Machenschaften der Händler

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OSZ

User
Hi zusammen,

ich finde es schade, dass die ganze Diskussion jetzt so verwässert, und vorrangig auf einem Berufsstand herumgehakt wird. Solche Statements finde ich eines Forums nicht würdig:
Ich gehe ganz stark davon aus, dass er mit solchen Abmahnungsverfahren hauptsächlich seine Brötchen verdient.
Wie ich schon in meinem Post #59 geschrieben habe, liegt der Fehler größtenteils im System, und hier muss angesetzt werden um wieder alles ein bisschen auf Normalmaß herunterzubringen. Ein sehr schönes Beispiel ist die Fa. GOOGLE, die Ihre Einnahmen nach dem sogenannten "Double Irish" versteuert. Moralisch sicherlich verwerflich, das Unternehmen gibt aber ganz offen zu : "..der Gesetzgeber gibt uns die Möglichkeit, unternehmerisch betrachtet wären wir dumm, wenn wir es nicht nutzen..." (nachzulesen im STERN von letzter oder vorletzter Woche).

ciao
Oliver
 

Tillux

User
Ethik

Ethik

Ethisches Verhalten liegt in der Entscheidung von uns allen selbst.

Versuche ich möglichst alles Materielle für mich selbst herauszuholen oder bemühe ich mich um Mitmenschlichkeit?

Das entscheidet jeder selbst, Gesetze hin oder her.

Da gibt es natürlich alle Zwischenstufen, nicht nur schwarz oder weiß. Das macht es wohl so kompliziert.

Wer die echten Egoisten unter uns sind lässt sich z.T. schon erkennen. Man muß sich mit denen ja nicht unbedingt anfreunden;).
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Ich finde es schon bemerkenswert, mit welcher Hartnäckigkeit hier ein Anwalt die Meinung vertritt, vor deutschen Gerichten gäbe es die absolute Gerechtigkeit. Bei vielen Urteilen ist sehr wohl abzuwägen, welche Umstände wie zu gewichten sind. Und speziell einem Anwalt sollte bekannt sein, daß schon mal das Oberlandesgericht komplett anders urteilen kann als das Amtsgericht.

Ich finde es z.B. für einen Anwalt verwerflich, wenn man eine sehr hohe Forderung stellt, die den Beklagten in den Ruin treiben würde, und ihm dann anbietet, daß es außergerichtlich sehr viel billiger würde. Damit nimmt man ihm das Recht auf ein Urteil, das auch zu seinen Gunsten ausgehen könnte. Man könnte das auch Erpressung nennen.

Weiterhin finde ich es verwerflich, wenn viel zu hohe Forderungen gestellt werden, die dann der Richter auch noch per Urteil bestätigt. In dem Fall des kleinen Modellbauladens ist wohl anzunehmen, daß der dem Käger entstandene Schaden keinen mittleren fünfstelligen Betrag ausgemacht hat. Mein Rechtsempfinden sträubt sich einfach, das Urteil als gerecht hinzunehmen, auch wenn der Beklagte nicht alle Gesetze und Vorschriften eingehalten hat.

Servus
Hans
 
Hi zusammen,

ich finde es schade, dass die ganze Diskussion jetzt so verwässert, und vorrangig auf einem Berufsstand herumgehakt wird. Solche Statements finde ich eines Forums nicht würdig:
Wie ich schon in meinem Post #59 geschrieben habe, liegt der Fehler größtenteils im System, und hier muss angesetzt werden um wieder alles ein bisschen auf Normalmaß herunterzubringen.
ciao
Oliver

Was soll den dieser Blödsinn wo habe ich den bitte schön auf einem Berufsstand herum gehakt?
Es ging mir um die Person die dieses System Unseres Rechtstat befürwortet, nicht mehr und nicht weniger.
Wenn mir jemand das Gefühl gibt das er mit diesen Machenschaften sein Geld verdient und das auch noch gut findet dann habe ich gegen solche Personen eine Abneigung.
Ich sehe das genauso wie du auch das der Fehler im System liegt, aber nur weil es ein Fehler ist muss ich mich ja nicht darauf stürzen um den anderen das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Ich stelle mich ja auch nicht an eine Ampel und schreibe jeden auf der bei Rot über die Ampel fährt um ihm dann nachher zu sagen gib mir 50€ oder ich zeige dich an.
Für mich kommt die ganze Sache nicht anders vor wie einen Anderen zu erpressen.
Wenn mir ein Anwalt schreiben würde: Wir haben bemerkt das Sie ihre Artikel nicht richtig kennzeichnen , Wir möchten gerne 1000€ von ihnen oder wir zeigen Sie an.
Wo ist denn da bitte schön der Unterschied?
Für mich kommt beides einer Erpressung sehr nahe.

Gegen Anwälte habe ich prinzipiell nichts warum auch ist ein Beruf wie jeder andere auch.
Habe selbst einen im engeren Bekanntenkreis.
 
...Es gibt keine Abmahnanwälte, sondern nur Anwälte, die von Mandanten per Vollmacht beauftragt werdenn ! Ohne schriftliche Vollmacht kann ein Anwalt nicht tätig werden.

Richtig...und genauso richtig...der Anwalt kann das Mandat ablehnen :eek:

oder so...

Eine Schikane i. S. des § 226 BGB oder eine unzulässige Rechtsausübung i. S. des § 242 BGB liegt dann vor, wenn die Geltendmachung eines Rechts keinen anderen Zweck haben kann als die Schädigung eines anderen, oder wenn das Recht nur geltend gemacht wird, um ein anderes, vertragsfremdes oder unlauteres Ziel zu erreichen.

Gruß Rolf
 

Marco T.

User
Eine Schikane i. S. des § 226 BGB oder eine unzulässige Rechtsausübung i. S. des § 242 BGB liegt dann vor, wenn die Geltendmachung eines Rechts keinen anderen Zweck haben kann als die Schädigung eines anderen, oder wenn das Recht nur geltend gemacht wird, um ein anderes, vertragsfremdes oder unlauteres Ziel zu erreichen.

Gruß Rolf

Und bei einer gerichtsverhandlung kommt der Richter ins spiel .
Er kann sich der sache annhemen und abwägen ob die höhe der geldstrafe im verhältnis steht oder er winkt es nach gelntendem recht durch .
Und da der mensch von natur aus faul ist , dem richter egal ist wer die gerichtskosten zahlt , macht er sich`s auch so einfach wie möglich .
 

guidos

User gesperrt
moin,


@ peter,


ich glaube das du hier gegen windmühlen ankämpfst, offensichtlich sind ein großer teil mehr oder weniger erwachsener der meinung das ein rechtssystem mit regeln und gesetzen überflüssig ist.
wenn ich mir einen wettbewerbsvorteil verschaffe und altöl statt teuer zu entsorgen in den kanal kippe oder plastikschrott in den wald bringe statt für die entsorgung zu bezahlen muß ich mich nicht wundern wenn mein nächster mitbewerber,der sich grade zufällig wieder über die entsorgungsrechnung ärgert, mich anzeigt.
schließlich muß der ja bei seiner preiskalkulation die entsorgungskosten mit einrechnen wohin ich nur meinen sowieso schon bezahlten lehrling zum kanal oder zum wald schicken muß.
(rein fiktiv, ich gehöre auch zu denen die sich über die entsorgungsrechnung ärgern)

ob die gesetzesflut in dieser menge immer sinnvoll und nachvollziehbar ist soll hier mal nicht diskutiert werden.
ob der händler jetzt 35 mille auf den tisch legen muß oder kann hat doch nichts mit dem anwalt oder der klagenden firma zu tun.das strafmaß setzt das gericht fest.

und wenn da jahrelang abgaben nicht getätigt wurden kann schon ein nettes sümmchen zusammenkommen.
das erinnert mich ein bißchen an die steuer die gewerbetreibende abführen müssen.

das wird natürlich lange nicht gemacht und dann kommt die nachzahlung und die großen augen des säumigen.


nachdem ich mich jetzt durch den ganzen beitrag gewühlt habe fällt mir neben den sachlich richtigen beiträgen von peter auch der hier ins auge :

.. (Gibt's hier keinen Kotzsmilie?)


Gruß
Monti
Genau, her damit. Den könnte ich jetzt auch brauchen für die Scheinheiligkeit und Selbstgefälligkeit , die hier von einigen zur Schau getragen wird.

Ihr tut ja gerade so, als wenn euch der "Kleine Händler" irgendwie interessieren würde. Natürlich, hier herum zu tönen kostet ja auch nichts und man kann so sein ethisches Defizit ein bisschen ausgleichen.

Anschließend gehts wieder auf einen fernöstlichen Modellbaushop und dann wird wieder in Massen eingekauft. Dann ist plötzlich der gleiche Gesetzgeber, der eben noch beschimpft wurde, ein Guter Mann, da er den Privatmann vor allen Verordnungen, Elektrogeräte-Entsorgung, Lipo-Entsorgung usw schützt, die er ansonsten jedem "Kleinen Händler" aufzwingt. Wenn ihr über Privatimport Geld sparen könnt, dann interessiert euch der "Kleine Händler" einen Sch....dreck, dann zählt nur "dem Händler kein Geld in den Rachen werfen", sonst nichts!

Ich kann diese Aktion bezüglich der Abmahnungen nicht juristisch bewerten, ich kann aber das Verhalten einiger hier moralisch bewerten und da kommt mir die Galle hoch.


das scheint mir auch haupttriebfeder für die entrüsteten zu sein.


und wenn dann noch sowas kommt :

Richtig...und genauso richtig...der Anwalt kann das Mandat ablehnen

frage ich mich ob bei manchen noch alle kugeln am baum sind.

beruf : angestellter...... das geld kommt vom chef, nicht vom kunden. aber wehe der zahlt am ersten nicht,dann wird der verklagt !!


wie auch immer, ich tippe auf weitere 20 seiten unsinn pur oder nach persönlichen verbalattacken die schließung des ganzen.


ich geh dann mal heia machen, der staat möchte demnächst 5,dann 8 euro mehr für arbeitsscheue mitbürger von mir, da muß ich fit sein sonst kann ich mir meine diesjährige urlaubswoche nicht mehr leisten....



guido
 

Marco T.

User
moin,


@ peter,


ich glaube das du hier gegen windmühlen ankämpfst, offensichtlich sind ein großer teil mehr oder weniger erwachsener der meinung das ein rechtssystem mit regeln und gesetzen überflüssig ist.
wenn ich mir einen wettbewerbsvorteil verschaffe und altöl statt teuer zu entsorgen in den kanal kippe oder plastikschrott in den wald bringe statt für die entsorgung zu bezahlen muß ich mich nicht wundern wenn mein nächster mitbewerber,der sich grade zufällig wieder über die entsorgungsrechnung ärgert, mich anzeigt.
schließlich muß der ja bei seiner preiskalkulation die entsorgungskosten mit einrechnen wohin ich nur meinen sowieso schon bezahlten lehrling zum kanal oder zum wald schicken muß.
(rein fiktiv, ich gehöre auch zu denen die sich über die entsorgungsrechnung ärgern)

ob die gesetzesflut in dieser menge immer sinnvoll und nachvollziehbar ist soll hier mal nicht diskutiert werden.
ob der händler jetzt 35 mille auf den tisch legen muß oder kann hat doch nichts mit dem anwalt oder der klagenden firma zu tun.das strafmaß setzt das gericht fest.

und wenn da jahrelang abgaben nicht getätigt wurden kann schon ein nettes sümmchen zusammenkommen.
das erinnert mich ein bißchen an die steuer die gewerbetreibende abführen müssen.

das wird natürlich lange nicht gemacht und dann kommt die nachzahlung und die großen augen des säumigen.


nachdem ich mich jetzt durch den ganzen beitrag gewühlt habe fällt mir neben den sachlich richtigen beiträgen von peter auch der hier ins auge :




das scheint mir auch haupttriebfeder für die entrüsteten zu sein.


und wenn dann noch sowas kommt :



frage ich mich ob bei manchen noch alle kugeln am baum sind.

beruf : angestellter...... das geld kommt vom chef, nicht vom kunden. aber wehe der zahlt am ersten nicht,dann wird der verklagt !!


wie auch immer, ich tippe auf weitere 20 seiten unsinn pur oder nach persönlichen verbalattacken die schließung des ganzen.


ich geh dann mal heia machen, der staat möchte demnächst 5,dann 8 euro mehr für arbeitsscheue mitbürger von mir, da muß ich fit sein sonst kann ich mir meine diesjährige urlaubswoche nicht mehr leisten....



guido

guido
Du stellst auch behauptungen auf die du nicht beweisen kannst
In den beiden fällen ging es unteranderem um formfehler auf der internet seite !!
Ich kann ja nur hoffen ,das deine i-net seite von einer kanzlei 20 mal geprüft wurde bevor sie ins i- net ging.

Dein letzter satz zeugt auch nicht gerade von geistiger reife ,oder ? ...geht dein laden pleite gehörst du ganz schnell zu der arbeitsscheuen unterschicht.
Wer will schon heute ein überbezahlten kfz meister einstellen....der kumpel aus osteuropa kann es genauso gut für ein drittel des geldes. ;)

P.S vielleicht kann ja mal PW auf deine i-net seite vorbeischauen ....er kennt sich ja damit aus ;)

Ach ich sehe schon ihr beide kommt aus dem gleichen nest :) (deswegen auch so voreingenommen ? doch nicht etwa verwandt oder ;) )
 

Tillux

User
An die Herren Rechtsanwälte und an Euch Super-Gesetzestreue

An die Herren Rechtsanwälte und an Euch Super-Gesetzestreue

Im Video des BR wird alles genau geschildert:

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FR 1.5 - Konrad
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,

kurze Ergänzung,
Er hatte 7 Artikel auf seiner Seite die vom IMPORTEUR nicht richtig registriert waren.
Er hat nachweislich noch NIE etwas selber Importiert.

Nur durch diese Gesetzlage wird er auf dem Papier zum Importeuer.
So kann man also leicht schreien das dieser böse Händler selber tonnenweise importiert und
sich so Geld spart, Dem ist so aber nicht gewesen.

Gruß

Tim
 
Hi,

must du beim Händler am besten selber fragen. Weiss auch nicht ob der das so ohne weiteres sagen darf.

Ich weiss nur das von den 7 Artikeln 2 sogar nie in den Handel gekommen sind, weils wie so oft von den Herstellern nur bei einer Ankündigung blieb.

Bei einem Artikel war der Hersteller nicht fest auf dem Gerät, sondern lag nur als Aufkleber dabei.

Ein Artikel steckte zu dem Zeitpunkt noch in der Registrierung. D


Grüße
 
Hi,

Er hatte 7 Artikel auf seiner Seite die vom IMPORTEUR nicht richtig registriert waren.

dann versteh ich aber ehrlich gesagt nicht wie er da abgemahnt werden konnte, für die Registrierung ist doch der Hersteller(in der EU) oder der Importeur als "Erstinverkehrbringer" verantwortlich, muß da jetzt jeder kleine Händler schauen das der Großhandel von dem er die Ware bezieht da alles richtig gemacht hat? Dann wäre doch der richtige Weg den betreffenden Großhändler abzumahnen.

mfg Rene
 
dann versteh ich aber ehrlich gesagt nicht wie er da abgemahnt werden konnte, für die Registrierung ist doch der Hersteller(in der EU) oder der Importeur als "Erstinverkehrbringer" verantwortlich, muß da jetzt jeder kleine Händler schauen das der Großhandel von dem er die Ware bezieht da alles richtig gemacht hat? Dann wäre doch der richtige Weg den betreffenden Großhändler abzumahnen.

mfg Rene

Da denkst du richtig.
Wenn aber der Importeur nicht direkt an Endkunden verkauft ist der Händler der "Erstinverkehrbringer".
Geht aber der verklagte Händler her und verklagt den Importeur, kriegt der künftig von denen gar nichts mehr. Dann wäre der Schaden über die Zeit gesehen noch größer.
Also Zähne zusammenbeissen und durch.

Als Händler must du dich versichern das alles registriert ist. Doch das das in der Praxis nicht mehr ganz so einfach und bei einigen Artikeln nicht mehr ganz so eindeutig.

Grüße
 

rubberduck

User gesperrt
Und schreibt der Renoxo Geschäftsleitung Emails was Ihr von solchen üblen Machenschaften haltet.
(Den Link spar ich mir, davor ekelt es mich)

Hi Tillux,
das würde ich auf keinen Fall machen.

Die werden Dich 100 prozentig verklagen und eine grössere 5-stellige Summe wegen Verleumdung einfordern.

Und so wie es ausschaut, wird deren Anwalt das schon durchboxen.

gruss



PS:
Der Anwalt eines grossen deutschen Textildiscounters hat gegen den Norddeutschen Rundfunk NDR auf "Nichtaustrahlung einer Sendung über die Textilherstellung in Bangladesh" geklagt und verloren.
Ein NDR hat da offensichtlich bessere Möglichkeiten sich zu wehren, als der kleine Mann.
Der NDR hat daraufhin die Sendung gezeigt .. und hat vollkommen Recht .. so etwas muss an die Öffentlichkeit.

Und all die "Kleinkriege am Gartenzaun" brauchen keinen Anwalt, um sich gegenseitig zu ruinieren, sondern lediglich einen Schlichter.
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Schon interessant, was man mit EAR erleben kann:
http://www.foerderland.de/forum/auf...r-elektro-altgeraete-registrierung-t4134.html

Ein Kollege aus dem Verein hat mal eine Elektronik gebastelt, mit der man diverse Parameter im Modell messen und zum Boden übertragen kann. Er wollte eine Kleinserie von 100 Stück auflegen und verkaufen. Dann ist ihm langsam gedämmert, was er an Bürokratie zu erfüllen hat bzw. hätte. Seitdem liegen die bereits gefrästen Gehäuse in der Ecke.

Servus
Hans
 

PW

User gesperrt
Hallo Rubberduck,

in einem Nachbarthread (Zoll und HK) forderst Du die Einhaltung der Spielregeln ....;

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Also einfach an die Gesetze halten und wahrheitsgemäße Angaben machen.
Alles andere geht zwangsläufig irgendwann in die Hose.

jürgen

-------------------

hier dann bitte schön auch !

Ein Händler hat sich eben nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Regeln gehalten; ein Mitbewerber ist dagegen vorgegangen und ein deutsche Gericht hat dem klagenden Händler zu 100% Recht gegeben.


Sagte ich doch bereits mehrfach:

wenn ich mich an Recht und Gesetz halte, brauche ich nichts zu befürchten !


Die entsprechenden Strafen sind vorliegend in entsprechenden Gesetzesnormen geregelt; diese Normen hat/muss ein Gericht eben anzuwenden und danach bemisst sich die Höhe der Strafe; vorliegend eben 35.000 EURO.

Hätte sich der Händler geesetzesgetreu verhalten, wäre ihm all dieses erspart geblieben. Ferner muss ja auch gesagt werden, dass sich der Händler durch sein nicht gesetzestreues Verhalten jedes Jahr einige tausend Euros gespart hat.


Gruss

PW
 
Wenn man es darauf anlegen würde, dann könnte man jeden Online-Händler an den Rand der Existenz drängen, dies völlig "Gesetzestreu".
Diese ganze Regulierungs- und Gesetzeswüterei erschafft immer neue Möglichkeiten für Winkeladvokaten.
Sie erfinden sich immer wieder neu...

Danke Deutschland! > KOTZ! <


Gruß
Monti
 
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