Hallo
Ist die Modellturbine als Verbrennungsmotor oder als Reaktionsantrieb einzustufen.
Servus Michael,
Er hat gefragt wie eine Modellturbine einzustufen ist. Fakt ist, es ist ein Reaktionsantrieb, genauso wie eine Rakete auch ein Reaktionsantrieb ist. Ein Verbrennungsmotor ist es nicht.
Das man in der Aufstiegserlaubnis die Turbine fälschlicherweise als Verbrennungsmotor bezeichnet kann ich mir gut Vorstellen.
Sogar in der LuftVO ist im §16 alles was "Benzin verbrennt"
unter Verbrennungsmotor, außer Raketen, zusammengefasst. Im Grunde ist das nicht korrekt formuliert, oder einfach ein überbleibsel aus der Zeit, als es noch keine Modellturbinen gab. Es wäre jetz auch mal interessant ob Modellturbinen da definitiv darunter fallen oder bis dato einfach eine Grauzone sind.
Technisch und physikalisch unterscheidet man aber zw. Verbrennungsmotor und Reaktionsantrieb.
Für Verbrennungsmotore braucht man eine Erlaubnis in dem 1,5 km Radius zu Wohngebieten
Da ich jetzt auf Anhieb keine Kommentierung zu dem Gesetz da hab, kann ichs auch nicht definitiv sagen ob da auch bereits Modellturbinen mit untergebracht sind. Aber es hat sich mit Sicherheit schon das ein oder andere Gericht damit befasst und ich nehme an, dass Turbinen unter "Verbrennungsmotor" gefasst wurden.
Ansonsten ist der §16 LuftVO für Modellturbinen nicht anwendbar.
Gruß
Robert