Hi, interessante Fragestellung. Aber muss direkt Schleichwerbung platziert werden?!?
Da musst du mir vom Schlauch runterhelfen - den Witz versteh ich nämlich nicht...
Also 2 Dinge fallen mir mal so auf:
Bei uns gibt's momentan keinerlei Abnahmen oder Kontrollen von Modellen über 25kg.
Auch der Pilot braucht keinerlei extra Befähigungsnachweise für Gross Modelle.
Einzige Vorschrift ist A1/A3 Schein, intern. RegNr und Versicherung.
Da denke ich mir halt, dass eine deutsche Versicherung damit rechnet ( Schadenswahrscheinlichkeit), dass der Versicherungsnehmer für sein 149 kg Modell einen Festigkeitsnachweis und selbst einen praktischen Führerschein für solche Jumbos hat. Dass dann ein Fluganfänger mit einem selbst zusammengeflickten 149 kg Bomber im Ausland trotzdem versichert ist, wundert mich ehrlich gesagt etwas.
Geht denn nicht A1/A3 lediglich auf 25 Kg?
Demnach hätte man in CZ keine legale Möglichkeit auf "über 25 Kg" (
Ende der Fahnenstange 24,9999 Kg)
In D benötigt man den Steuererschein, der über 25 Kg ermöglicht, A1/A3 bringt da nix.
Genau das denke ich auch, zumal der Versicherer dann für einen Schaden im Ausland aufkommen müsste.
Man kann es ja etwas weiter stricken.
Wer ist versichert, der Pilot nach deutschem Recht und Vorschriften und nicht nach CZ Recht und den dort geltenden Vorschriften.
Der Versicherer vom DMFV, der HDI gibt da bestimmt Auskunft.
Das ist nun wirklich nicht zutreffend, denn niemand ist nach deutschem Recht versichert wenn es eine Versicherung mit internationaler (wohl unstrittig erforderlich) Gültigkeit besitzt. Selbstredend gelten die jeweiligen Vorgaben des Landes in dem man das Modell betreibt.
Oder glaubt wirklich jemand von euch dass man in einem anderen Land zum Beispiel nach den Regeln (z.B.) der deutschen Verbands AE fliegen könnte (wenn das betreffende Land andere Parameter hat)?
Sollte jemand von euch diese Auffassung haben können wir das gleich sein lassen und zu Alice im Wunderland wechseln...
Versicherer anfragen ist nie verkehrt, jedoch wird keiner die Werte für das jeweilige Ausland bestätigen - denn die wissen sie (meine Mutmaßung) gegenwärtig auch nicht, weshalb Formulierungen wie "die Gesetzlichen Bestimmungen im jeweiligen Land müssen eingehalten werden" ersetzt werden. Gerade werden gegenwärtig in allen Ländern noch Änderungen vorgenommen oder angestoßen und daher können Werte die heute gelten schon morgen überholt sein. Die Formulierung "die Gesetzlichen Bestimmungen im jeweiligen Land müssen eingehalten werden" ist dagegen dauerhaft gültig und stimmig.
Was ich etwas schräg finde ist der oben angesprochene Aspekt unter Open und dass das trotz Kenntnisnachweis nicht vermittelt wurde.
Und noch schräger dass die gesetzlichen Regelungen bezüglich Limits und Voraussetzungen in CZ offenbar noch unbekannter sind als ich angenommen hätte?