Aktuelle Info zur Betriebsgenehmigung

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Die Frage nach dem Status bisheriger AE ist nicht neu, aussagekräftige Infos gibt's noch (?) keine, man bekommt höchstens aufs Maul gehauen wenn man da nachhakt guggsch. Ich empfehle abwarten, bis die BE draußen sind. Vielleicht gibt's dann definierte Procedere, wie die an die Verbände angeschlossenen Vereine ihre AE bei den Landes Luftfahrtbehörden verlängern/ überführen...
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Die Frage nach dem Status bisheriger AE ist nicht neu, aussagekräftige Infos gibt's noch (?) keine, man bekommt höchstens aufs Maul gehauen wenn man da nachhakt guggsch.
Es ist so, dass du eine unzutreffende Behauptungen aufgestellt hast und korrigiert worden bist. Das hat nichts mit "aufs Maul hauen" zu tun, sondern mit impliziter Kritik an Qualität und Inhalt der Äusserung. Und die Möglichkeit solcher Kritik sollte hier im Forum ja wohl offen stehen.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
LuftVo § 21g
"Regelungen für die Erteilung einer Genehmigung nach der Durchführungsverordnung (EU)
2019/947 an Luftsportverbände
(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur oder eine von ihm bestimmte Bundesbehörde
kann bundesweit tätigen Luftsportverbänden auf Antrag eine Genehmigung nach Artikel 16 Absatz 1 der
Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 erteilen."

Das ist die BE.
Eine AE eines lokalen Vereins kann nicht in eine BE umgewandelt werden. Der lokale Vereine kann gemäss LuftVo keine BE erhalten.
Ich war davon ausgegangen, dass dir der Inhalt des §21g bekannt ist. Da habe ich wohl falsch gelegen.

Eine Begründung deiner Aussage wäre in Anbetracht des Verordnungstextes jetzt mal von Interesse. Kannst du die liefern?
 
siehe Beitrag #21, wo liegt der Widerspruch? Richtig: es gibt keinen, denn ich bezog mich auch da auf die BE der Verbände.
Was aber macht z.B. ein Verein, der über den DMFV organisiert ist, in BW mit seiner AE, die beim RP anhängig ist? Das wissen übrigens noch nicht mal unsere Referenten genau, also bitte ich um wertschätzendere Wortwahl. In der DVO gibt's den Begriff "AE" nicht, sondern nur die BE (durchaus für Vereine!). Und da die AE Ländersache ist, erscheint mir die Frage danach berechtigt.
 
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Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo,

jetzt führen wir in diesem Thread eine Diskussion, die im anderen Thread nicht ausdiskutiert wurde?

Übrigens, nur so nebenbei. Wir haben in meinem Heimatverein tatsächlich eine Betriebserlaubnis des Luftamt Südbayern und keine AE. ;)

Natürlich ist das keine BE nach 2019/947.
Nur so viel zum Begrifflichkeiten-Dschungel.
;)
Mein Verständnis für Diejenigen die nur ihrem Hobby nachkommen und Spaß haben und sich nicht mit Paragraphen herumschlagen wollen, ist sehr ausgeprägt.

Insofern sehe ich als Vorstand eines im DMFV organisierten Vereines, das Ansinnen des DMFV mit möglichst wenig Änderungen für uns vor Ort in das neue „BE-Zeitalter“ zu gehen, absolut positiv.

Inzwischen habe ich auch meine Meinung in Bezug auf die Informationspolitik der Verbände revidiert.
Tatsächlich ist bei mir der Eindruck entstanden, zu viel Information verwirrt viele Menschen, so lange noch nichts konkretisiert ist.
Besonders dann, wenn der Informierende im Laufe der Zeit nicht alles preisgeben kann, weil es noch nicht abgeschlossene Handlungen gibt.
Spätestens da gerät man in vermeidbare Spannungsfelder.

Egal, aktuell ist der größte Gegner des Modellfluges das Wetter. ;)


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Zuletzt bearbeitet:
Hallo Martin, hier wird doch niemand gezwungen aus seinem (Selbstzensur-) Hangar herauszurollen.

Dein "Meinungs-Flugverbot" gilt meines Wissens noch nicht für alle anderen, die sich im Hinblick auf Fristen, danke an Horst=@HPR40,
die eine oder andere Frage stellen.
Ich tue es, weil der aktuelle Verkehrsminister schon früher einmal (Höhendeckel) im gleichen Sektor in einer herausgehobenen Position war.
Kann nur hoffen, er reagiert diesmal,
fristgerecht.
Gruss Dietmar
 
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