweit es AEs betrifft, die auf Basis der LuftVO erteilt wurden, ist die Frist bis 31.12 diesen Jahres gegeben, dann werden diese erteilten Genehmigungen Wirkungslos.
Neue Genehmigungen auf Basis der LuftVO, können seit 1.1 diesen Jahres nicht mehr legal erteilt werden, weil in der LuftVO weggefallen.

Aber alles gegen die bemannten Luftfahrzeuge aus Anhang 1 Kleinigkeiten aus meiner Sicht.

Gruß Horst
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten