Reichweite von Fernsteuerungen

Hallo,
Bei der Einstellung, muss ich dich und andere darauf aufmerksam machen, das ich in meinem Beitrag nicht meine etwa eigenen Wunschvorstellungen geäußert habe, sondern als Modellflugsachverständiger des DAeC die Haltung und die Verfahrensweise der Luftämter beschrieben habe.

Bezeichnend finde ich in diesem Zusammenhang, das über meine Information zwar masiv gelästert und diese in Zweifel gezogen wird, sich aber von den Betreffenden keiner veranlasst fühlt diese Sachlage bei den Luftämtern präzise zu hinterfragen und dieses hier zu schreiben.
Ignoranz womöglich auf Kosten anderer scheint sich da zumindest bei einigen fest etabliert zu haben. Wie man zB unschwer aus dem vorhegehenden Posting entnehmen kann, denn immer noch gillt und zwar international, der Verursacher trägt die Verantwortung. Siehe der letzte tragische Unfall in Ungarn mit 2 Toten, zuerst hat man den Piloten verhaftet, nachdem aber nachgewiesen wurde, das da ein anderer mit Störungen verantwortlich war, den wieder frei gelassen. Willst du sowas ernstlich auf deine Kappe nehmen. Du bist ab dieser Diskussion hier nachweislich präzise über den Sachverhalt informiert, dann bin ich wirklich gespannt, ob du diesen wirklich zu ignorieren wagst.
Wenn ja, und du stehst vor dem Richter und es wird da deine Beteiligung an dieser Diskussion festgestellt, dann darfst du dir wie ein vorsätzlicher Schwarzfahrer auf der Autobahn gleich mal Gedanken über ein angemessenes zu erwartendes Strafmaß Gedanken machen.

Gruß
Eberhard
 

marcm

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Ich nehme Deinen Beitrag gerne zur Kenntnis und bin mir der Problematik bewusst und werde sicher nicht wissentlich fahrlässig handeln.

Mich würde hier interessieren welche Paragraphen diese Sachlage klären. Hast Du mir einen ensprechenden Link?

Gruss
 

Julez

User
Wenn ja, und du stehst vor dem Richter und es wird da deine Beteiligung an dieser Diskussion festgestellt, dann darfst du dir wie ein vorsätzlicher Schwarzfahrer auf der Autobahn gleich mal Gedanken über ein angemessenes zu erwartendes Strafmaß Gedanken machen.

Du meinst Geisterfahrer, oder? Entgegen der Fahrtrichtung zu fahren, ist verboten.
Das Fliegen von Modellflugzeugen ist nicht verboten. Die Gefährdung des Luftverkehrs ist verboten.
Wenn diese durch Frequenzabsprache mit dem Verein allerdings ausgeschlossen wurde, würde ich gerne den Pargraphen sehen, der das freie Fliegen trotzdem verbietet.
Da hilft es dann auch nicht mehr, auf irgendwelche Todesfälle aufgrund von Störungen dramatisierend hinzuweisen, weil eben diese Störungen durch Frequenzabsprache im Vorfeld ausgeschlossen werden.
 

Steffen

User
Julian, gib es auf. Wenn Du einen Betonkopf wie den in dem Verein hast, gibt es keine Absprache, und dann bekommt er wahrscheinlich sogar Recht.

Es kann ja auch gar keine Absprache geben, weil dazu gehört, dass man dem anderen gelegentlich zuhört...
 

Julez

User
Hi!

Das Problem ist nur, nachher lesen hier Anfänger mit und glauben tatsächlich, was der Mauk hier so schreibt:eek:

Dabei geht es doch auch kooperativ miteinander, wie ich immer schreibe.
So ein Verhalten sollte als Vobild dienen, und nicht paragraphenreitende Vereinsmeier.
 

Yeti

User
Ist das jetzt eine neue Masche von dir, jeden, der nicht deiner Meinung ist, als Troll zu bezeichnen, Spucki? DU hast doch hier seitenlang den halben Thread vollgespammt.

Es gibt keinen Paragraphen, der besagt, dass im Fall einer gegenseitigen Störung automatisch der Wildflieger die Schuld trägt. Die Verpflichtung, sich zu vergewissern, dass die benutzte Frequenz frei ist, hat JEDER Modellflieger (auch auf dem Modellflugplatz).
 

Yeti

User
Der hat ja auch nicht versucht, sich abzustimmen :rolleyes:

Der Beklagte hat auf einem Feld in der Nähe eines von einem Verein betriebenen Modellflugplatzes sein Flugmodell gestartet, ohne mit den Modellfliegern des Vereines Kontakt aufzunehmen und die Frequenzen zu koordinieren.
 

Yeti

User
Und wenn der Wildflieger sich bei euch am Platz versichert, dass sein Kanal gerade von niemandem benutzt wird und dort eine Nachricht hinterlässt, dass er 1km weiter auf dieser Frequenz fliegen wird, habt ihr keine Möglichkeit, ihn daran zu hindern. Ihr habt jedenfalls kein Vorrecht auf die Benutzung bestimmter Frequenzen.
 

Spunki

User
Vorrecht auf die Benutzung bestimmter Frequenzen

Vorrecht auf die Benutzung bestimmter Frequenzen

Falls er mit uns Kontakt aufnimmt dann wird es eine Lösung geben. Falls nicht dann haben wir das Vorrecht darauf, siehe Gerichtsurteil ...
 

PW

User gesperrt
Hallo,

hiess das Thema nicht "Reichweiten von Fernsteuerungen" ?

Bzgl. der anderen Problematik und gegenseitigen Anfeindungen kann ja jeder das für ihn zuständige Luftamt/RP anrufen und sich erkundigen.


Gruss

PW
 
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