Machenschaften der Händler

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WeMoTec

User
Sag mal PW:
Du stellst hier in diesem Fall immer wieder so forsche Behauptungen auf.

Frage: Bist Du in den Fall irgendwie involviert oder hast Du detailliertere Kenntnis über den Fall?
Weißt Du, um was es hier im Detail geht?
Weißt Du, warum der Fall inzwischen in der zweiten Instanz ist?

Ein einfaches ja oder nein reicht mir schon.

Wenn nach jedem Urteil die Rechtslage so eindeutig ist, wie Du behauptest, warum gibt es dann Folgeinstanzen?

Oliver
 

smaug

User
Hätte sich der Händler geesetzesgetreu verhalten, wäre ihm all dieses erspart geblieben. Ferner muss ja auch gesagt werden, dass sich der Händler durch sein nicht gesetzestreues Verhalten jedes Jahr einige tausend Euros gespart hat.

Gruss

PW

Hi
Diese Aussage wirst du dem Forumsleser bestimmt noch durch eine entsprechende Aufstellung der eingesparten Kosten belgen?

Da soll sich also ein Mitbewerber durch formale Fehler bei der Artikelausschreibung riesige finanzielle Vorteile verschaffen?

Sorry solch formale Fehler sind doch nun wirklich Bagatellen und rechtfertigen keinesfalls eine solche Forderung (35000).

Der Verdacht auf ungerechtfertigete Abmahnung besteht jedoch noch immer, allenfalls sieht die nächste Instanz dies genauso. Da der Beklagte wohl kaum über die Mittel verfüght das ganze weiterzuziehen wird er wohl oder übel die Abmahnabzocke begleichen müssen.

Gruss
Smaug
 

PW

User gesperrt
Hallo Oliver,

ich sage mal so:

ich habe als Anwalt entsprechende Möglichkeiten ........

Wem ein Urteil nicht gefällt, kann die ihm zustehenden Rechtsmittel einlegen; bis eben zu der Instanz, wo das Urteil endgültig und nicht mehr angreifbar rechtskräftig wird. Nur gehen alle Rechtsmittel "in die Hose", werden die Kosten für den Betroffenen nochmals um etliche EUROS steigen.

Oftmals ist es eben besser, im Vorfeld sich aussergerichtlich zu einigen. Dieses wurde ja vorliegend probiert, aber eben nicht vom beklagten Händler angenommen.


Gruss

PW
 
kaum zu glauben

kaum zu glauben

Servus,
also ich bin ehrlich gesagt schon reichlich irritiert. Wie zum Teufel kann ich mir erklären, dass hier so viele die Ansicht vertreten, dass nicht der, der nach unserem Rechtssystem gesetzestreu arbeitet, sondern der, der nach eigenem Vortrag zugesteht nicht gesetzeskonform gehandelt zu haben, das Opfer sein soll?

Mensch >Leute, man kann doch nicht ein Rechtssystem im Einzelfall einfach brechen, wo bleibt da Rechtssicherheit, wie soll da irgend jemand noch wissen, was gemacht werden darf und was nicht?

Nein sorry da lliegen die Vertreter der "Opfertheorie" aber so richtig daneben. Einzig unser völlig überzogenes und viel zu umfangreiches Regelwerk als solches kann mit Fug und Recht krittisch betrachtet und sicher bei vielen Gesetzen die Frage gestellt werden, was soll der Unsinn weg damit. Keinesfalls aber sollte man auf die Durchsetzung und Einhaltung von Gesetzen verzichten, auch nicht in Einzlfällen!


Offensichtlich funktioniert dies Fehlinterpretation so ähnlich, wie wenn man sich als Fahrer über zu viele oder lästuige Verkehrsbeschränkungen wie 30ger Zonen ärgert, andererseite aber peinlich darauf achtet, dass vor der eigenen Haustür eine 30ger Zone und absolutes Halteverbot von den anderen eingehalten wird! Das messen mit unterschiedlichem Maß je nach Fall, Laune, Bedürftigkeit, Symptie und was sonst noch führt zur Willkür und ins Chaos. Lasst unds lieber den Regelsalat in Deutschland angehen, das wäre ser richtige Weg!

Ich jedenfalls werde keinesfalls jemanden, der nach den geltenden gesetzen agiert mit einer Kritik per Mail belegen.
Gruß aus Bayern
 
Hallo Oliver,

ich sage mal so:

ich habe als Anwalt entsprechende Möglichkeiten ........

Gruss

PW

Dann ist das Gerede von Tausenden gesparten Euros aber weit hergeholt.

Ist die Verbreitung solcher Märchen in einem öffentlichen Forum dann überhaupt erlaubt? Rein interessehalber.

Oder ist das nur wieder, wie so oft, um sich wichtig zumachen?
Ist ja dann auch kein Problem. Manche brauchen das halt.
 

PW

User gesperrt
Hallo Frühstart,

korrekte Zusammenfassung !

Anscheinend vertreten hier einige User die Ansicht, dass der sich nicht gesetztestreu verhaltende Händler das "arme Opfer" ist.

Ich erachte es als anders: schützenswert ist derjenige, der sich rechtstreu verhält.

Da löschen User das "Lesezeichen" des rechtstreuen Händlers....; komisch.. ich würde ehr das Lesezeichen des Händlers löschen, der sich nicht an Recht und Gesetz hält.




Gruss

PW
 
"If you can't be part of the solution, there's good money to be made in prolonging the problem!"


(Wenn du schon nicht Teil der Lösung sein kannst, dann lässt sich doch schönes Geld damit verdienen, das Problem weiter zu verstärken.)



@PW: Opportunist nennt man so etwas wohl. Früher hat man Kriegsgewinnler gesagt.
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
...
Da löschen User das "Lesezeichen" des rechtstreuen Händlers....; komisch.. ich würde ehr das Lesezeichen des Händlers löschen, der sich nicht an Recht und Gesetz hält.
...
Ja, Peter, so muss es wohl sein, wenn das Gesetz nicht mehr für Gerechtigkeit sorgt.
Ich habe aber Verständnis dafür, daß sich ein Anwalt keine Gedanken darüber macht, ist ja ein recht einträglicher Zustand.

Servus
Hans
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moment, Leute...

Moment, Leute...

Moin zusammen,

es ist schon seltsam, wie in dieser IT-Welt gelegentlich doch die "guten Sitten" einer verbalen Verrohung unterliegen.

Meinungsaustausch ist hier gefragt, und zwar in einer Form, die Individuum und Profession des Einzelnen respektiert, ganz zu schweigen von unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen. Jeder kann und soll seine Meinung hier äußern, allerdings in den Grenzen des Rechtsstaates und des friedlichen Miteinanders --> siehe auch die Forenregeln!

Dass gelegentlich (bei manchen öfter ;)) die persönliche Auffassung mit der aktuellen Rechtsprechung kollidiert, ist menschlich, auch darum verständlich, darf aber nicht zum Irrglauben führen. Aufrufe zum gesetzwidrigen und regelwidrigem Verhalten oder Tun kann ich nicht billigen und im Forum zulassen, daher werden die Passagen bzw. Beiträge entfernt.

Ich appelliere an alle Diskussionsteilnehmer, sich im Ausdruck zu mäßigen und den Gegenüber zu respektieren - hier und bei den anderen Themen des Café Klatsches.
 
Ja, Peter, so muss es wohl sein, wenn das Gesetz nicht mehr für Gerechtigkeit sorgt.
Ich habe aber Verständnis dafür, daß sich ein Anwalt keine Gedanken darüber macht, ist ja ein recht einträglicher Zustand.

Servus
Hans

Servus,
sollte doch auch Dir nicht entgangen sein, Recht und Gerechtigkeit waren schon immer zwei Paar Stiefel. Der Grund ist auch klar, Gerechtigkeit wird höchst unterschiedlich und sehr individuell empfunden, Recht kann man nachlesen!
 

rubberduck

User gesperrt
Hallo Rubberduck,

in einem Nachbarthread (Zoll und HK) forderst Du die Einhaltung der Spielregeln ....;

--------------------

Also einfach an die Gesetze halten und wahrheitsgemäße Angaben machen.
Alles andere geht zwangsläufig irgendwann in die Hose.

jürgen

-------------------

hier dann bitte schön auch !

Ein Händler hat sich eben nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Regeln gehalten; ein Mitbewerber ist dagegen vorgegangen und ein deutsche Gericht hat dem klagenden Händler zu 100% Recht gegeben.

Gruss
PW

Hallo PW,
der Unterschied ist der:
Im Fall des Zolls bin ich selber der Dumme, der sich in Bedrängnis bringt.

Obwohl die erhöhten Zollgebühren bei Falschbeantwortung in keinem Vergleich mit der Summe stehen, die ein Händler im o.a. Fall zu zahlen hat.
Sprich, der Zoll (bei dem Staatsdiener arbeiten), lässt eher die Kirche im Dorf, als wenn Anwälte vor Gericht auftreten.

----------------
Im Falle des Threadstarters geht es aber um "Denunziantentum".

(Wikipedia)
Unter Denunziation (lat. denuntiare, „absprechend berichten, Anzeige/Meldung machen“; denuntiatio, „Ankündigung, Androhung“) versteht man die – häufig anonyme und/oder öffentliche – Beschuldigung oder Anzeige einer Person aus oft niedrigen persönlichen oder übertriebenen politischen Beweggründen.

Der Händler selber ist ja nicht bei der Behörde aufgefallen, sondern denunziert worden.

Und das ist etwas, was die Allgemeinheit nunmal nicht mag, (sprich .. wir Modellbauer mögen Harmonie in einer Gemeinschaft, die ein gemeinsames Hobby pflegt) und diese "heile kleine Welt der Modelle" hat ihre eigenen Verhaltensregeln des sozialen Umgangs miteinander.

Solche Auseinandersetzungen gehören in die Welt der Anwälte und Gerichte, aber nicht in die des Modellbaus.

jürgen

- fragt der Kläger den Anwalt "Wieviel ist 2x2 Hr. Anwalt ?"
- Antwort: " Eigentlich 4, aber ob wir damit vor Gericht durchkommen?"
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Servus,
sollte doch auch Dir nicht entgangen sein, Recht und Gerechtigkeit waren schon immer zwei Paar Stiefel. Der Grund ist auch klar, Gerechtigkeit wird höchst unterschiedlich und sehr individuell empfunden, Recht kann man nachlesen!
Danke für die Bestätigung! Gerechtigkeit kann auch im Gerichtssaal höchst unterschiedlich empfunden werden, dafür liefern sogar die Richter täglich Beweise. Das sind auch nur Menschen. Wie ich schon geschrieben habe, die nächste Instanz kann schon ganz anders "Recht sprechen". Der Richter hat einen Ermessensspielraum, und wenn er nur darin liegt, welche Fakten er wie gewichtet. Wäre das Gesetz so eindeutig, wie von einigen hier behauptet, dann bräuchten die Kontrahenten vor Gericht keine Anwälte, das Ergebnis stünde ja schon fest. Spinnt man diesen Gedanken weiter, dann könnte man sogar zur Ansicht kommen, daß es die Aufgabe der Anwälte ist, das Recht zu Gunsten ihres Mandanten zu verbiegen.

Ich bestreite ja nicht, daß die Händler, die von der bewussten Firma beklagt worden sind, sich nicht korrekt verhalten haben. Es wäre ein faires Verhalten vom Kläger, wenn er die Konkurrenz darauf hinweist und eine angemessene Bearbeitungsgebühr und eine Strafe verlangt, die auch weh tun darf. Ich habe nie behauptet, daß die Beklagten straffrei ausgehen müssen.
Bei dem genannten Betrag drängt sich mir aber der Verdacht auf, daß man auf diese Weise seinen Lebensunterhalt verdienen und dabei die Konkurrenz in den Ruin zu treiben könnte. Das hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun, und wenn ein Gesetz dieses zuläßt, dann ist das auch nicht Recht und das Gesetz muss geändert werden.

Servus
Hans
 

PW

User gesperrt
Hallo Smaug,

ob Dir der Betrag zu hoch ist, ist unbedeutend.

Ein deutsches Gericht hat diesen Betrag ausgesprochen ! Anscheinend akzeptierst Du diesen Betrag nicht, was aber auch vorliegend egal ist.

Fakt ist: die Klage ging voll durch und der Betrag wurde vom Gericht ausgeurteilt; aber auch nicht wieder aus "freier Luft", sondern entsprechend der Gesetze und Normen.


- Rubberduck:

Du bzw. man bist/ist immer der Dumme, wenn man sich nicht an Recht und Gesetz hält.

Der Händler hat sich nicht korrekt verhalten und es steht einem Mitbewerber eben zu, entsprechende Dinge einzuleiten, wenn sich die Konkurrenz wettbewerbswidrig verhält. Der klagende Händler hat sich vollkommen korrekt verhalten und die ihm zustehenden rechtlichen Mittel eingeleitet.

Das Geschäftsleben ist eben hart und wenn sich jemand nicht korrekt verhält, kann man dagegen vorgehen.

Das gilt in allen Geschäftsbereichen; auch im Bereich Modellbau. Hält sich ein Händler nicht an die Vorschriften, kann ein Mitbewerber entsprechend vorgehen.

Nochmals:

der klagende Händler hat sich zu 100 % korrekt verhalten. Was wirfst Du ihm vor ?




Gruss

PW
 
Es wäre ein faires Verhalten vom Kläger, wenn er die Konkurrenz darauf hinweist und eine angemessene Bearbeitungsgebühr und eine Strafe verlangt, die auch weh tun darf.
Genau das ist Abmahnung. Dass das nicht funktioniert (resp. missbraucht wird), wissen wir inzwischen.

Im konkreten Fall war auch ein Vergleich angeboten worden, den der Beklagte aber nicht angenommen hat.
 

PW

User gesperrt
Hallo Hans,

was soll denn die Firma noch machen, als den Händler zuerst anzuschreiben und Vergleichsangebote anbieten, die aber nicht angenommen werden.

Da bleibt dann nur der Gang zum Gericht.

Wurde da nicht im Bericht noch eine andere Firma genannt, die auch zahlen durfte (Otto Natterer) ?




Gruss

PW
 
Spinnt man diesen Gedanken weiter, dann könnte man sogar zur Ansicht kommen, daß es die Aufgabe der Anwälte ist, das Recht zu Gunsten ihres Mandanten zu verbiegen.


Bei dem genannten Betrag drängt sich mir aber der Verdacht auf, daß man auf diese Weise seinen Lebensunterhalt verdienen und dabei die Konkurrenz in den Ruin zu treiben könnte. Das hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun, und wenn ein Gesetz dieses zuläßt, dann ist das auch nicht Recht und das Gesetz muss geändert werden.

Servus
Hans

Servus Hans

Anwälte sind Interessenvertreter und verbiegen kein Recht, sondern vertreten die für den Mandanten optimale Auslegung.

Noch einmal, die hier gegen den Verstoßenden Händler festgesetzte Summe bekommt nicht der andere Händler, die Kohle ggeht an den Staat! Weder der Anwalt noch der klagende Händler verdienen also mit den 30 TEUR ihren Lebensunterhalt!
Gruß aus Bayern
 

Marco T.

User
Servus Hans

Anwälte sind Interessenvertreter und verbiegen kein Recht, sondern vertreten die für den Mandanten optimale Auslegung.

Noch einmal, die hier gegen den Verstoßenden Händler festgesetzte Summe bekommt nicht der andere Händler, die Kohle ggeht an den Staat! Weder der Anwalt noch der klagende Händler verdienen also mit den 30 TEUR ihren Lebensunterhalt!
Gruß aus Bayern

Wäre ja schön wenn es so wäre ....so könnte man der dem abmahn wahn etwas einhalt gebieten .
 
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