Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle

Thomas Ebert

Moderator
Teammitglied
Hallo Tobi,
ich hab mir das noch mal im Satellitenbild von goyellow angeschaut. Das sind bis zum Hof doch eher 150-160 Meter.
Könnten wir im Zweifelsfall nicht mit der Startstelle noch ein bisschen wandern? (Müsste Andi halt woanders mähen:D )Groß genug ist der Flugplatz ja!

Gruß, Thomas
 
Entfernung

Entfernung

HI Kollegen,
war grad zufällig dort. Th.Ebert hat Recht, da sind weit mehr als 60 m, ich schätze auch 150 m, eher noch mehr. Warum weicht ihr nicht Richtung Süden östlich oder westlich der Schleppstrecke aus, so in etwa bis in die Mitte zwischen "Schützen" und dem erwähnten Bauernhof ? Käme die Landepiste für die Großen nicht auch in Frage ? Eine gleichzeitige Nutzung ist ja eh ausgeschlossen. Der Anmarsch für euch wäre natürlich länger aber wenn`s denn was bringt ??
So hat halt jeder sein Problemchen, bei uns in Bremgarten ist ab 15.03. jetzt erstmal wieder 10 Wochen dicht wegen des Brachvogels :mad: :mad: :mad:
Danach könnt ihr gern wieder mal bei uns reinschauen, ihr seid stets willkommen !!
Gruß Otto
 
Hallo Otto,

als das AG 51 noch aktiv war, hat es den Brachvogel auch nicht interressiert das dort die Phantoms gestartet sind!!!!
Man muss aber glaub ich, nid immer alles verstehen!!! :-(

Mfg Christian

p.s.:Hoffe man sieht sich bald mal wieder bei uns am Hang ,ihr seid bei uns auch immer stehts willkommen!!!!
 
Moi Otto,
wollte April/Mai mal mit der Me bei euch aufschlagen, is dann wohl nix wenn nur Brechvögel Aufstiegserlaubniss haben!!!
Muss wohl nach Michelstadt...

Gruß
Eberhard

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Brechvogel

Brechvogel

@ Christian
Wie Recht du hast,... aber das interessierte damals bei der Verlängerung des Pachtvertrages keinen, schon gar nicht einen wenn er grün ist. Unser Vorstand (damals der Horst Lenerz und der Holger Schulz) haben einen Riesenaufwand betrieben und wohl das Maximale für uns rausgeholt...und das ist eben diese Regelung, leider!!
Das positive ist, dass alle Nachbarvereine uns angeboten haben, in der fraglichen Zeit bei Ihnen zu fliegen.
Einige werden wohl auch wieder vermehrt auf der grünen Wiese fliegen, was ja in der Sache kontraproduktiv ist....aber mach`das mal den Grünen klar!

@ Eberhard
Jau da iss leider im Moment nix mit Me fliegen.
Ab 1.6. bist du gerne willkommen. Ist auch besser von den Zeiten her, da du eh nur morgens und abends vor und nach dem "großen" Flugbetrieb fliegen darfst.
Mach`se net kaputt bis dahin !
Gruß Otto
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Scheint ein vereinsinternes Treffen mit Freunden hier zu sein :cool:
Mit euren Schätzungen kommt ihr überhaupt nicht weiter. Fakten zählen.
Besorgt euch eine Karte im Maßstab 1: 25 000 oder auch im Maßstab 1:500 beim Katasteramt, legt so um die 12 Euronen auf den Tisch und messt nach. Die Gebäude sind dort eingezeichnet. Dann habt ihr Klarheit. An den paar Euronen sollte es nicht liegen.

Und noch was: Wer aufgibt, hat schon verloren.
 

dreischarpflug

User gesperrt
Wir leben halt leider in einem Land, wo gewisse Ökofaschisten Narrenfreiheit genießen. Kein Wunder, denn die tägliche Propaganda auf allen Kanälen hämmert dem Volk pausenlos eine Kollektivschuldigkeit ein, wenn es nicht bis zum Masochismus der Ökoreligion huldigt. Wenn dann jeder seine grenzenlose Schuld einsieht, kann sodann die parasitäre Abzocke unter dem Ökodeckmäntelchen bis ins uferlose getrieben werden. Die Beispiele sind grenzenlos.
 
Neue Richtlinien ---Neue Probleme

Neue Richtlinien ---Neue Probleme

Hallo Zusammen.

Fragen zu den neuen Richtlinien.

Da sie nun in Kraft sind, wollte ich wissen, ob dann die alten Genehmigungen bestehen bleiben, oder darf man dann die neuen Abstandstabellen verwenden, falls die alte Genehmigung das Fliegen schlechter stellt, als die neuen Richtlinen.

Nach 2.2.4
braucht jeder Platz ein Sicherheitsnetz( zaun ) 2,50 m hoch.
Ausser das Fugfeld ist über 50 m von den Zuschauern entfernt.

Falls man eine Austiegserlaubnis bekommt, und man muß einen Zaun bauen, besteht da nicht die Möglichkeit, daß man den Zaun durch die Baubehörde nicht genehmigt bekommt und dadurch kein Flugbetrieb möglich ist?

Mit gruß
Uli
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
air-uli schrieb:
Hallo Zusammen.

Fragen zu den neuen Richtlinien.

Da sie nun in Kraft sind, wollte ich wissen, ob dann die alten Genehmigungen bestehen bleiben, oder darf man dann die neuen Abstandstabellen verwenden, falls die alte Genehmigung das Fliegen schlechter stellt, als die neuen Richtlinen.

Nach 2.2.4
braucht jeder Platz ein Sicherheitsnetz( zaun ) 2,50 m hoch.
Ausser das Fugfeld ist über 50 m von den Zuschauern entfernt.

Falls man eine Austiegserlaubnis bekommt, und man muß einen Zaun bauen, besteht da nicht die Möglichkeit, daß man den Zaun durch die Baubehörde nicht genehmigt bekommt und dadurch kein Flugbetrieb möglich ist?

Mit gruß
Uli
Nach meinen Informationen haben die alten Plätze Bestandsschutz, d.h. es gilt die aktuelle Aufstiegsgenehmigung.

Möchtest Du eine Aufstiegsgenehmigung nach den neuen Richtlinien, dann ist ein neuer Antrag erforderlich - das Ergebnis kann dann natürlich auch unliebsame Einschränkungen zur Folge haben, wer weiß? ;)

Ich denke, es wäre ratsam, vor dem neuen Antrag die Baubehörde mit der neuen Bestimmungslage vertraut zu machen und nach den Aussichten eines Bauantrages zu befragen - Gesprächsnotiz nicht vergessen oder Antwort vor Ort gleich schriftlich geben lassen...
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Konrad Kunik schrieb:
Nach meinen Informationen haben die alten Plätze Bestandsschutz, d.h. es gilt die aktuelle Aufstiegsgenehmigung.


Korrekt so. Die alte AE ist ein Verwaltungsakt, der Bestandskraft hat. Da wird mit Sicherheit niemand im Moment dran gehen. Was euch blühen könnte, ist so eine Art Überprüfung im Hinblick auf den Naturschutz/FFH. Da habe ich mal einen Beitrag geschrieben. Das läuft wohl bei uns in RPL so nach und nach an. Für den Platz Ruwertal ist diese Sache mit einem Kraftakt gelaufen. Lest mal nach, wie das gelaufen ist. Auch ein Erlebnis der 3. Art.Headbang.gif
Ob das jetzt in den anderen Bundesländern auch so ist, weiß ich nicht.
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
air-uli schrieb:
Falls man eine Austiegserlaubnis bekommt, und man muß einen Zaun bauen, besteht da nicht die Möglichkeit, daß man den Zaun durch die Baubehörde nicht genehmigt bekommt und dadurch kein Flugbetrieb möglich ist?

Warte mal ab, das teste ich in den nächsten Wochen aus. Derzeit steht bei uns schon ein Zaun von 120 Meter Länge und 2 Meter Höhe. Der wird nächstes WE auf 2,50 aufgestockt. Ich werde die Baubehörde vorab informieren, weil ich mit einem Petzen des Anwaltes eines Beschwerdeführers rechne. Wir haben ein bißchen vorgerabeitet, die Gemeinde weiß Bescheid, der zuständige Jäger auch. Er war zwar nicht ganz so begeistert, hat aber anerkennend zur Kenntnis genommen, dass wir Öffnungen für das Wild im Zaun gelassen haben. Natürlich kann man durch diese Öffnungen auch mit den Flugzeugen auf den Platz fahren;)
Und wir haben keinen Maschendraht genommen, sondern Wildschutzzaun.

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte:

Flugterrain-Zaun-Bäume 2 verkleinert.jpg
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Landesbauordnung, ich habe hier den Link zu der von Rheinland-Pfalz mal reingesetzt.

http://www.umwelt-online.de/recht/bau/laender/rp/bo_ges.htm


Müsste sich aus dem § 61 I 6 ergeben, als Umkehrschluß. Die dort beschriebenen Bauwerke sind genehmigungsfrei, d.h. alles, was die dort beschriebenen Maße und Voraussetzungen nicht erfüllt, ist genehmigungspflichtig. Die Baubehörde wird unsere Schutzzäune wohl als offene Einfriedungen betrachten, nehme ich an.
Suche mal nach deiner Landesbauordnung, jedes Bundesland müsste eine haben.


Ach, Uli, ich merke gerade. Ich habe deine Frage wohl falsch verstanden. Wenn du das nachlesen willst, musst du Mitglied bei RCNVV werden. Da läuft aktuell der Beitrag. Bist du ein Vorstandsmitglied?
 

PW

User gesperrt
neue Richtlinien

neue Richtlinien

Hallo,

ich persönlich halte die neuen Richtlinien nur in Punkto "Lärm" für uns vorteilhaft.

Ansonsten gibt es nur vermehrte Bürokratie und Einengungen:

Beispiele:

1. es muss ein Flugleiter vorhanden sein; da heißst, alleine kann ich nicht fliegen ! Bis heute ist dieses bei uns auf dem Platz möglich (auch in den umliegenden Vereinen bei uns).

Also wenn ich demnächst morgens um 9 Uhr fliegen will und kein anderer am Platz ist ???? Kann ich wieder nach Hause fahren. Bis heute kann ich alleine fliegen, falls mal keiner am Platz ist.

2. Auflistung aller Starts mit Uhrzeit, Name, Art des Flugzeuges etc. im Flugleiterbuch. Bis heute bei uns nicht erforderlich. Nur mehr Arbeit für den Flugleiter mit der Folge, dass sich wohl kaum noch Personen als Flugleiter eintragen.

3. Anwesenheitspflicht eines in erster Hilfe ausgebildeten Person. Auch dieses ist bis heute bei uns nicht erforderlich. Bis jetzt konnte ich alleine am Platz sein und fliegen. Man kann jetzt Streiten, ob eine zweite Person am Platz von Vorteil ist (bei Verletzungen); aber wenn ich abends mit meinem Wagen fahre, brauche ich auch keine zweite Person dabei. Und wann ich abend auf abgelegenen Strassen einen Unfall baue, dann habe ich eben Pech. Im Strassenverkehr braucht auch keine zweite Person hinter mir herfahren.

4. Anfertigen von Messprotokollen für jedes Modell mit Angabe von Motor, Prop, Drehzahl etc. ; ist nur Bürokratie; wer im Verein fertigt denn diese Modellpässe an ?? Was ist, wenn ich den Prop wechsle (= neuer Pass ??); wer kontrolliert dieses alles ?? Wieder mehr Arbeit für den Flugleiter und den Vorstand.

Das alles war bis heute nicht erforderlich.

5. Vorhandensein eines Windsacks war bis heute auch nicht erforderlich. Kommt darauf an wie ich den Windsack aufstellen kann; vielleicht brauche ich sogar eine Baugenehmigung ?

6. Erhöhung des Sicherheitszaums; = bauliche Maßnahme ???
Neue Kosten für den Verein, wenn ich heute einen zu niedrigen Zaum (2 m) habe. Was sagt die Baubehörde ?? Nach ich die Maßnahme melden etc.??


Ich persönlich kann nicht sagen, dass sich die Verbände da mit Ruhm bekleckert haben (Ausnahme: Thema Lärm).

Der Rest ist nur neuer Bürokratismus und Probleme, wenn eine auslaufende Genehmigung verlängert werden muss.

Aus meiner Sicht sind da keine Praktiker am Werk gewesen.


Gruss

PW
 

TobiS

User
Tja Deutschland und die Bürokratie....

Aber mal im ernst.Wer soll das ganze Kontrollieren????

Also Beispiel es muss immer ein Flugleiter anwesend sein - es wird wohl kaum die Polizei vorbeikommen und fragen wo denn der Flugleiter ist. Das Flugleiterbuch kann ja auch niemand ob der Flugleiter denn wirklich da war und die Starts und Landungen wirklich so erfolgt sein.

Oder Beispiel Flugzeugpaß. Wer kontrolliert die gemesenen Werte?? Und wer schaut nach ob das Modell noch genau so ist wie zum Zeitpunkt der Vermessung (Prop und Dämpfer).


Also mir ist das alles sehr schleierhaft...
 

Ralph Stepper

Vereinsmitglied
Aber mal im ernst.Wer soll das ganze Kontrollieren????
Das Kontrollieren im laufenden Betrieb ist wohl weniger das Problem, sehe ich auch so. Aber lass mal etwas passieren, wenn die Vorgaben nicht zur Genüge erfüllt sind... Versicherungen und Behörden würden sich freuen, denjenigen mit Genuss auseinander zu nehmen.

Ein Schmarrn sind solche Regelungen im von PW genannten Umfang natürlich allemal.

Gruß Ralph
 

PW

User gesperrt
Hallo,

das Problem ist doch, dass der Vorstand die neuen Anforderungen im Verein umsetzen muss.

Die Personen im Vorstand sind dann doch die Leitragenden, die vielleicht haftbar gemacht werden, wenn gewisse Dinge nicht gemacht oder im Verein umgesetzt wurden.

Der Vorstand hat die Verpflichtung, die neuen Regeln umzusetzen und zu kontrollieren, ob sich die Vereinsmitglieder daran halten.

Klar könnte man alleine fliegen (entgegen den neuen Richtlinien), aber als Vorstand habe ich dann die Verpflichtung einzuschreiten (Flugverbot, Abmahnung etc.)

Sollte ein Personenschaden erfolgen und dem Vorstand nachgewiesen werden, dass er nicht entsprechende Vorkehrungen getroffen hat oder z.Bsp. das alleinige Fliegen stillschwiegend geduldet haben, dann "Prost Mahlzeit".

Ich persönlich möchte als Vorstandsmitglied nicht in Haftung genommen werden !

Ich frage mich wirklich, wer noch bereit ist, als Flugleiter oder als Vorstandsmitglied tätig zu werden. Von der vielen Arbeit mal ganz abzusehen. Und jetzt kommen weitere Arbeiten auf den Vorstand zu (Modellpass, messen etc.).

Deutschland: eine Bürokratenland pur und unsere Verbände DAeC und DMFV lassen sich für die neuen Richtlinien noch feiern.

Da waren wieder nur Theoretiker am Werk aus meiner Sicht; kein einziger, der aus der Praxis kommt.



Gruss

PW
 
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