welches Thema hatte der Beitrag am Anfang noch mal???
HALLO es geht hier um den Magnum R !!!!
Und nicht um Lärmprobleme...
Aber wenns denn sein muss will ich allgemein was dazu schreiben...hier ist ein Auszug von Rechtsanwalt Walter Felling
-->Stellungnahme zur rechtlichen Situation
des Modellflugs
Modellfluggelände und Lärm
1. Von je her war die Frage der Lärmentwicklung von Modellen, die mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, auf Modellfugplätzen ein Anlass für unterschiedliche Auffassungen. Die alten Richtlinien schrieben vor, dass in 7m Abstand ein Wert von 84 dB(A) nicht überschritten werden durfte. Dieser Wert als auch die Meßmethode ist sowohl aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen als auch aufgrund neuerer Erkenntnisse über die Entwicklung von Lärmschallpegel nicht mehr maßgeblich.
2. Lärm von Modellflugplätzen ist heute ausschließlich nach der auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) erlassenen Sportanlagenlärmschutzverordnung (SpAnlLSchVO) zu ermitteln und zu beurteilen[19]. Jede andere Handhabung ist mit geltendem Recht nicht mehr in Übereinstimmung zu bringen. Dennoch ist in noch fast jeder neuen Aufstiegserlaubnis der Luftfahrtbehörde die alte Regelung der Richtlinien – eingebunden als Nebenbestimmung zur Aufstiegserlaubnis - aufgeführt. Diese Verfahrensweise grenzt an Rechtsbeugung durch die Luftfahrtbehörden.
3. Nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung sind im Regelfall 55db(A) beim nächstgelegenen Wohnhaus als Lärmimmission zulässig. Dieser Lärmpegel muss deutlich aus dem sonstigen Umweltlärm ermittelbar sein, andernfalls kann der Modellfluglärm nicht als störend eingestuft werden. Die Ermittlung des Lärms ist ebenfalls detailliert in der Sportanlagenlärmschutzverordnung dargelegt. Dieses Verfahren soll die Objektivität und Vergleichbarkeit der Lärmmessung sichern.
4. Diese Grundsätze sind allerdings nicht nur im Verfahren zur Erteilung einer Aufstiegserlaubnis anzuwenden sondern auch dann, wenn erlaubnisfreier Modellflugbetrieb mit Verbrennungsmotoren betrieben wird.
5. Allerdings wird die Anwendung dieser Grundsätze selbst von dem Bundesministerium für Verkehr nicht vollumfänglich unterstützt. Das Luftfahrtbundesamt (LBA) in Braunschweig z.B. hat den Auftrag vom BMV, Richtlinien für den Betrieb von Flugmodellen mit einer Gesamtmasse von 25 bis 150kg zu entwerfen. In diesen Richtlinien, dies wurde auf einer Arbeitsbesprechung am 30.10.2001 beim LBA in Braunschweig deutlich, soll wiederum eine Emissionsgrenze für Großflugmodelle aufgenommen werden[20]. Auch dies kann zu rechtlichen Problemen führen, nämlich z.B. dann, wenn ein Großflugmodell zwar die Emissionswerte nicht unterschreitet, den Immissionswert von 55 db(A) am nächstgelegenen Wohnhaus auf dem ein oder anderen Modellfluggelände wegen der besonderen räumlichen Verhältnisse nicht überschreitet.
Da sollten manche Vereine mal genauer drüber nachdenken!!!
Gruß
Micha