Modellbau Produkte aus Hong Kong

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
hdirekt schrieb:
...und seit dem bin ich mit den Japanern, Chinesen oder Leuten aus Singapur durch...
Willst Du nach einem solch undifferenzierten Statement noch ernstgenommen werden?


Klar ist die Qualität aus China oft dürftig. (Ist sie aber auch, wenn man Chinaware mit Euro-Sticker kauft.) Und klar muss man die Rechnung so machen, dass auch mal ein 100% Abschreiber drin ist, weil das mit der Gewährleistung nicht unbedingt klappt.

Aber das mit dem Abkupfern hat sich die westliche Industrie zu einem schönen Teil selbst zuzuschreiben. Die produzieren erst mal dort. (Nicht nur Geiz ist geil. Profit auch.)
Und nachher wundern sie sich, wenn die Chinesen mit dem gewonnenen Know-How auch gern selbst Geld verdienen.


Wer je mit Chinesen zu tun gehabt hat, weiss, dass der Beruf des Kaufmanns dort als der erstrebenswerteste angesehen wird. Niemand wird nur produzieren, wenn er auch verkaufen kann.

Und List gehört zum Handwerk. Auch das wissen im Prinzip alle, die dort mal kurz die Marge aufpolieren gehen.
 
MarkusN schrieb:
Willst Du nach einem solch undifferenzierten Statement noch ernstgenommen werden?

Dieses Statement ist im Zusammenhang mit dem gesamten Text zu lesen. Für einen Händler ist Asien Einkauf fast unmöglich, da die europäischen Gewährleistungsrechte den Gewinn dermaßen schmälern.
 

trodat

User gesperrt
FAKT IST:
1. Das meiste was die Asiaten bieten ist in Europa oder den USA abgekupfert. Dank Kinderarbeit und Produktdiebstahl können Entwicklungskosten und Lohnkosten gespart werden und die Produkte sind günstiger. Wer möchte allen ernstes für Kinderarbeit und Produktdiebstahl verantwortlich sein, nur um den ein oder anderen Cent zu sparen ???
2. Die gemachten Produktangaben der Asiaten sind sehr "wage" um nicht zu sagen meistens falsch.
3. Wer bei den einschlägigen asiatischen Anbietern Ware kauft begeht meist Zollbetrug. Die Anbieter die ich kenne schreiben immer Warenwert 10-25€ drauf. Wenn Ihr das Packet so annehmt, begeht ihr als Empfänger Zollbetrug am deutschen Staat. Meine letzten drei Rechnungen habe ich inkl. ein Anschreiben meinerseits direkt an die Stelle für Zollkriminalität gesendet, die sind also längst informiert - natürlich habe ich zuvor die korrekte Steuer für meine Ware gezahlt - ihr hoffentlich doch auch, oder ?
 
Hallo Hans,

Wenn Ihr das Packet so annehmt, begeht ihr als Empfänger Zollbetrug am deutschen Staat.
Da würde ich doch gern mal erfahren, wo man das nachlesen kann. Für mich klingt das wie "Wessen unverschlossenes Auto geklaut wird, macht sich des Autodiebstahls schuldig".

Aber so langsam verstehe ich, wie das Bild, dass von den Deutschen im Ausland teilweise vorherrscht, zu Stande kommt ;)

Grüße,
Holger
 
also die Diskussion geht hier in zwei Richtungen...einmal privat und einmal gewerblich...

das mit der Kinderarbeit kommt immer gut als Argument, nur trifft das bei Modellbauartikeln sicher nur sehr wenig zu - es sei denn es handelt sich um einen fliegenden Teppich.

@trodat: meldest Du auch Autofahrer die schneller als erlaubt fahren ?

Wer einmal ein Verfahren wegen Zollbetrug hatte, begeht keinen mehr. Daher kann ich auch nur zur Vorsicht und Ehrlichkeit raten (ich hatte noch keine Ärger !), zahle aber auch immer den Zoll.

Gruß Uli
 

trodat

User gesperrt
hsteinhaus schrieb:
Hallo Hans,


Da würde ich doch gern mal erfahren, wo man das nachlesen kann. Für mich klingt das wie "Wessen unverschlossenes Auto geklaut wird, macht sich des Autodiebstahls schuldig".

Grüße,
Holger

Den Gesetzestext kann ich Dir gerne raussuchen, fakt ist der Empfänger in Deutschland ist für die korrekt Verzollung (mit)verantwortlich. Wenn er wissentlich einen höheren Preis gezahlt hat, als er durch die Annahme des Paketes oder Unterschrift unterschreibt ist er dazu verpflichtet dies innerhalb von 10 Tagen dem zuständigen Zollamt zu melden. Nicht Meldung ist Steuerbetrug.
 
hsteinhaus schrieb:
Da würde ich doch gern mal erfahren, wo man das nachlesen kann. Für mich klingt das wie "Wessen unverschlossenes Auto geklaut wird, macht sich des Autodiebstahls schuldig".

Aber so langsam verstehe ich, wie das Bild, dass von den Deutschen im Ausland teilweise vorherrscht, zu Stande kommt ;)

Huh?

Du bestellst etwas im Ausland. Bezahlst einen Preis. Du kriegst es geliefert mit einer Rechnung, die etwas komplett anderes aussagt. Du freust dich und lachst dir ins Fäustchen.

Wenn das nicht Steuerhinterziehung ist, dann weiss ich nicht, wie Steuerhinterziehung aussieht.

Klar gilt das 11 Gebot, aber stellt Euch bitte hinterher nicht dumm.
 

trodat

User gesperrt
Uli Löffler schrieb:
das mit der Kinderarbeit kommt immer gut als Argument, nur trifft das bei Modellbauartikeln sicher nur sehr wenig zu - es sei denn es handelt sich um einen fliegenden Teppich.

@trodat: meldest Du auch Autofahrer die schneller als erlaubt fahren ?
i

Ich melde nur sachen, die mir wirklich stinken und wenn tausendfach dort unsere Steuergelder flöten gehen, so sehe ich das nicht ein. Man kann sich ja mal fragen warum die Steuern immer höher werden :p

Kinderarbeit ist im Modellbausektor in Asien leider fast genauso verbreitet wie bei den fliegenden Teppichen. Schon mal bei Graupner auf der Homepage gesehen, dass die neuerdings damit werben, dass IHRE asiatischen Produkte nicht so entstanden sind.
 

Steffen

User
hsteinhaus schrieb:
Da würde ich doch gern mal erfahren, wo man das nachlesen kann.
Du führst die Ware ein und deklarierst sie nicht.
Das ist ein Zollvergehen.

Der versendende ist im Ausland und es ist nicht seine Sache, Deine Zollbestimmungen zu beachten.

Übrigens ist ein unabgeschlossenes Auto auch mindestens eine Ordnungswidrigkeit.

Ciao, Steffen
 
Steffen,

Du führst die Ware ein und deklarierst sie nicht.
Das ist ein Zollvergehen.
Stopp, langsam. Nicht der Empfänger deklariert die Ware bzw. dessen Wert, sondern der Absender. Zumindest steht dessen Unterschrift auf dem grünen Aufkleber.

Übrigens ist ein unabgeschlossenes Auto auch mindestens eine Ordnungswidrigkeit.
Das ist ohne Zweifel korrekt. Aber trotzdem wird daraus kein Autodiebstahl. Und Betrug setzt nach meiner Kenntnis laut StGB ein aktives Handeln voraus, stillschweigendes Akzeptieren einer falschen Deklaration dürfte da nicht ganz ausreichen. Irgendeinen Haken analog zur OWi beim geklauten Wagen wird es sicher auch hier geben - für ein Zitat wäre ich sehr dankbar.

Grüße,
Holger
 
hsteinhaus schrieb:
Und Betrug setzt nach meiner Kenntnis laut StGB ein aktives Handeln voraus, stillschweigendes Akzeptieren einer falschen Deklaration dürfte da nicht ganz ausreichen. Irgendeinen Haken analog zur OWi beim geklauten Wagen wird es sicher auch hier geben - für ein Zitat wäre ich sehr dankbar.

Grüße,
Holger
[klugscheiss]
Auch wenn es jetzt nicht zum Thema passt, aber unterlassene Hilfeleistung ist auch kein aktives Handeln und strafbar...
[/klugscheiss]
Muss jeder selber wissen, ob er in Asien bestellt oder lieber in der EU, wo gewisse sachen sicherlich besser gesetzlich geregelt sind (was nicht heissen soll, dass es in Asien nicht auch ohne klappt). Aber wie schon einer der Vorredner erwähnte, muss man auch bedenken, was da noch an nicht ausgewiesenen Kosten (Zoll, Steuer etc.) auf einen zukommt/zukommen kann.

Auch sollte man sich nicht dadurch täuschen lassen, wenn der Händler was anderes draufschreibt an Preis und man sich freut, wegen geringerer Zollgebühren. Dies kann sicherlich teuer werden, wenn der Zoll mal ganz genau nachschaut!
Ich für meinen Teil bestelle bisher nur in D/EU, da hatte ich noch keine Probleme...
 
[klugscheiß zurück]
und auch eine unterlassene Hilfeleistung ist kein Mord, kein Totschlag und keine Körperverletzung.
[/klugscheiß zurück]

Aber dieses Thema zeigt mal wieder eindeutig, das es irgendwie schwierig sein muss, hier im Forum Moral und Recht auseinander zu halten.

Ich für meinen Teil bestelle bisher nur in D/EU, da hatte ich noch keine Probleme...
Mein Mercedes war auch noch nie kaputt, denn ich habe gar keinen.

Grüße,
Holger
 

Steffen

User
hsteinhaus schrieb:
Nicht der Empfänger deklariert die Ware bzw. dessen Wert, sondern der Absender.
Ja und? Was ändert das daran, dass der Empfänger dem zustimmt?

Die Einfuhr erfolgt am Ziel, daher kommen die versiegelten LKWs ja vor Ort zum Zoll.

Wenn ich Dir in Amerika eine Rolex verkaufe und einen Zettel schreibe, dass sie geschenkt war, ist das trotzdem auf dem Flughafen ein Zolldelikt in dem Moment, indem Du sagst, Du hast nichts zu verzollen.

Davon abgesehen sind meines Wissens Spielwaren für den Privatgebrauch Zollfrei.

Aber trotzdem wird daraus kein Autodiebstahl
Stimmt, aber was hat das damit zu tun, dass eine Zollvergehen auf Empfängerseite dennoch ein Zollvergehen ist?

Ciao, Steffen
 
Hallo Steffen,

Ja und? Was ändert das daran, dass der Empfänger dem zustimmt?
Schon mal was im Ausland bestellt? Ich wurde noch nie gefragt, ob ich der Zollerklärung des Absenders zustimme.

Die Einfuhr erfolgt am Ziel, daher kommen die versiegelten LKWs ja vor Ort zum Zoll.
Keine Ahnung, wenn das Postauto vor meiner Tür hält, ist es nicht versiegelt. Der Postbote sagt, ich bekomme x,y EUR. Der genaue Betrag ist mir vorab nicht bekannt. Selbst wenn der Betrag merkwürdig gering ausfallen sollte: ich weiss ja nicht, was von meiner Bestellung eventell nicht lieferbar war und im Paket fehlt und somit im Rückstand ist (wie letztens bei Tower Hobbies erlebt - die haben ernsthaft einen Glühkerzenschlüssel für $3.95 in einem separaten Paket nachgeschickt.).

Davon abgesehen sind meines Wissens Spielwaren für den Privatgebrauch Zollfrei.
Kommt drauf an, wo und wann bestellt. Ich habe auch schon mal 4% für Servos aus Taiwan bezahlt.

Stimmt, aber was hat das damit zu tun, dass eine Zollvergehen auf Empfängerseite dennoch ein Zollvergehen ist?
Ich frag jetzt schon seit 4 Beiträgen nach einer glaubwürdigen Quelle dafür...

Wenn ich Dir in Amerika eine Rolex verkaufe und einen Zettel schreibe, dass sie geschenkt war, ist das trotzdem auf dem Flughafen ein Zolldelikt in dem Moment, indem Du sagst, Du hast nichts zu verzollen.
Volle Zustimmung. Und da haben wir auch gleich den Unterschied: wenn ich mit der Rolex im Gepäck sagen würde, ich hab nix zu verzollen, wäre das eine Lüge und ich hätte wohl in der Tat einen Betrug begangen. Bei der Postsendung hat aber quasi der Versender (oder ein von ihm beauftragter Dritter) die Rolex im Gepäck und lügt. Solange das nicht im meinem Auftrag geschieht, sehe ich das Problem immer noch nicht.

Vergleiche: Dein Freund bringt Dir die Rolex beim Besuch mit und sagt an der Grenze "ich hab nix zu verzollen" - hast Du dann einen Steuerbetrug begangen?

Grüße,
Holger
 
Holger, ruf doch einfach mal beim Zoll an und frag nach. Hinterlasse doch auch gleich Deinen Namen und Adresse, damit sie dich "zurückrufen" können :D
 
@hdirekt
Ich habe mir in der Hinsicht nix vorzuwerfen - Du etwa?

Ansonsten denke ich immer noch, dass der, der eine Bauptung aufstellt, sie bei Bedarf belegen können sollte und nicht der, der sie anzweifelt.
Aber zurück zum Thema: bin ich - vorauseilenden Gehorsam oder Gewissensbisse außer Acht lassend - als privater Empfänger nun verpflichtet, die Zoll- und EuSt-Erklärung des Versenders zu prüfen oder nicht? Wenn ja, wo steht das?

Grüße,
Holger
 

Steffen

User
hsteinhaus schrieb:
Schon mal was im Ausland bestellt? Ich wurde noch nie gefragt, ob ich der Zollerklärung des Absenders zustimme.
Na und? Du hast eine Deklarationspflicht, der Transporteur hat damit herzlich wenig zu tun.

Oder meinst Du, wenn Du als Händler Sachen importierst, ist es Sache des LKW-Fahrers die Zolldinge zu erledigen?

Ich frag jetzt schon seit 4 Beiträgen nach einer glaubwürdigen Quelle dafür...
Wurde mir von eine fachkompetenten Person im Zollrecht so erklärt.
Da ich nicht selbst im Zollrecht unterwegs bin, kann ich Dir auch keine nachlesbare Stelle dafür nennen.


Vergleiche: Dein Freund bringt Dir die Rolex beim Besuch mit und sagt an der Grenze "ich hab nix zu verzollen" - hast Du dann einen Steuerbetrug begangen?
Ja, wenn Du ihn als Transporteur beauftragt hast.

Zunächst übrigens Zollbetrug, Steuer kommt danach.

Ich halte mich jedenfalls an das, was mir von fachkompetenter Seite dazu erklärt wurde.

Ciao, Steffen
 
Na und? Du hast eine Deklarationspflicht, der Transporteur hat damit herzlich wenig zu tun.
Nein, die hat erst mal der Versender. Dieser Pflicht kommt er mit dem grünen Aufkleber auf dem Päckchen nach. Tut er das nicht (grüner Sticker fehlt), werde ich tatsächlich vom Zoll zur Deklaration aufgefordert (und bin für meine Angaben dann natürlich auch verantwortlich).

Vergleiche: Dein Freund bringt Dir die Rolex beim Besuch mit und sagt an der Grenze "ich hab nix zu verzollen" - hast Du dann einen Steuerbetrug begangen?
Ja, wenn Du ihn als Transporteur beauftragt hast.
Das klingt irgendwie nach Eltern haften für ihre Kinder. Ich beautrage ihn doch nicht, den Zoll und die Steuer zu hinterziehen, sondern nur, mir eine Rolex mitzubringen. Muss ich die Blitzerfotos des Postboten auf dem Weg zu mir etwa auch bezahlen, nur weil ich ihm mit dem Transport beauftagt habe???

Wurde mir von eine fachkompetenten Person im Zollrecht so erklärt.
Da ich nicht selbst im Zollrecht unterwegs bin, kann ich Dir auch keine nachlesbare Stelle dafür nennen.
Nun ja, schade. So sind vermutlich 99.9% aller im Web kursierenden Urban Legends entstanden.

Grüße,
Holger
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten