Was erlaubt mir was als Modellpilot ? ... nur ein Interpretationsversuch

Gibt es auch Vorschriften zur Lärmentwicklung in Bezug auf menschliche Abgase???

Wieso oft, man hat noch nicht genügend Beschränkungen und findet noch immer Lücken....

Da meint man immer Sonntag früh um 8 wäre die Welt noch in Ordnung...
 

S_a_S

User
Martin,
ging mir eher darum, dass die definierten Grenzwerte "laut" sind. Aber per se noch weit genug weg, dass eine unmittelbare Gefährdung (z.B. Gehörschaden -> Pulso) daraus entsteht, weil das ist mit OPEN ja generell nicht erlaubt

In den EU-Vorschriften gibt es zwar viele detaillierte Regelungen für Luftfahrzeuge (mit und ohne Strahltriebwerk) - letztendlich aber für die "Großen", die ja dann in der Regel in Mindesthöhen unterwegs sind. Und für Lärmschwerpunkte (Flugplätze) dann ja auch wieder Regelungen zu deren Genehmigung (und da dürfen dann laute nicht anfliegen) - und die sind letztendlich national (oder sehr lokal in der AE).
Für UL/zulassungspflichtige Modelle gibt es dann z.B. vereinfachte Messvorschriften, um zum Lärmzeugnis/Musterzulassung zu kommen, gegen die dann geprüft werden kann . Aber wo keine Zulassung oder Genehmigung erforderlich ist (OPEN), gibt es auch keine Pflicht zur Vermessung. Nur noch die generelle Festlegung nach ICAO.

Aber auch da bleibt die generelle Frage, ob der Betrieb an sich vermeidbar ist.

Ein Rasenmäher (Laubbläser :) ) muss nicht zwingend am Sonntag um 7:00 in der Frühe betrieben werden, aber auch in Kurparks muss gemäht werden. Analog dazu der Flugbetrieb: eine Arbeitsdrohne muss ggf. in der Nähe von Siedlungen betrieben werden (dann aber werktags zu "zivilen" Zeiten), ein Testflug mit einem Eigenbau-Verbrennermodell kann auch weiter weg durchgeführt werden.

Wird vielleicht nicht zum Bußgeld gerichtsfest sein, aber genauso wenig ist ein Rechtsanspruch daraus ableitbar.

Grüße Stefan
 
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