aue
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Hi Volker,
schau mal hier:Wenn ich deinen Link verwende komme ich zu diesem Bild.
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Ja, stimmt. Etwas geschwurbelter in der Form, aber ok.Servus,
gugst du hier.
Gastflugrechte für Betreiber von Flugmodellen ohne DMFV-Mitgliedschaft | Deutscher Modellflieger Verband e.V.
Gemäß Art. 16 (1) DVO (EU) 2019/947 kann eine Betriebserlaubnis für Modellflieger erfolgen, die ihr UAS „im Rahmen eines Modellflugverbandes“ betreiben.www.dmfv.aero
Die Frage ist nicht wo die Mitgleder versichert sind. Das ist egal. Sie können ja trotzdem über dem Verein beim DMFV gemeldet sein. Müsste Dein Vorstand wissen.Also mein Verein selbst ist als Verein ist beim DMFV aber gut 1/3 der Mitglieder sind beim DaeC oder MFSD versichert.
Bin ich jetzt Gastflieger bei meuinem eigenen Verein?
Hallo Jürgen du hast zwar das richtige Dokument hochgeladen aber leider nich richtig gelesen.Servus,
als Dmfv Mitglied musst du dich beim MFSD anmelden. Kostenlos, 3 Monate gültig und kann 1 mal im Jahr erneuert werden. Oder die 7,60 Euro Variante im Jahr. https://www.mfsd.de/gastflieger-im-mfsd-daec-wie-gehts-weiter/
Gruß Jürgen
Ich hätte es nicht treffender ausdrücken können - danke dafür!müssen einen Schwur auf die Verbandsinternen Regeln des MFSD abgeben und ihre personalien hinterlassen