hänschen
User
...wers nicht glaubt der frage den DMFV RA. ... Gruß Frank
zur Qualität solcher Aussagen s. die Ausführungen von Ingo weiter vorne...
es wird viel erzählt...
...wers nicht glaubt der frage den DMFV RA. ... Gruß Frank
ich hätte da mal eine Frage an die geballte Sachkompetenz hier im Forum.
Was passiert, wenn ich eine zeitlich befristete Aufstiegsgenehmigung habe, die z.B vorschreibt, den Flugbetrieb um 20 Uhr zu beenden oder auch zum Beispiel den Flugbetrieb Montags gar nicht vorsieht und ich trotzdem fliege ?
Für so ein "10 Kg-Klotz" benötigst Du immer eine AE, egal wo. Dann bist Du natürlich auch an sämtliche Auflagen gebunden.Habe ich dann nur gegen einen Passus aus der Aufstiegsgenehmigung verstossen im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit oder kann ich dann mit meinem 10 Kg Klotz (Theoretisch! würde mir nie in den Sinn kommen !!!) gleich irgendwo auf der Wiese fliegen, weil dann eine Aufstiegsgenehmigung in der fraglichen Zeit gar nicht vorliegt ?
zur Qualität solcher Aussagen s. die Ausführungen von Ingo weiter vorne...
es wird viel erzählt...
Das ist falsch. Solch eine Vorschrift gibt es nicht.
Du verwechselst das mit dem Abstand der zu Flugplätzen eingehalten werden muß.
Ein Modellfluggelände ist kein Flugplatz.
Michael
Also wenn der Verein Regeln erlassen hat, dann sollte man sich als Mitglied tunlichst daran halten. Schon mal daran gedacht, dass diese Regeln irgendeinen bestimmten Grund haben könnten, der Dir vielleicht nicht ersichtlich ist? Bei andauernden Übertretungen oder Missachtungen der eigentlich für alle geltenden Regeln in so einem Verein wird es nicht nur bei Ermahnungen durch den Vorstand bleiben, erstens riskiert man unnötigerweise Spannungen zwischen den Vereinsmitgliedern, zweitens kann im schlimmsten Fall ein Rauswurf drohen.- Mit den Fliegern <5kg werde ich mich weitgehend an die Bestimmungen aus der AE halten aber eben nicht an alle (Montagsflugverbot !)
Wenn ich dann Montags fliege habe ich schlimmstens gegen die Vereinsregeln verstoßen aber nicht die AE gefährdet.
Und mit dem Risiko dass ich vom Vorstand dann ermahnt werde es zu unterlassen, kann ich leben
Schöne Diskussion. Würde mich mal interessieren wer von den Herren sich wirklich um die AE gekümmert hat und auch mit den Behörden Kontakt hatte.
Jetzt dachten wir wir hätten mal Ruhe mit der AE schon werden neue WEA gebaut und der Ärger geht von vorne los.
Zum Glück haben wir uns einigen können.
1. Die Aufstiegserlaubnis kann nur diejenigen Modellflugzeuge regeln/erfassen, die auch in diese Kategorie fallen, sie kann nicht die erlaubnisfreien Modellflugzeuge regeln. Grüße Udo
Für mich werde ich folgende Konsequenzen ziehen:
- Mit den Fliegern <5kg werde ich mich weitgehend an die Bestimmungen aus der AE halten aber eben nicht an alle (Montagsflugverbot !)
Wenn ich dann Montags fliege habe ich schlimmstens gegen die Vereinsregeln verstoßen aber nicht die AE gefährdet.
Und mit dem Risiko dass ich vom Vorstand dann ermahnt werde es zu unterlassen, kann ich leben
Dank nochmals an alle auch wenn das Thema anscheinend schon zig mal beackert wurde.
Hallo Marcus,
aus deinen Ausführungen und der Lage des Platzes entnehme ich dass ihr euch die vorhandene Aufstiegserlaubnis mit allen Einschränkungen "erkämpft" habt, und diese wegen nichteinhalten der Vorgaben nicht aufs Spiel setzt.
Zu deiner Frage:
Ich habe bei uns die AE, die wir sogar bei Ersterteilung aufgrund der Örtlichkeit befristet nur bis 5kg Abfluggewicht erhalten hatten über insgesamt 7 Jahre bis zur jetzigen unbefristeten bis max. 25kg, mit vielen Behördengesprächen ( RP, Gemeinde, Obere Naturschutzbehörde, naturschutzrechliches Verträglichkeitsgutachten) begleitet, und weis von was ich rede.
Bei uns tauchen Fragen über die Flugzeiten etc. gar nicht auf, da jedes Mitglied, auch mit Modellen die zulassungfrei sind sich an die Auflagen hält und froh ist dass man fast vor der Haustüre sein Modellflugzeug starten kann.
Gruß Kalle
Dennoch gibt es AE bis 5 kg, ohne Verbrenner, z.B. um sein Flugelände zu schützen, als Vorstufe einer erweiterten AE und anderen Gründen.
nähere Einzelheiten... Grüße Udo
Du brauchst eine offizielle AE auch für nicht gebnehmigungspflichtige Segler bis 5kg wenn das Modellfluggelände in einem Gebiet liegt das mit Naturschutz oder FFH belegt ist.