Was erlaubt mir was als Modellpilot ? ... nur ein Interpretationsversuch

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Hallo, die Einschränkung bei Gelände mit AE unter 12 kg mit Antrieb gibt es nicht. ?

Gruß hans
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Ich meine der A1/A3 Kompetenznachweis hat nichts mit AE-Geländen zu tun. Und unter 250g dürften viele Privat-Haftplichtversicherungen greifen (muss man halt mal das Kleingedruckte lesen).
 
Sehe ich auch so. Kompetensnachweis A1/A3 gilt nicht während der Betriebszeiten der AE!
Außerhalb der Betriebszeiten nach AE ist das Gelände als Grüne Wiese zu betrachten.
 
Na wird doch, nette Diskussion.
Hallo, die Einschränkung bei Gelände mit AE unter 12 kg mit Antrieb gibt es nicht. ?

Gruß hans
Stimmt, das hab ich verballert. Grundsatz erlaubt, bei unserem Platz allerdings mit Lärmpass/Abstandstabelle behaftet !.

A1/A3 open: erlaubt das nicht einem fremdländischen Piloten grundsätzlich bis 25kg und 120m zu fliegen ? Macht er das auf einem Platz mit AE,
gelten wohl darüberhinaus erschwerend die Zeilen der AE (hier: ebenfalls Lärmpass/Abstand).

gruss rudi
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Ich meine der fremdländische Pilot braucht auf einem Modellfluggelände auch einen Schulungsnachweis, es sei denn, es gibt eine gegenseitige Anerkennung (der Verbands-Schulungsnachweise). Der EU-Kompetenznachweis gilt m.W. nur für Deutsche in Österreich, aber nicht umgekehrt.
 

S_a_S

User
noch konfuser, aber da geht es ins Detail.

Personen dürfen mit A1/A3 nur überflogen werden, wenn es sich um C0 handelt (<250g!) UAS.OPEN.20 2. (Verweis auf 5 a-c) Bestandsdrohnen nach Artikel 20 a, genauso wie Eigenbauten sind auch nur <250g zulässig.
UAS.OPEN.20 1. (Verweis auf 5 d = C1, keine Bestandsdrohne, kein Eigenbau! ) muss die Drohne, falls sie unvorhergesehen über Passanten fliegt, schnellstmöglich wieder auf Sicherheitsabstand gebracht werden. Das ist kein Recht, an Personen heranzufliegen.

FPV ist nach Open grundsätzlich mit Spotter erlaubt (UAS.OPEN.60 4. )

Grüße Stefan

(Das mit den Abstandsgrenzen für Verbrenner ist übrigens nur für den Verbandsflug definiert - LuftVO 21f, für OPEN suche ich immer noch nach Lärmgrenzwerten für Eigenbauten. Für Luftfahrzeuge gilt BimSchG §38-40 (und nicht allgemeine Anlagen) und dazu erlassene Verordnungen, die habe ich bisher nur für Zulassungspflichtige - wie z.B. Modelle über 25kg mit 82/90dB in 25m Abstand - in der Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge gefunden - und für Amateur-Eigenbauten wird da auf die ICAO Annex 16 verwiesen. Und das ist deutlich mehr, als die Lärmgrenzwerte für die 2019/945 - bei denen nach C0...3 zertifizierte sowieso elektrisch betrieben werden müssen.)
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Das Schaubild kann nur eine grobe Übersicht des aktuellen Standes sein. Grundsätzlich sollte es halt stimmen.

Aber Details am Besten mit unzähligen Fussnoten und Links zu den Verordnungen.
😉
 

safty

User
hmmm, ich verstehe nicht so ganz, was du , mit "e-ID über Verband" in den hinteren Spalten meinst.
Die e-ID gibts vom LBA und hat mit einem Verband nichts zu tun.
 
hmmm, ich verstehe nicht so ganz, was du , mit "e-ID über Verband" in den hinteren Spalten meinst.
Die e-ID gibts vom LBA und hat mit einem Verband nichts zu tun.
Ok, ist für mich gedanklich schon wieder soweit weggerückt, dass ich dachte, verbandslose müssen sich selber um die e-Id kümmern, während der Verbandsmensch sich zurücklehnte und die dann mehr oder weniger via Verbandsmeldung an LBA angeflattert kam...
ich werde meine komische Tabelle anpassen. Ich spiele mehr oder weniger den Vereinserklärbär, und muss mich selbst nochmals etwas auf Vordermann bringen, bevor ich vollends Unfug transportiere ...
Thanx an die Mitleser ..
 
Ok, ist für mich gedanklich schon wieder soweit weggerückt, dass ich dachte, verbandslose müssen sich selber um die e-Id kümmern, während der Verbandsmensch sich zurücklehnte und die dann mehr oder weniger via Verbandsmeldung an LBA angeflattert kam...
ich werde meine komische Tabelle anpassen. Ich spiele mehr oder weniger den Vereinserklärbär, und muss mich selbst nochmals etwas auf Vordermann bringen, bevor ich vollends Unfug transportiere ...
Thanx an die Mitleser ..
Moin,
War ja schon ein sehr guter Ansatz.
Gäbe erheblich weniger unnötige Diskussionen wenn hier alle zumindest mal auf deinen Stand der Tabelle wären.
Im aller gröbsten ist sie aussagekräftig genug für alle die mal neu einsteigen möchten (als grobe Richtlinien) um was es hier überhaupt geht.
Details gibt's verdammt viele, dies alles auf den Punkt zu bringen wäre Wahnsinn.
Haarspalterei führt auch zu nicht's,eher nur zur Verwirrung der Leute die mit diesem Hobby beginnen möchten.
 

JueBie

User
Hallo Rudi,
Vielen Dank für Deine Aufstellung. So etwas habe ich gesucht. Ist sinnvoller, als sich 5 Thread mit je 100 Beiträgen durchzulesen.

Ich schlage vor, das von den Justitiaren der Verbände checken zu lassen. Die sollen sich auf eine Verion einigen.

Ist m.E. sinnvoller, als hier wieder 100 neue, sich widersprechende Beiträge zu generieren von Leuten, die bei den Verhandlungen mit den offiziellen Stellen nicht dabei waren.

Grüße
Jürgen
 
Hallo Rudi,
Vielen Dank für Deine Aufstellung. So etwas habe ich gesucht. Ist sinnvoller, als sich 5 Thread mit je 100 Beiträgen durchzulesen.

Ich schlage vor, das von den Justitiaren der Verbände checken zu lassen. Die sollen sich auf eine Verion einigen.

Ist m.E. sinnvoller, als hier wieder 100 neue, sich widersprechende Beiträge zu generieren von Leuten, die bei den Verhandlungen mit den offiziellen Stellen nicht dabei waren.

Grüße
Jürgen
Genauso 👍👌
Und wenn die Moderatoren falls sie das dürfen,
Oder die mit Administrator Rechten
Sowas separat anpinnen so als FAQ
Wo keiner mehr rumtexten kann wäre klasse.
 
nur sollte es dann eben auch korrekt sein ;) Das ist eingangs (und teilweise im weiteren Text Beschriebenen) nicht der Fall.
Also direkte Antwort auf die gestellte Frage - Nein!
Natürlich korrekte Aufführung 🙄
Für Einsteiger und das wesentliche!!
Haarspalereien um AE und der Verbände würde dort in keinen Fall hinein gehören.
So das es auch übersichtlich bleibt.
Korrekturen
ausschließlich von den
Moderatoren oder Administratoren.
 
Wobei ich mich grad etwas wunderer - so ein Diagramm (mutmaßlich von der DMFV Seite) geisterte doch schon durchs Forum.
Da ist alles dargestellt was das Fliegen im Verbandsrahmen angeht. Zumindest nach DMFV Auffassung und somit für DMFV Piloten verbindlich.
Vielleicht findet das jemand und verlinkt es - komm grad nicht zum Suchen.
Bleibt also nur Open und das ist von der Grundeinstellung recht simpel was man grundsätzlich darf. Nur Abstand, gesonderte Limits "Hangflug", etc. sind nicht in 2 Sätzen erklärbar.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
das mit den Erleichterungen in Frankreich kannst du ersatzlos streichen. Es hat durch Finesse+ oder DMFV keine Erleichterungen in Frankreich für ausländische Gastpiloten gegeben. Die Regeln haben sich nicht geändert. Ausserdem hat Finesse+ die Aufnahme ausländischer Piloten z.Z. offenbar eingestellt.
 
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