Hallo,
ein Preisangebot hat nichts mit dem realen Kaufpreis zu tun. Die Erfassung eines realen Kaufpreises, der letztendlich für das Finanzamt relevant wäre, ist bei diesen Verkaufsportalen grundsätzlich nicht möglich.
Wenn Käufer und Verkäufer über ein zu dem Verkaufsportal gehörigen also integrierten Bezahlsystem, ihren Verkauf abwickeln, kann das Verkaufsportal selbstverständlich reale Beträge und die weiteren erforderlichen Daten erfassen und ist damit zur Meldung verpflichtet.
Die reine Verkaufsabsicht auf einem Portal, sagt nichts über den tatsächlichen Fluss von Geld aus.
Allerdings muss man sich darüber im Klaren sein, wenn das Finanzamt begründeten Verdacht hat, dass jemand eine nicht angemeldete gewerbliche Tätigkeit betreibt, hat es ausreichende Rechte um diesem Verdacht nachzugehen. Kontenbewegungen sind ja vor dem Finanzamt nicht geheim.
Trotzdem wird das Ziel der Finanzämter nicht der kleine Hobbyist sein.
ein Preisangebot hat nichts mit dem realen Kaufpreis zu tun. Die Erfassung eines realen Kaufpreises, der letztendlich für das Finanzamt relevant wäre, ist bei diesen Verkaufsportalen grundsätzlich nicht möglich.
Wenn Käufer und Verkäufer über ein zu dem Verkaufsportal gehörigen also integrierten Bezahlsystem, ihren Verkauf abwickeln, kann das Verkaufsportal selbstverständlich reale Beträge und die weiteren erforderlichen Daten erfassen und ist damit zur Meldung verpflichtet.
Die reine Verkaufsabsicht auf einem Portal, sagt nichts über den tatsächlichen Fluss von Geld aus.
Allerdings muss man sich darüber im Klaren sein, wenn das Finanzamt begründeten Verdacht hat, dass jemand eine nicht angemeldete gewerbliche Tätigkeit betreibt, hat es ausreichende Rechte um diesem Verdacht nachzugehen. Kontenbewegungen sind ja vor dem Finanzamt nicht geheim.
Trotzdem wird das Ziel der Finanzämter nicht der kleine Hobbyist sein.