-Sigh-
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Dass manche Grundrechte im Pandemiefall vorübergehend eingeschränkt werden müssen, verstehen eigentlich aufgeweckte Sechsjährige.
Jein. Es kommt auf das Ausmaß an und es muß begründet und verhältnismäßig sein. Deswegen haben die Gerichte immer wieder bei speziellen Themen die Einschränkungen zurecht aufgehoben.
Das Verständnis von Grundrechten und Gesetzen ist in den unterschiedlichen Nationen auch etwas unterschiedlich. Im angelsächsischen Raum ist es traditionell so, dass Gesetze im Sonderfall auch mal geändert werden können. In südlichen Ländern sind Gesetze eher Richtlinien und dienen der Orientierung. In Deutschland ist die Mentalität eher so, dass gerade in Ausnahmefällen die Rechte und Gesetze eben Geltung haben sollten.
Ist m.E. auch nachvollziehbar: Wenn ich mit einem Cocktail am Strand liege und den Wellengang lausche und die Welt gerade in Ordnung ist, muß ich nicht auf meine Rechte pochen. In diesem Moment brauche ich strenggenommen gar keine Rechte (sofern keiner hinter meinem Klappstuhl steht, der mich umbringen will). Im Ausnahmefall muss ich aber schon eher auf Rechte bestehen.
Die Frage ist: Ist die aktuelle Pandemie, bei der sich die Sterblichkeit sehr wahrscheinlich irgendwo bei 1% einpendeln wird, eine hinreichende Bedingung, um das Grundgesetz außer Kraft zu setzen ? Wir sind uns einig, dass wir bei einer Sterblichkeit von 25% hier nicht schreiben würden.