@Krauti: "Das Modell muss ein maßstäblicher Nachbau eines Militärflugzeuges aus dem Zeitraum von 1935 bis 1945 sein."
Ich hab mal die Definition von "Kampfflugzeug" der OSZE kopiert. Das kommt dem Begriff Militärflugzeug sehr nahe:
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) definiert den Begriff „Kampfflugzeug“ im Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) von November 1990 in Artikel II wie folgt: „Kampfflugzeug“ bezeichnet ein Starrflügel- oder Schwenkflügelflugzeug, das für die Bekämpfung von Zielen durch den Einsatz von gelenkten Flugkörpern, ungelenkten Raketen, Bomben, Bordmaschinengewehren, Bordkanonen oder anderen Zerstörungswaffen bewaffnet und ausgerüstet ist, sowie jedes Modell oder jede Version eines solchen Flugzeugs, das andere militärische Aufgaben wie z. B. Aufklärung oder elektronische Kampfführung wahrnimmt. Der Begriff „Kampfflugzeug“ schließt primäre Schulflugzeuge nicht ein.
Kampfflugzeuge können mit einigen Überschneidungen allgemein in drei Hauptkategorien unterteilt werden:
Jagdflugzeuge dienen primär zum Bekämpfen von Luftzielen. Es wird zwischen Abfangjägern (mit kurzer Reichweite) und Luftüberlegenheitsjägern (mit großer Reichweite) unterschieden. Soweit sie auch Bodenziele bekämpfen können, bezeichnet man sie als Jagdbomber oder Mehrzweckkampfflugzeuge. Erdkampf- oder Schlachtflugzeuge bekämpfen primär bewegliche Bodenziele, wie etwa gepanzerte Bodenfahrzeuge. Hier wären die A-10 Thunderbolt oder die SU-39 zu nennen.
Bomber sind heute meist schwere Flugzeuge, die vorwiegend strategische unbewegliche Bodenziele, wie Industrieanlagen oder Flughäfen auf extrem lange Distanzen teils auch mit Marschflugkörpern bekämpfen.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kampfflugzeug
Ergo muss der Flieger eine Bewaffnung gehabt haben.
Prototypen bereichern die Modelvielfalt, sollten aber nicht nur am Reissbrett vorhanden sein, sondern mindestens einen Flug dokumentiert haben. So z.B. die Bachem Natter. ;-)
Der FW Flitzer hat m.E. keinen einzigen Flug gehabt und fällt somit raus aus der Nutzung für EPA.
Das Thema Impeller ist bisher noch nicht in den Regeln berücksichtigt.
In Anlehnung an die WW2 Regeln würde ich auch empfehlen, die Akkuregel der mehrmotorigen Maschinen anzuwenden, aber die Spannweite bei einmotorig zu lassen.
Für eine ME262 natürlich dann die mehrmotorige Spannweite.
Dies ist nur ein Vorschlag von mir!!! Werde mal die Urheber der Regeln kontaktiern, wie die das Thema behandeln.
Gruss
Ollymann
PS @ Daniel: Kannste bitte ein paar Bilder des Bausatzes einstellen?