Versicherungsschutz

Nun gut, Peter, natürlich darf dir das wo auch immer du möchtest vorbeigehen, ist dein gutes Recht.;)

Da du, wie ich mutmaße, dem CZ sprachlich noch nicht mächtig bist hast du es von jemandem so erzählt bekommen.
Wir beide wissen, Worte sind Schall und Rauch. Dagegen gilt wer schreibt der bleibt.
Da du nur patzig wirst, nichts substanzielles was nachlesbar wäre beibringen kannst oder willst, ist das mal deine Aussage/Auffassung.
Kann zutreffend sein oder eben auch nicht.

Mündliche Aussagen aus Österreich kenne ich seit mehr als 40 Jahren, und wie ich heute weiß waren alle falsch, bzw. nur die halbe Wahrheit.
Macht einen halt misstrauisch, gerade wenn eine Logik nicht erkennbar ist.
Ohne dass die gesetzlichen Vorgaben in CZ bekannt sind kann man sich schlecht darauf verlassen dass die Versicherung das abnickt.

Das schöne daran, es ist für mich persönlich nicht problematisch, da ich auf absehbare Zeit nicht in CZ über 25 Kg fliegen werde. So sehe ich das ganz entspannt.
In den Ländern die ich ansteuere kenne ich die aktuellen Regeln, in schriftlicher Form.
Da muss ich mich nicht auf Aussagen verlassen. ;)
(Auch hier-jeder wie er mag)
 

wst

User
Allerdings sind die Österreicher über ihren Landesverband nur bis max 40 kg versichert. Mehr geht da anscheinend nicht
Hallo Peter,
Nachtrag zu deinem #13

Sollte das Modell schwerer als 40kg sein, so ist der Versicherungsschutz durch eine Zusatzprämie aufstockbar.

PS: die meisten Österreicher die ich kenne ( und das sind viele ;) ) mit Modellen über 25 kg sind beim DMFV und haben eine Deutsche Abnahme ...... Zwei JU188 ( je 85Kg ) haben eine Österreichische Zulassung.
Ich selber bin seit 2013 beim DMFV und schaffe es hoffentlich dann in der Pension endlich mal zu dir zu kommen:)
Lg
Werner
 
Hallo Martin
Du hast Recht, ich bin der tschechischen Sprache nicht sonderlich mächtig ( genauer gesagt überhaupt nicht 😁)
Auch nicht so wichtig, da ich in Modelcity nur Hausmeister und Gästebetreuer für die westeuropäischen Piloten bin.
Besitzer von Modelcity ist ein tschechischer Modellpilot. Er hat für die Anlage alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen ( für Bebauung und Flugbetrieb)
Von ihm habe ich auch die momentanen Vorschriften die ich an die Gäste weitergeben soll. Außerdem kenne ich die Firmenchefs von Fiala, JetArrows und Krill sehr gut. Die sind beruflich auch im Segment über 25 kg tätig und deren Aussagen decken sich zu 100 % mit deren vom Modelcity Besitzer.
Sollte also schon auf verlässlichen Füssen stehen.
 
Ich habe jetzt mal den Herrn Kokott kontaktiet, und eine etwas weiche (schwammige) Antwort bekommen.
Eigentlich sollte der Pilot auch mit über 25kg Modellen ohne Zulassung versichert sein, wenn die Zulassung nicht erforderlich ist.
Jetzt probier ich es noch beim DAEC
Wenn die Antwort „schwammig“ war, warum hakst du dann nicht damit nach dass du eine konkrete Aussage zu deren Produkt benötigst?

Dort wird man wohl eine schriftliche Aussage über den entsprechenden Leistungsumfang geben können.

Ich sehe gerade das Problem nicht 🤷‍♂️
 
Die Versicherungsbedingungen die ich kenne die öffentlich zugänglich sind sichern den Hftpflicht -Versicherungsschutz unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu.
Bei einer Versicherung die Welt weiten Haftpflicht-Versicherungsschutz für den Betrieb von Flugmodellen anbietet, muss davon ausgegangen werden, dass die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben an dem Ort gemeint sind, an dem ein Fluggerät engesetzt wird.
Wenn in CZ keine weitere oder eine weniger aufwändige Prüfung verlangt wird muss auch nur das erfüllt werden was am Ort des Geschehens gesetzlich gefordert ist.
Es könte z.B auch sein das ein anderes Land höhere Anforderungen an den Betrieb und beschaffenheit des Flugmodells stellt, so müssen diese erfüllt werden.
Es ist unlogisch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben am Firmensitz des Versicherungsgebers zu Fordern, wenn der Betrieb Welt weit versichert ist.
 

onki

User
Hallo,

so denke ich wird das gehandhabt. Lolale Vorschriften gelten für den Versicherungsschutz. Alles andere wäre unlogisch wobei Versicherung und Logik mitunter unvereinbar sind.
Wenn ich aber Hausherr bin, könnte ich auch weitere Regeln aufstellen damit Gäste bei mir fliegen dürfen.
Und das könnte durchaus der EU-Kenntnisnachweis sein.
Gruß und ein schönes WE
Onki
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten