Betriebsgenehmigungen an DMFV und MFSD erteilt

Falls alle Stricke reißen muss man halt 2 Kenntnisnachweise machen
Der DMFV hat jedenfalls geschrieben das er den KN anerkennt wenn andere Verbände den des DMFV ebenfalls anerkennen.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Der DAeC ist der Verband für Manntragenden Sport, Fallschirmsprung und Modellflug.
Der MFSD ist Quasi die Modellflugabteilung. Also Verband im Verband.
So vershe ich das.
Das ist nicht ganz richtig.
Alle Mitglieder des DAeC sind eigenständige Verbände. Landesluftsportverbände haben auch eigene Modellflugabteilungen.
Diese und der MFSD sind in der Bundeskommission Modellflug zusammengefasst, die im DAeC für den Modellflug zuständig ist und diesen als eigenständigen Geschäftsbereich behandelt.
 
Leute ihr müsst den Kram mal mit Brille lesen. Ein EU Nachweis wird doch nur von Gastfliegern gefordert die nicht in Deutschland wohnen bzw die eID nicht aus Deutschland stammt.

Ich bin beim MFSD und Vorstand im Verein der dem DMFV angeschlossen ist. Ich sehe da überhaupt kein Problem solange die beiden Verbände den Kenntnisnachweis des jeweils anderen anerkennen.
Hallo Flieger089
du hast Recht
Wer richtig lesen kann ist im Vorteil.
in sofern habe ich den Abschnitt für die Kollegen die nicht aus Deutschland kommen vor meinem geistigen Auge gleich auf die gesammten Gastflugregeln DMFV gemünst, was definitiv nicht richtig ist.
Gruß
Martin
 

Georg Funk

Vereinsmitglied
Hmmm, ich kopier mal aus den DMFV Gastflugrechten:

Mitglieder eines anderen, nationalen Modellflugverbandes​

Bei Mitgliedern von Verbänden, die in Deutschland eine Betriebsgeneh-migung gemäß Art. 16 Abs. 1 i.V.m. Art. 16 Abs. 2 a) DVO (EU) 2019/947 vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erhalten haben, kann ein substanziell gleiches Rechtsverständnis und eine vergleichbare Sachkenntnis vorausgesetzt werden.
Insofern können Fernpiloten solcher Organisationen ihr Flugmodell ge-gen Vorlage ihres Mitgliedsausweises des jeweiligen Verbandes inkl. Versicherungsnachweis, ihrer EU-Registrierungsbestätigung, sowie ihrer Schulungsbestätigung....

Ich lese da ganz klar EU-Registrierungsbestägitung muss ich vorlegen. Hab jetzt auch eine ganze Zeit gesucht wie ich an die rankomme. Das Mail mit den Zugangsdaten zum lba Portal hab ich nicht als Bestätigung empfunden und gelöscht.

Ich gehe jetzt mal davon aus, das die Nr. bzw der QR Code auf meinem Flugmodell als EU-Registrierungsbestätigung gilt. Der muss da ja sowiso drauf sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

Georg Funk

Vereinsmitglied
@flieger089
Was glaubst du was ich grad gemacht hab? Wenn Antwort kommt stell ich es hier rein, aber sicher nicht wegen deiner pampigen Art
 

Georg Funk

Vereinsmitglied
Hab grad Info vom DMFV bekimmen

Sehr geehrter Herr Funk,
wenn Sie die e-ID haben, bestätigt das die EU-Registrierung. Sie brauchen daher nicht weiteres zu tun, als die Nummer auf all Ihre Modelle zu befestigen.

also alles gut

@flieger089
Ebenfalls sorry, hab ich komplett in den falschen Hals bekommen
 
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