Was erlaubt mir was als Modellpilot ? ... nur ein Interpretationsversuch

JueBie

User
Ja, Martin,

Das Forum ist groß und alles wurde irgendwann schon mal geschrieben.
Leider haben wir nicht nur den DMFV. Mein Verein z.B. ist beim LVB (oder so ähnlich).
In 'nem anderen Thread habe ich gelernt, dass wir unseren Verbänden sooo dankbar sein müssen ...
Da hoffe ich doch, dass sie so eine simple Aufstellung gemeinsam hinbekommen.

Grüße Jürgen
 
Wobei ich mich grad etwas wunderer - so ein Diagramm (mutmaßlich von der DMFV Seite) geisterte doch schon durchs Forum.
Da ist alles dargestellt was das Fliegen im Verbandsrahmen angeht. Zumindest nach DMFV Auffassung und somit für DMFV Piloten verbindlich.
Vielleicht findet das jemand und verlinkt es - komm grad nicht zum Suchen.
Bleibt also nur Open und das ist von der Grundeinstellung recht simpel was man grundsätzlich darf. Nur Abstand, gesonderte Limits "Hangflug", etc. sind nicht in 2 Sätzen erklärbar.
Genau (deshalb)
Anpinnen als FAQ.
Immer wieder haarspalterei und ein
(gegen schießen) neue Diskussion.
Da findet sich keiner mehr zurecht,auch mit der Such Funktion nicht mehr.
Im Grunde ist alles glasklar definiert
Vom LBA
Als auch von den unterschiedlichen Verbänden !!
Vereine und deren Auflagen / Bestimmungen
Und eigenes Regelwerk ist hier absolut überflüssig für Leute die sich kurz knapp über das wesentliche informieren möchten.
Nachtrag
Dieses Thema ist ein klasse Ansatz👌
Allerdings wird es durch
(übliche verdächtige)
wieder zu einer überflüssigen Diskussion ausarten über 10 Seiten und damit ebenso verwirrend und ein durcheinander wie in bereits zig vorherigen Themen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehe ich auch so. Kompetensnachweis A1/A3 gilt nicht während der Betriebszeiten der AE!
Außerhalb der Betriebszeiten nach AE ist das Gelände als Grüne Wiese zu betrachten.
Ein Fluggelände mit AE ist keine Grüne Wiese. Der Platzhalter entscheidet, ob dort mit A1/A3 nach den Regeln der Offenen Kategorie geflogen werden kann oder nicht. Der Platzhalter kann und muss jegliches Fliegen außerhalb der Betriebszeiten verbieten, das ist ja Sinn und Zweck der AE.
(Habe ich in einem Gespräch mit dem MFSD beantwortet bekommen)
 

Samson Zimmermann

Moderator
Teammitglied
regelndmfv.JPG
 
Allerdings gibt dies keine Klarheit für manch einen der einem anderen Verband angeschlossen ist.
Hier geht dann die Debatte
DMFV/MFSD und der AE's der Vereine weiter.
🧐🙄
 
Genau das von Sammy eingefügte meinte ich.
Da steht eigentlich alles, von da her sind dann 80% des Themenstarters erschlagen damit.

Die pauschale Verknüpfung von AE/außer Betriebszeit Open halte ich in manchen Fällen für gefährlich, denn es wird welche geben die argumentieren die Betriebszeiten gelten in Open nicht.
Dabei sollte man aber bedenken dass es Gründe für die Betriebszeiten gibt und sich Bevölkerung, Jäger und Landwirt dann sagen "die Modellflieger halten sich nicht mehr an die Auflagen".
Ggf. mit Folgen für den AE Betrieb.;)

Sicher nicht überall, aber einige Gelände auf die das zutrifft kenne ich schon, sprich die Problematik gibt es tatsächlich und die Argumentation einiger Individualisten wird in den Vereinen kommen - sicherer als das Ahmen im Gottesdienst. Keine Frage von ob, nur wann.
 
Mit Vorsicht zu genießen!
Das sehe ich je nach Platz als unausgegorene Halbwahrheit an.
dann empfehle ich dir mal den DMFV bzgl. Versicherung zu kontaktieren. Denn selbst der DMFV hat das, was eine LLB in NRW telefonisch mitgeteilt hatte, auch bestätigt.
Mir liegt eine Email vor die ich hier nicht zitiere da diese ebenfalls DSGVO technisch nicht ohne Erlaubnis veröffentlicht werden darf,
Das außerhalb der Betriebszeiten einer AE das Gelände zur grünen Wiese wird war für mich auch völlig neu und ich betreibe das Hobby auch schon 40 Jahre.
 
aber lassen wir das, es bezog sich auf die letzte Spalte der Auflistung im Eingangspost, die Spalte kann man einfach streichen weil Sie so nicht korrekt ist
 
Für den Flugbetrieb nach Open und auf der "grünen Wiese" braucht es meines Wissens die Zustimmung des Eigentümers / Pächters. Wie könnten die Betriebszeiten also nicht gelten?
Eben - ein Beispiel warum vieles was derzeit angeblich glasklar ist eben bei genauem Beleuchten doch nicht so erscheint.
Stichwort Nachtflug auf AE Geländen außerhalb der Betriebszeit sei generell erlaubt.
Da kann man viel in die eine oder andere Richtung argumentieren, oder wie der Rechtsanwalt gerne sagt - es kommt drauf an...:D
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Hallo Martin, ich verstehe nicht was da in die eine oder andere Richtung geht, wenn der Geländehalter nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Dann geht gar nichts.
 
Das beim Betrieb noch andere Regeln zu beachten sind, u.a. die Flugordnung das steht auf einem ganz anderen Blatt, hier geht es aber nicht um Flugbetrieb sondern um die die Konstellationen Wiese / AE / Kompetenznachweis A1/A3 / Schulungsnachweise Verbände.

AE und Kompetenznachweis A1/A3 geht eben nicht. Wiese und Kopetenznachweis A1/A3 geht. Man kann mich ja steinigen aber ich kann nichts dafür das in D immer alles zu tode reguliert wird. Ich hätte den einen Teil einfach, wie andere es tun, verschweigen sollen. Das hängt halt keiner an die große Glocke.

Und wer meint einen Verbrenner nach Sonnenuntergang fliegen zu wollen der sollte erstmal gründlich Nachdenken, würde mir im traum nicht einfallen.
 
Doofe Frage (sorry, war lange nicht mehr modellfliegerisch aktiv): Wenn man den Schulungsnachweis beim MFSD macht, hat man dann die erweiterten Rechte auch auf einem Modellflugplatz, der zum DMFV gehört und umgekehrt? Erkennen die Verbände gegenseitig die Schulungsnachweise an?
 

safty

User
Soweit ich es verstanden habe, erkennt der DMFV den MFSD-KN an.
Als DMFV-ler mit dessen KN als Gast auf einem MFSD-Vereinsplatz sollte man sich einmalig beim MFSD registieren .
Geht ganz einfach online und kostet nix. Mit der Registrierung erkennst du die "standardisierten Regeln" des MFSD an und gut isses.
 
Frage: Ln der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und auch in der LuftVo finde ich keine Werte zur Lärmbelastung in bezug auf Unbemannte Luftfahrtgeräte.
Einzig in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 ist ein Satz zu finden das der Fluglärm angemessen berücksichtigt werden soll.
Was heist das? Ich habe keine konkreten Angaben zur zulässigen Fluglärmentwicklung gefunden. Bin ich Blind?
Die Modellflieger die Ihr Hobby innerhalb von Verbänden betreiben, haben so was in den Sorgetabellen festgelegt.
Gibt es ähnliches für den Betrieb nach Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 in der Klasse A3
Wie ist der Satz zu Werten das ich den Fluglärm angemessen zuberücksichtigen habe.
Bei den Profigeräten giebt es einige UAV´s die auch mit Verbrennungsmotor oder Turbine betrieben werden.
Gruß
Martin
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
in der 2019/945 gibt es Werte für C1 und C2.
 

S_a_S

User
Was heist das? Ich habe keine konkreten Angaben zur zulässigen Fluglärmentwicklung gefunden. Bin ich Blind?
Hallo Martin,
ich hab da auch schon recherchiert, siehe #8.

Der BImSchG 38
Sie müssen so betrieben werden, dass vermeidbare Emissionen verhindert und unvermeidbare Emissionen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben.
oder LuftVO 5
Der Lärm, der bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs verursacht wird, darf nicht stärker sein, als es die ordnungsgemäße Führung oder Bedienung des Luftfahrzeugs unvermeidbar erfordert.

lässt insofern Interpretationsspielraum, als dass "Vergnügungsflüge" vermeidbar sind, vor allem in der Nähe von Ansiedlungen- Analog zur StVO, wonach Posing/Cruisen auch geahndet werden kann.

Grüße Stefan
 
Hallo Frank
Die Werte für C1+C2 habe ich gefunden und klar zusätzlich sind E-Antriebe bis 24V beschrieben. Und auch nach C3 Elektrisch bis 48V aber ohne konkrete Schalldruckwerte.
Mir geht es aber um Eigenbauten bis 25Kg, bei denen der gemeine Modellflieger oder auch betreiber von UAS auf krasse Ideen kommen könnte.
S_a_S hat auf das BImSchG hingewiesen welches großen Spielraum für Auslegungen erlaubt. Durch seinen Link auf seinen Post # 8 noch auf die Lärmvorschriften für Luftfahrzeuge verwiesen. Damit könnte ich ja schon ne menge Krach machen.
Aber beide Vorschriften sind nationale Vorschriften. Viele Aussagen deuten darauf hin das, dass nationale Recht vom EU Recht verdrängt werden.
Gruß
Martin
 
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