Machenschaften der Händler

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smaug

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Hallo Smaug,

ob Dir der Betrag zu hoch ist, ist unbedeutend.

Ein deutsches Gericht hat diesen Betrag ausgesprochen ! Anscheinend akzeptierst Du diesen Betrag nicht, was aber auch vorliegend egal ist.

Fakt ist: die Klage ging voll durch und der Betrag wurde vom Gericht ausgeurteilt; aber auch nicht wieder aus "freier Luft", sondern entsprechend der Gesetze und Normen.

Richtig, für mich ist es unbedeutend, da in der Schweiz Abmahnungen eh illegal sind.
Für den Beklagten ist es sehr wohl von Bedeutung.

Welche NORMEN bestimmen denn die höhe des Betrags? Allenfalls wendet die nächste Instanz ganz andere Normen und Gesetze an. Wie schon geschrieben wurde, Recht haben und Recht bekommen ist nicht dasselbe.

Abmahngesetz/Abmahnbetrug
Welchen volkswirtschftlichen Nutzen/Schaden diese Abmahngesetzte haben wäre auch mal interessant zu wissen. Böse Zungen :p könnten jetzt behaupten das Juristen Gesetze zugunsten der Juristengilde ersinnen/erlassen um ihr Berufsstand zu stärken.

Gruss
Smaug
 
Hallo Hans,

was soll denn die Firma noch machen, als den Händler zuerst anzuschreiben und Vergleichsangebote anbieten, die aber nicht angenommen werden.

wie wäre es den betreffenden Händler auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zu geben dies innerhalb einer Frist abzustellen, und erst wenn diese verstreicht kostenpflichtig abmahnen, der Sinn einer Abmahnung sollte ja darin bestehen den Wettbewerb sicherzustellen, und nicht darin sich an Formfehlern finanziell zu bereichern oder den Mitbewerber zu ruinieren

mfg Rene
 

Marco T.

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wie wäre es den betreffenden Händler auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zu geben dies innerhalb einer Frist abzustellen, und erst wenn diese verstreicht kostenpflichtig abmahnen, der Sinn einer Abmahnung sollte ja darin bestehen den Wettbewerb sicherzustellen, und nicht darin sich an Formfehlern finanziell zu bereichern oder den Mitbewerber zu ruinieren

mfg Rene

In anderen ländern ein ganz normaler vorgang ....nur in deutschland nicht mehr !!
 

PW

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Hallo,

und was machst Du, wenn sich der Händler jahrelang nicht an Gesetze gehalten hat; jahrelang Gelder, die ein korrekt arbeitender Händler gezahlt hat, hat einsparen können; damit vielleicht seine Produkte günstiger verkaufen konnte wie der sich korrekt verhaltende Händler ?

Soll der sich nicht an Recht und Gesetz haltende Händler "unbestraft" wegkommen ?

Das wäre so, als wenn ein Straftäter, der jahrelang Straftaten begangen hat, erwischt würde und nichts passiert ausser " Du Du Du... nicht noch einmal".

Deswegen gibt es ja in Abmahnverfahren die Unterlassungserklärung mit der Formulierung " ... für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Betrag von .... EURO fällig".

Gruss

PW
 
Hallo,

und was machst Du, wenn sich der Händler jahrelang nicht an Gesetze gehalten hat; jahrelang Gelder, die ein korrekt arbeitender Händler gezahlt hat, hat einsparen können; damit vielleicht seine Produkte günstiger verkaufen konnte wie der sich korrekt verhaltende Händler ?

PW

einer von uns zweien hat keine Ahnung vom wahren Sachverhalt...:rolleyes:
wenn ich die Links richtig interpretiere gab es für die Beklagten keinerlei wirtschaftlichen Vorteil?
 

PW

User gesperrt
Hänschen,

wenn ich bei "rot" über eine Ampel fahre habe ich auch keinen wirtschaftlichen Vorteil .....; muss aber dennoch Strafe zahlen, erhalte Punkte in Flensburg und darf zu Fuss gehen.

Und ob dieser beklagte Händler wirtschaftliche Vorteile hatte oder auch nicht, ist unerheblich; zumindest hat er wettbewerbswidrig gehandelt. Die zu zahlende Strafe ist ja auch nicht vom Gericht "frei erfunden", sondern entsprechend der Vorschriften erfolgt.


Markus:

möchte nicht wissen, welche Meinung so über Deinen Berufstand vorhanden ist ....; aber auf so ein Niveau lasse ich mich nicht ein, weil es nichts mit dem Thema zu tun hat.

Du hast ehr die Ansicht, den nicht rechtstreuen Händler zu unterstützen.. dass nenne ich für mehr als erstaunlich.

Selbst ein gerichtliches Urteil scheinst Du nicht zu akzeptieren; und gottlob haben die Anwälte nicht dieses Urteil geschrieben, sondern Berufsrichter.



Gruss

PW
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Halt!

Halt!

Vor gut 4 Stunden habe ich um Mäßigung und Zurückhaltung im sprachlichen Ausdruck gebeten - hat wohl nichts gebracht. :mad:

Dann schreibt jetzt mal woanders oder überlegt euch euer Tun - hier ist zunächst Ruhe angesagt. :cool:
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Das Urteil

Das Urteil

Moin zusammen,

wir sind daran interessiert, dass alle beteiligten „Streithähne“ über möglichst gleichen Informationsstand verfügen.

:rcn: liegt das Urteil der Berufungsverhandlung vom 30. Juni 2011 beim Oberlandesgericht vor.
Danach wird das Urteil des Landgerichts abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten beider Verfahren zu tragen.

Die Diskussionsteilnehmer mögen sich überlegen, insbesondere in welcher Form und inhaltlich sie sich in künftigen, ähnlich gelagerten Fällen hier äußern wollen – manch einem ist das Überdenken seiner Position und Wortwahl zu empfehlen. ;)
 
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