Betriebsgenehmigungen an DMFV und MFSD erteilt

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
die Inhalte der Standardisierten Regel für Flugmodelle des MFSD werden aktuell Schritt für Schritt hier:
eingestellt. Da haben jetzt 2 Leute eine Nachtschicht gewonnen. Habt Mitleid mit ihnen.
Wenn die Arbeit abgeschlossen ist, stehen dort die vollständigen Standardisierten Regeln zu Verfügung.
Gruss
Frank
 
Nun hat der MFSD gegakert das Ei ist gelegt, das Regelwerk für den MFSD/DAEC öffentlich
Danke an die Kollegen.
Ich habe auch noch keinen Aufschrei der Entrüstung vernommen, so scheint das Regelwerk des MFSD passend zu sein.
Auf der Seite des DMFV finde ich nur einen Leitfaden! Ich würde gerne beide verbandsinternen Regeln lesen um einen Vergleich zu ermöglichen, so fern überhaupt sachliche Unterschiede zu erkennen sind
 
Respekt ! ! !
Man kann über Vieles geteilter Meinung ein - aber da arbeiten offensichtlich Modellflieger mit viel Herzblut für die Sache!
Ich glaube wir vergeben uns in diesem Rahmen nichts, wenn wir uns vor dem Hintergrund der geleisteten Arbeit für unsere zeitweilige Ungeduld oder gar vereinzelte Unterstellung des Nichtstuns mal entschuldigen. Ich tu's hiermit für meine Person.
 
So etwas haben Die Jungs vom MFSD doch tatsächlich auch noch in der verg. Nacht veröffentlicht. Guckt Ihr hier.
Eine "Übersetzung" aus dem sicher zwingend erforderlichen Juristen-Deutsch für den einfachen Modellflieger - das kommt mir vor wie StVO und Fahrschullehrbuch. Also da bleiben bei mir aktuell nur wenig Wünsche offen.
Inhaltlich wird es sicher dauern, bis wir das alles durchgearbeitet haben, aber bei kurzem Querlesen habe ich neben den Bezügen auf das neue EU-Luftrecht und die LuftVO Vieles wiedererkannt, was ich als Anfänger mal gelernt habe und ohnehin zu tun versuche...
Dadurch wird's zwar umfangreicher, aber sehr schön, dass dies alles mal an einer Stelle zusammengefasst ist und man sich nicht durch diverse Verordnungen und NfL kämpfen muss.
Teile wie Geländezulassungen und logistische Sachen sind für mich als nicht so interessant, aber sicher erforderlich. Das werde ich bei Gelegenheit mal als nette Lektüre lesen. Zum Glück hat man das vom Teil der Piloten getrennt beschrieben...
Jetzt wäre ein Vergleich tatsächlich mal interessant, da stimme ich Dir zu, Martin.
 

hholgi

User
Ich habe trotz durchgehn der MFSD Seite nicht herausgefunden was mit Vereinen oder Geländen ist auf den Mitglieder beider Verbände agieren.

Also mein Verein selbst ist als Verein ist beim DMFV aber gut 1/3 der Mitglieder sind beim DaeC oder MFSD versichert.
Bin ich jetzt Gastflieger bei meuinem eigenen Verein? ;)
 
Ich lege nach: Ist - St. Cumulus sei Dank - offenbar so. Guckst Du hier...
Etwas detaillierter, aber dennoch nachvollziehbar positiv in der Aussage.
Dass die "Grüne Wiese" bzgl. Gastflugregeln ausgeschlossen wird, muss keinen DMFVler stören, dort kann er ja unter der VBE des DMFV fliegen.
 
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hholgi

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Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Also mein Verein selbst ist als Verein ist beim DMFV aber gut 1/3 der Mitglieder sind beim DaeC oder MFSD versichert.
Bin ich jetzt Gastflieger bei meuinem eigenen Verein? ;)
Die Frage ist nicht wo die Mitgleder versichert sind. Das ist egal. Sie können ja trotzdem über dem Verein beim DMFV gemeldet sein. Müsste Dein Vorstand wissen.
 

maddyn

User
hi

was ich ez aber nicht gefunden hab sind die regelungen für verbandsmitglieder ohne festes fluggelände
 
Die fliegen außerhalb von Plätzen mit Zuweisung nach den Regeln ihres Verbandes und profitieren dann von der Höhenbegrenzung Luftraum G bis 12kg, statt Open category 120 m AGL bis 25kg (bzw. über Pilotenstandort < 10kg am Hang). Auf zugelassenen Plätzen gelten die jeweiligen Flugordnungen bzw. Gastflug-Regelungen, unabhängig davon, in welchem Verband der Pilot organisiert ist.
Auch von meiner Seite aus ein 👍👍👏 an alle, sie von den Verbänden daran mitgewirkt haben, insbesondere vom DMFV, vom DAeC und MFSD. Dies hat zu einem auch für andere europäische Länder beispielhaften Ergebnis geführt! Aber es obliegt jetzt uns Aktiven, dass es so freizügig und vernünftig weitergeht. Soll heißen: es darf auch weiterhin möglichst nix passieren, das uns schlechte Presse einbringen könnte!
 
Servus,
als Dmfv Mitglied musst du dich beim MFSD anmelden. Kostenlos, 3 Monate gültig und kann 1 mal im Jahr erneuert werden. Oder die 7,60 Euro Variante im Jahr. https://www.mfsd.de/gastflieger-im-mfsd-daec-wie-gehts-weiter/

Gruß Jürgen
Hallo Jürgen du hast zwar das richtige Dokument hochgeladen aber leider nich richtig gelesen.
oben rechts ist noch ein Kästchen für den DMFV die Kollegen des DMFV die sich auf einem Gelände austoben wollen welches vom MFSD ausgewiesen worden ist oder bei ihm Angezeigt ist, müssen einen Schwur auf die Verbandsinternen Regeln des MFSD abgeben und ihre personalien hinterlassen. Das geschied auf der Homepage des MFSD. Ist Kostenlos und ohne Zeitliche Bindung
https://www.mfsd.de/flugbetrieb-im-verbandsrahmen-des-mfsd/gastflug-anmeldung/
 
Ja Andreas das ist einer der Unterschide der VBE zwischen MFSD und DAEC ich finde es nicht gravierend.
Der 1/2 Punkt geht an den DMFV.
Der Kollege des DAEC - MDSD der auf einem DMFV gelände austoben will, muss ja zumindest auf die örtliche Flugplatsbetriebsordnung schwören und damit auf die VBE des DMFV. Der Örtliche Verein ist bestimmt auch an den Personalien eines Gastfliegers interessiert und mit der Verfolgung eventueller Missetaten des Gastes steht dann der Örtliche Verein alleine da.
Gruß
Martin
 
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