Versicherungsschutz

Hallo
Ev. kann uns da jemand weiterhelfen.
Wenn ein Modellpilot beim DMFV oder DAEC versichert ist, und ein Modell über 25kg besitzt, muss das Modell dann abgenommen sein, oder ist er mit dem Modell auch ohne Abnahme versichert?
Habe dazu nichts in den Versicherungsbedingungen gefunden.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Peter,

eine Spezialfrage mit viel Raum für Spekulation.
Ruf doch direkt beim DMFV den Robert Kokott an. Der kann Dir für den DMFV bestimmt bei der Beantwortung helfen.
 

onki

User
Hallo Peter,

vielleicht hilft dir das hier weiter:

Startmasse:
  • Tarif Basis: von max. 25kg auf Fluggeländen Europaweit sowie bis 1 kg außerhalb von Modellfluggeländen in Deutschland
    im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
  • Tarif Komfort/Premium/Premium Gold: von max. 150kg auf Fluggeländen und außerhalb von Modellfluggeländen im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen
Quelle: https://www.dmfv.aero/rund-ums-fliegen/versicherung/

Ich denke der Showstopper wird die Formulierung "im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen" sein.
 
Ich habe jetzt mal den Herrn Kokott kontaktiet, und eine etwas weiche (schwammige) Antwort bekommen.
Eigentlich sollte der Pilot auch mit über 25kg Modellen ohne Zulassung versichert sein, wenn die Zulassung nicht erforderlich ist.
Jetzt probier ich es noch beim DAEC
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Peter,

dachte ich mir schon, dass es um den Einsatz bei Dir in CZ geht. ;)
Rainer hat oben schon den richtigen Hinweis gegeben. Wenn die gesetzlichen Bestimmungen in CZ eingehalten werden, dann ist die Antwort von Robert Kokott korrekt, entsprechend den jeweiligen Tarifen.
 
Wie Klaus schreibt.
Vorgaben des jeweiligen Landes sind einzuhalten.
Versichert ist man, ob die wirksam ist hängt davon ab ob die Versicherungsbedingungen eingehalten wurden.

Ergo muss eine int. Versicherung mit ausreichender Deckung vorhanden sein und die Vorgaben in CZ erfüllt sein.(Punkt:D)
 

Mario12

User
Ergo muss eine int. Versicherung [...]
Hi, interessante Fragestellung. Aber muss direkt Schleichwerbung platziert werden?!? :D
Mein Störgefühl ist allerdings ganz anderer Art. Müssten nicht die Piloten mit den ganz schweren Geräten wissen, wie es zu handhaben ist. In D wenn sie von hier kommen und in CZ wenn sie dort fliegen wollen? Ich finde es bedenklich, dass mittlerweile für jedes Thema einer gesucht wird, dem man die Klärung aufbürden kann. Was soll der DMFV Mann denn verbindlich sagen für die Gäste einer kommerziellen Unternehmung im europäischen Ausland.
Wie die CZ Gesetze, Verordnungen und Regeln sind sollte allerdings auch bei Modelcity klar sein, damit einem keiner was vom Pferd erzählt.

Eine alte chinesische Volksweisheit sagt sinngemäß:
Große Fluggeräte bedeuten immer auch große Verantwortung

Beste Grüße
Mario
 
Bei uns gibt's momentan keinerlei Abnahmen oder Kontrollen von Modellen über 25kg.
Auch der Pilot braucht keinerlei extra Befähigungsnachweise für Gross Modelle.
Einzige Vorschrift ist A1/A3 Schein, intern. RegNr und Versicherung.

Da denke ich mir halt, dass eine deutsche Versicherung damit rechnet ( Schadenswahrscheinlichkeit), dass der Versicherungsnehmer für sein 149 kg Modell einen Festigkeitsnachweis und selbst einen praktischen Führerschein für solche Jumbos hat. Dass dann ein Fluganfänger mit einem selbst zusammengeflickten 149 kg Bomber im Ausland trotzdem versichert ist, wundert mich ehrlich gesagt etwas.
 
Bei uns gibt's momentan keinerlei Abnahmen oder Kontrollen von Modellen über 25kg.
Auch der Pilot braucht keinerlei extra Befähigungsnachweise für Gross Modelle.
Einzige Vorschrift ist A1/A3 Schein, intern. RegNr und Versicherung.

Da denke ich mir halt, dass eine deutsche Versicherung damit rechnet ( Schadenswahrscheinlichkeit), dass der Versicherungsnehmer für sein 149 kg Modell einen Festigkeitsnachweis und selbst einen praktischen Führerschein für solche Jumbos hat. Dass dann ein Fluganfänger mit einem selbst zusammengeflickten 149 kg Bomber im Ausland trotzdem versichert ist, wundert mich ehrlich gesagt etwas.
Genau das denke ich auch, zumal der Versicherer dann für einen Schaden im Ausland aufkommen müsste.
Man kann es ja etwas weiter stricken.
Wer ist versichert, der Pilot nach deutschem Recht und Vorschriften und nicht nach CZ Recht und den dort geltenden Vorschriften.
Der Versicherer vom DMFV, der HDI gibt da bestimmt Auskunft.
 
Hi, interessante Fragestellung. Aber muss direkt Schleichwerbung platziert werden?!? :D
Da musst du mir vom Schlauch runterhelfen - den Witz versteh ich nämlich nicht...:(

Also 2 Dinge fallen mir mal so auf:
Bei uns gibt's momentan keinerlei Abnahmen oder Kontrollen von Modellen über 25kg.
Auch der Pilot braucht keinerlei extra Befähigungsnachweise für Gross Modelle.
Einzige Vorschrift ist A1/A3 Schein, intern. RegNr und Versicherung.

Da denke ich mir halt, dass eine deutsche Versicherung damit rechnet ( Schadenswahrscheinlichkeit), dass der Versicherungsnehmer für sein 149 kg Modell einen Festigkeitsnachweis und selbst einen praktischen Führerschein für solche Jumbos hat. Dass dann ein Fluganfänger mit einem selbst zusammengeflickten 149 kg Bomber im Ausland trotzdem versichert ist, wundert mich ehrlich gesagt etwas.
Geht denn nicht A1/A3 lediglich auf 25 Kg? ;)
Demnach hätte man in CZ keine legale Möglichkeit auf "über 25 Kg" (Ende der Fahnenstange 24,9999 Kg)
In D benötigt man den Steuererschein, der über 25 Kg ermöglicht, A1/A3 bringt da nix.
Genau das denke ich auch, zumal der Versicherer dann für einen Schaden im Ausland aufkommen müsste.
Man kann es ja etwas weiter stricken.
Wer ist versichert, der Pilot nach deutschem Recht und Vorschriften und nicht nach CZ Recht und den dort geltenden Vorschriften.
Der Versicherer vom DMFV, der HDI gibt da bestimmt Auskunft.
Das ist nun wirklich nicht zutreffend, denn niemand ist nach deutschem Recht versichert wenn es eine Versicherung mit internationaler (wohl unstrittig erforderlich) Gültigkeit besitzt. Selbstredend gelten die jeweiligen Vorgaben des Landes in dem man das Modell betreibt.

Oder glaubt wirklich jemand von euch dass man in einem anderen Land zum Beispiel nach den Regeln (z.B.) der deutschen Verbands AE fliegen könnte (wenn das betreffende Land andere Parameter hat)?
Sollte jemand von euch diese Auffassung haben können wir das gleich sein lassen und zu Alice im Wunderland wechseln...

Versicherer anfragen ist nie verkehrt, jedoch wird keiner die Werte für das jeweilige Ausland bestätigen - denn die wissen sie (meine Mutmaßung) gegenwärtig auch nicht, weshalb Formulierungen wie "die Gesetzlichen Bestimmungen im jeweiligen Land müssen eingehalten werden" ersetzt werden. Gerade werden gegenwärtig in allen Ländern noch Änderungen vorgenommen oder angestoßen und daher können Werte die heute gelten schon morgen überholt sein. Die Formulierung "die Gesetzlichen Bestimmungen im jeweiligen Land müssen eingehalten werden" ist dagegen dauerhaft gültig und stimmig.

Was ich etwas schräg finde ist der oben angesprochene Aspekt unter Open und dass das trotz Kenntnisnachweis nicht vermittelt wurde. :D
Und noch schräger dass die gesetzlichen Regelungen bezüglich Limits und Voraussetzungen in CZ offenbar noch unbekannter sind als ich angenommen hätte?
:eek::(
 
Wir in der CZ haben nur den A1/A3 Schein. Sonst gibt's nix.
Fliegen dürfen wir im Vereinsrahmen bis 150 kg. (momentan)
In Österreich scheint es so ähnlich zu sein.
Allerdings sind die Österreicher über ihren Landesverband nur bis max 40 kg versichert. Mehr geht da anscheinend nicht
Solche Piloten mit Modellen über 40kg haben dann in der Regel wenn sie zu uns kommen eine Haftpflicht vom DAEC oder DMFV in der Tasche.
Und da frage ich mich halt, ob diese Versicherung dann im Falle eines Falles hier wirklich greift. (wenn der Pilot nur A1/A3 hat, und der Flieger mit 149 kg keine Abnahme oder sonstigen Festigkeitsnachweis hat)

Es geht hier ja um Piloten, die mit ihrem Kenntnisstand und ihrem Grossmodell in D (Versicherungsland) gar nicht starten (fliegen ) dürfen
Das würde ja bedeuten, dass der deutsche Versicherungsschutz in D verwehrt wird, aber im manchem Ausland gewährt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also bei Open ist mit 25 Kg Schicht im Schacht. Das gilt für alle, unabhängig aus welchem Land.
Was die angeführte Regelung in CZ angeht, ich kenne sie nicht, solltest du mal erklären.

Egal wo jemand versichert ist und wo er fliegt, er muss immer die vor Ort und für seine Berechtigung erforderlichen Bestimmungen einhalten.
Was ist da so schwer zu verstehen?
Die Österreicher nennen das Hausverstand, wir haben da kein entsprechendes Wort dafür…
 

aue

User
Da musst du mir vom Schlauch runterhelfen - den Witz versteh ich nämlich nicht...:(
Ergo muss eine int. Versicherung …
Das war jetzt nicht so schwer.

Es geht hier ja um Piloten, die mit ihrem Kenntnisstand und ihrem Grossmodell in D (Versicherungsland) gar nicht starten (fliegen ) dürfen
Wenn du über eine Versicherung verfügst, die entsprechende Schäden grundsätzlich abdeckt, so bist du auch versichert. Dies bedeutet, dass die Versicherung im Schadensfalle auch leistet (= Haftpflicht). Sollte sich aber herausstellen, dass du Regeln nicht eingehalten bzw. gegen solche verstoßen haben solltest, kann es sein, dass die Versicherungsgesellschaft ihre Leistung von dir zurückfordert. Damit wird zwar der Schaden ersetzt, der Schadensverursacher ist aber möglicherweise trotzdem in der Haftung.
Eine solche Frage ist pauschal nicht zu beantworten und kann nur im Einzelfall geprüft und beantwortet werden - konkret eben nur im Verhältnis Versicherungsgeber-Versicherungsnehmer.

Schöne Grüße
Andreas
 
Also bei Open ist mit 25 Kg Schicht im Schacht. Das gilt für alle, unabhängig aus welchem Land.
Was die angeführte Regelung in CZ angeht, ich kenne sie nicht, solltest du mal erklären.

Egal wo jemand versichert ist und wo er fliegt, er muss immer die vor Ort und für seine Berechtigung erforderlichen Bestimmungen einhalten.
Was ist da so schwer zu verstehen?
Die Österreicher nennen das Hausverstand, wir haben da kein entsprechendes Wort dafür…
Laut Luftfahrtamt CZ dürfen wir bis 150 kg im Vereinsrahmen erlaubnisfrei fliegen.
Bis 25 kg ist der A1/A3 Pflicht. Darüber nix.
Das gilt, bis die EU Regelung Modelle bis 150 kg einschließt.
 
Bei der komischen Regelung solltet ihr die ganzen 24,xx kg Vögel aufbleien. Ab 25kg ist das fliegen bei euch ja viel leichter.
Zurück zur Frage. Eine Klärung solltet ihr über den Versicherer führen. Also dem dmfv bzw dem hdi.

Torsten
 
Das ist eine tel. Auskunft vom Luftfahrtamt.
Und das gleiche sagen auch Vereinsvorstände anderer Vereine.
Vereinsrahmen ist da nach deren Aussagen - fliegen auf dem eigenen Vereinsplatz ohne Zuschauer. Also keine Veranstaltungen.
Die Abnahmen von früher gibt's nicht mehr. Genauso wenig wie in Österreich.
Mehr weiss ich auch nicht.

Und ob mir das jetzt jemand glaubt, geht mir ehrlich gesagt am Allerwertesten vorbei .😉
 
Warum sollen wir dir das nicht glauben? Im Gegenteil. Die Situation ist schon verworren genug und du versuchst nur Licht ins Dunkle zu bringen. Wenn das alles so einfach wäre hätte ja im zweiten Post ein Satz zur Erklärung gereicht. Ist es aber nicht.


Torsten
 
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