5 kg Gewichtslimit noch zeitgemäß?

joheit

User
Gibt's was Neues?

Gibt's was Neues?

Hallo Foren-Gemeinde,

auf die Gefahr hin, dass ich hierzu etwas überlesen habe, möchte ich mal in die Runde fragen, ob es hier seiten Modellfliegern / DMFV / etc. Aktivitäten gibt, das Gewichtslimit in Deutschland von den - soweit ich weiß - europaweit einzigartigen 5kg zumindest mal auf 7kg anzuheben? Das würde ja zumindest im 1:4-Seglerbereich schon mal vieles erleichern, bzw. überhaupt erst ermöglichen.

Ich möchte hier bitte keine erneute Diskussion über Sinn und Unsinn anstoßen!! Mich interessiert einfach nur der Stand der Dinge.

Gruß
Jörg
 
Hallo Jörg,
wie ich sehe, wohnst Du in Konstanz. (Ich hoffe, das liegt im Bereich des einzigen zulassenden Luftamtes in der BRD mit persönlicher AE bis 25kg).
Gilt da nicht die persönliche AE bis 25kg, sofern man sie beantragt?
Hier im Norden sieht das Anders aus, ich bin damals vor 1,5 Jahren in der zulassenden Behörde leider gegen die Wand gelaufen....:cry:
Grüße
Pitbull
 
Zuletzt bearbeitet:
5 kg

5 kg

Hi Leute ich habe diesbezüglich auch mal ne Frage .:confused:

Ich Arbeite zur Zeit in einem Uni Gebiet. Dort sah ich auf einem grösseren Firmenparkplatz einen Helipiloten, der dort umherflog.
Er flog recht gut, also bestimmt kein Anfänger. Was mich allerdings störte, er flog seine Wendefiguren über einer stark befahrenen Straße und einem Gehweg, auf dem Leute liefen .:eek:
Es war ein E-Heli, ca. 60 cm Rotordurchmesser und bestimmt unter 5 kg.
Ist das Rechtlich erlaubt??
Dieser 3D Heli hatte ordentlich Power, ich find das Gefährlich.
Wenn es ein Segler gewesen wäre hätt ich mir keine Gedanken gemacht. Aber mit dem Rotor.
Was sind den genau die Kriterien um "wild" fliegen zu dürfen? Sind nur die 5kg und Verbrenner entscheidend?
 

udogigahertz

User gesperrt
Hi Leute ich habe diesbezüglich auch mal ne Frage .:confused:

Ich Arbeite zur Zeit in einem Uni Gebiet. Dort sah ich auf einem grösseren Firmenparkplatz einen Helipiloten, der dort umherflog.
Er flog recht gut, also bestimmt kein Anfänger. Was mich allerdings störte, er flog seine Wendefiguren über einer stark befahrenen Straße und einem Gehweg, auf dem Leute liefen .:eek:
Es war ein E-Heli, ca. 60 cm Rotordurchmesser und bestimmt unter 5 kg.
Ist das Rechtlich erlaubt??
Wenn der Grundstückseigentümer des Grundstücks, auf dem dieser Heli-Pilot gestartet ist, nichts dagegen hat, dann ist das formaljuristisch so in Ordnung, vorausgesetzt, dieser Pilot verfügt über eine spezielle Modellflugzeughaftpflichtversicherung.

Das zur rein rechtlichen, formaljuristischen Seite, eine ganz andere Frage ist die nach der Sinnhaftigkeit solchen Tuns und da sträuben sich mir persönlich die Nackenhaare, denn sollte die Technik dieses Helis mal ganz plötzlich versagen, dann könnte dieses Gerät, obwohl sicherlich weit unter 5 kg schwer, aufgrund der doch recht hohen im laufenden Rotor gespeicherten kinetischen Energie für unbeteiligte Passanten zur tödlichen Gefahr werden.

Manchmal glaube ich, dass gerade wir Deutsche einen Hang dazu haben, noch nicht verbotene Dinge bis zum Exzess auf die Spitze zu treiben, nach dem Motto: "Ist ja (noch) nicht verboten! Also darf ichs machen!" Das geht dann so lange gut, bis einmal ein schrecklicher Unfall passiert, der zur Folge hat, dass der Gesetzgeber ganz massiv diese erkannte Lücke schließen wird. Ich sehe schwarz für die Zukunft jeglichen "Wildfliegens", nach so einem Unfall wird man nur noch auf zugelassenen Vereinsplätzen fliegen dürfen. Wildflieger, bedankt euch schon mal im voraus bei diesen Risikopiloten (wobei es überhaupt keine Rolle spielt, ob das ein Heli oder ein anderes, elektrisch angetriebenes Fluggerät war).


Grüße
Udo
 
5kg

5kg

Danke Udo,

bin da absolut deiner Meinung.

Dann ist es rechtlich gesehen in Ordnung? Ich kann also das nächste Mal nur an seine Vernunft appellieren.
Wenn ich mir daher die folgen so überlege, bin ich gegen eine Anhebung der 5 kg Grenze. Es gibt halt leider immer wieder welche die das ausnutzen. Meine Meinung.;)
 

BZFrank

User
Manchmal glaube ich, dass gerade wir Deutsche einen Hang dazu haben, noch nicht verbotene Dinge bis zum Exzess auf die Spitze zu treiben, nach dem Motto: "Ist ja (noch) nicht verboten! Also darf ichs machen!"

Das liegt wohl daran das in diesem Land schon fast alles verboten oder reglementiert ist. Da sucht man sich Freiräume. ;)

Es wäre interessant die Unfallstatistik der anderen EU-Ländern (wo keine 5kg Limitierung besteht, Frankreich z.b. hat nicht mal die 25kg Grenze) mit der in D-Land zu vergleichen. Ich vermute aber mal das schenkt sich im EU-Vergleich nichts.

Mein persönlicher Vorschlag wäre die flächendeckende Einführung einer persönlichen AE. Denn wenn die 5 kg Grenze mal zur Diskussion gestellt wird so wird sie garantiert aufgehoben und nach unten (!) verschoben. Denn wann war das letzte Mal wo eine deutsche Vorschrift nicht verschärft worden wäre? Damals als die Hölle zugefroren ist?

Gruß

Frank
 
Lobbyarbeit?

Lobbyarbeit?

Mein persönlicher Vorschlag wäre die flächendeckende Einführung einer persönlichen AE. Denn wenn die 5 kg Grenze mal zur Diskussion gestellt wird so wird sie garantiert aufgehoben und nach unten (!) verschoben.

Hallo zusammen,

genau aus diesem Grund sollten, um die Legalität weiterhin bis 5kg, oder besser sogar erweitert auf 7 oder 10kg erhalten zu können, mal die Herren der Modellbauindustrie und der Versicherungsverbände bei den Gesetzgebern vorsprechen. Was nützt der schönste 4m-Segler, der heute beim Bau nur knapp unter 5kg gehalten werden kann, wenn er später an den zahlreichen Hängen legal nicht mehr geflogen werden kann und darf. Da würde doch sicher ein nicht zu unterschätzender Geschäftszweig wegbrechen.
Hier ist meines Erachtens Lobbyarbeit der Industrie und Dachverbände notwendig!!!!
Vielleicht kann bei der flächendeckenden Freigabe der persönlichen AE auf eine "Freigabe mit E-Motor" verzichtet werden und diese spätere Regelung nur für Segler gültig sein. Dann käme auch die Sache "Der ist ja so laut wie ein Verbrenner!" an den z.T. sehr schön gelegenen und von Fußgängern und Zuschauern frequentierten Hängen und Kanten nicht zur Sprache, siehe auch:http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/308599-Vereinsinternes-Flugverbot-von-Elektrofliegern (ist zwar im Verein, aber wenn schon da...)

Grüße
Pitbull
 
Zuletzt bearbeitet:

BZFrank

User
Wenn sowas kommt dann bitte für alle und nicht nur eine Extrawurst für die Seglerfraktion. Es gibt auch Vereine die ohne AE unterwegs sind, aber einen grösseren Schlepper dringend nötig hätten.

Gruß

Frank
 

robi_flyer

User gesperrt
Interessante Diskussion hier .

Wustet Ihr eigentlich , daß jeder Händler , der sein Modell verkaufstechnisch vorfliegen will für diesen Vorgang eine Aufstiegsgenehmigung benötigt ?

Dies ist nämlich "Modellflug" mit kommerziellem Hintergrund -> ist zu diesem Zeitpunkt dann eben KEIN Modellflugzeug mehr .
Natürlich gilt dieses Procedere für diverse Promotings auf MF-veranstaltungen.

Das heißt , findet zB ein Modellflugtag bei Kirchheim/teck statt und "man" macht entspr . Promotings ist das nach aktuellem Stand ein Vergehen
wenn keine dezidierte LA Genehmigung vorliegt ..... lt kürzlicher Infoveranstaltung .
 

udogigahertz

User gesperrt
Interessante Diskussion hier .

Wustet Ihr eigentlich , daß jeder Händler , der sein Modell verkaufstechnisch vorfliegen will für diesen Vorgang eine Aufstiegsgenehmigung benötigt ?

Dies ist nämlich "Modellflug" mit kommerziellem Hintergrund -> ist zu diesem Zeitpunkt dann eben KEIN Modellflugzeug mehr .
Natürlich gilt dieses Procedere für diverse Promotings auf MF-veranstaltungen.

Das heißt , findet zB ein Modellflugtag bei Kirchheim/teck statt und "man" macht entspr . Promotings ist das nach aktuellem Stand ein Vergehen
wenn keine dezidierte LA Genehmigung vorliegt ..... lt kürzlicher Infoveranstaltung .

Und die versicherungstechnische Seite kommt noch hinzu, denn die normale Haftpflichtversicherung für Modellflugzeuge, beispielsweise die, die man über die Mitgliedschaft im DMFV abschließt, deckt nur die Ausübung des Modellflugs als Sport ab, also keine gewerbliche Ausübung. In einem solchen Fall einer gewerblichen Ausübung des Modellfluges muss zwangsläufig auch eine dafür haftende Versicherung abgeschlossen werden.


Grüße
Udo
 

CPStrick

User gesperrt
Ich versuch's mal technisch....(ist schwierig, in eine Rechtsfrage und in eine bestehende Reglung mit technischen Argumenten zu ein zu greifen...)

Wenn die kinetische Energie E = m/2 * V² ist, dann steckt darin die Masse = m.

Wenn jetzt die kinetische Energie eines Flugmodells abrupt in Verformungsenergie umgewandelt wird, dann ist hierfür neben der Geschwindigkeit die Masse von entscheidender Bedeutung. Also macht die 5 kg Grenze schon Sinn!!

Alternativ wäre es natürlich auch möglich Modelle bis 10kg frei zu geben, wenn, ja wenn deren max. Geschwindigkeit eben nur 1/4 so hoch sein dürfte wie die der 5 kg Modelle..... u.s.w. bis 25 kg.
Wobei ich mich dann nur frage, wie diese Modelle dann fliegen werden....

Claus
 
Statt der 5kg würde ich wenn es nach E=m/2*v² geht die Geschwindigkeit beschränken und nicht das Gewicht....

Ein 1kg Flieger bei 360 km/h richtet mehr Schaden an als ein 5 kg Flieger bei 45 km/h
 

Phippu

User
Ein 1kg Flieger bei 360 km/h richtet mehr Schaden an als ein 5 kg Flieger bei 45 km/h

Nur fragt sich, wie hoch die (Einschlag-)Geschwindigkeit bei der 5kg/45kmh-Maschine sein wird, wenn sich in grosser Höhe (bspw. bei einem Segler) beide Tragflächen verabschieden..? Dass er im "Normalflug" noch super langsam war, interessiert dann diesen Pfeil nicht mehr!

mein Gedanke dazu, Philipp
 

joheit

User
Eigentlich woltte ich diese x-te Grundsatzdiskussion vermeiden, als ich vor ein paar Tagen dieses Thema wieder hochgeholt hatte. Aber wen sie doch so schön im Gange ist, möchte ich auch meinen Senf dazu geben :D

Da die kinetische Energie meines Wissens weltweit gültig ist ;) und in den übrigen europäischen Ländern mit bis zu 30kg zulassungsfreiem Maximalgewicht - auch meines Wissens - dies kein Problem darstellt, sollten wir Deutschen uns doch mal überlegen, ob diese verängstigte Überreglementierungs-Wut wirklich nötig ist.

Nach allem was ich an Wildflieger-Hängen sehe, ist die 4m-Klasse bei Seglern heute durchaus weit verbreitet. Und wenn ich sehe, mit welch haarsträubenden Gewichtsreduzierungs-Aktionen man sich unter die 5kg-Grenze zu quetschen versucht, bezweifle ich den Sicherheitszuwachs durch diese Regelung. Wenn ich einen 4,99kg-Elektrosegler nur mit BEC ohne weiteren Stützakku fliege, einen Stahl-Steckungsstab gegen einen CfK-Stab gleichen Durchmessers austausche oder mit Micro-Servos auf allen Rudern die Hangkante fräse, möchte ich behaupten, dass ein 6kg-Modell mit artgerechter Ausstattung sicherer ist!

So viel Senf musste jetzt irgendwie sein...

Gruß
Jörg
 
Die Anzahl der Modellflieger nimmt stetig zu, die Vereine sind überfüllt und mit Wartezeiten belegt.
Dadurch steigt meine ich auch die Anzahl der Wildflieger.
Um dem gerecht zu werden (es gibt ja wirklich schöne Gelegenheiten fernab von Modellflugplätzen) wäre die Wiedereinführung der persönlichen Aufstiegserlaubnis ab 5kg in Verbindung mit einer Art Abschlussprüfung, mit der der Bewerber die notwendigen Kenntnisse über die Technik, Risiken und Sicherheitsvorkehrungen nachweisen muß. Diese AE kann jederzeit wg. Fahrlässigkeit wieder entzogen werden.

Damit wäre das Thema eigendlich für alle Beteiligten gelöst. Wird aber aufgrund von fehlender Kapazität bei den Behörden ein Wunschtraum bleiben.

Grüße
Boris
 
das Thema wurde auch hier kürzlich diskutiert.
Es ist wohl trotz Versuch im Bundesministerium für Verkehr etc. keine Änderung in Sicht.
 
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