Wer fliegt zeitgemäße RC Anlagen in Retro Modellen

DG6RBS

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Ja, bitte . . . .

bis dahin noch MPX Werbungen 1969, bevor es mit Metz weitergeht.
Grüße Helmut
 

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mannikla

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Hallo Klaus,
interessiert wohl niemanden hier... :):):)
Wer macht denn schon so neumodisches Zeuchs in einen guten alten Sender????
Nicht fragen - machen!!!
Ist das der Sender, bei dem du die zweite Knüppelmechanik im Eigenbau hergestellt hast?
Gruss Klaus
 

sponi

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@ mannikl
Nein, ich habe vor einiger zeit eine ziemliche Grotte an Sender ergattert, bei der aber die Knüppel ok waren. jetzt setze ich ein Pussle zusammen.
Was neumodisches Zeug im alten Sender angeht habe ich mich ja schon al ausgelassen. Es sind mir zu viele Elko´s mit mehr als 50 Jahren auf dem Buckel unterwegs. Das mag zwar zunächst funktionieren, aber Ausfälle kommen dann abrupt. Eher denk ich nach, ein 35 Mhz Sendermodul zu verwenden. Schau mer mal...
Gruß
Klaus
 

mannikla

User
Hallo Klaus,
mit dem "neumodischen Zeuchs" rennst du bei mir sperrangelweit geöffnete Türen ein. Nicht nur alte Bauteile, auch alte "verfaulte" Kabel.
Kommt mir auch nicht in die Tüte, zumal ich von Strom wenig Ahnung hab, aber zumindest die Arduino Logik versteh.
Wenn von deinem Puzzle noch die Mechanik Teile für ein Knüppelaggregat übrig bleiben, tät ich mal laut "hier" rufen wollen.
Hab 2 von den Digiprops. Einen 3/6 Kanal und einen 5/10 Kanal.
Der 5/10 Kanal ist der von Ernst Zimmermann, da bekomm ich im Laufe des Jahres noch den Woisned dazu. Das Gespann bleibt auf jeden Fall zusammen.
Den 3/6 Kanal würde ich auch gerne zum 5/10 Kanal hochrüsten.
Gruss Klaus
 

mannikla

User
Echt geil hier,
bekommt man von einem Rheinländer Nachhilfe in Bayerisch... :) :) :)
Ok - Exil Bayer...
Danke - ich werd den dann mit dem richtigen Namen ansprechen, in der Hoffnung, das er dann besser fliegt! :)
Gruss Klaus
@Mike - ich werde demnächst noch mal ins Elsass fahren, Sprit für die Turbine holen - da wäre ein Schlenker über Strasbourg kein Riesen Umweg.
 
@Klaus: Wenn schon, dann Exilmünchner. Und der Fluß, der hier am Haus vorbeifließt, ist nicht der Rhein, sondern die Lahn 😉. Übrigens, danke für Dein Angebot. Rest per Whatsapp/PN.
 
Nach Durchsicht dieses Threats bitte ich als Neuling um Entschuldigung für folgende Frage:

Kann man nun eine alte Graupner/Grundig Fernsteuerung varioprop 12s 35 MHz noch verwenden (bis 31.12.2022) oder nicht mehr ?

P.S.: ... oder soll ich einen neuen Beitrag eröffnen ?
 

mannikla

User
Hallo Bugsier Ahoi,
Geht noch und warscheinlich auch länger, wenn das automatisch verlängert wird.
35 Mhz aber noch immer ausschliesslich für Flugmodelle ( oder leitet mich dein Nick auf eine falsche Fährte?? )
Gruss Klaus
 
Hallo Bugsier Ahoi,
Geht noch und warscheinlich auch länger, wenn das automatisch verlängert wird.
35 Mhz aber noch immer ausschliesslich für Flugmodelle ( oder leitet mich dein Nick auf eine falsche Fährte?? )
Gruss Klaus

Jaein, will wieder bei den Flugmodellen einsteigen, aber mir ist das mit dieser alten Fernsteuerung etwas zu unsicher,
obwohl nach dem Akkutausch im Empfänger, alles wie Schmitzkatze fkts.
Deshalb wollte ich die FB jetzt bei Schiffsmodellen, u.a. einer alten Bugsier mit meinem Patenkind nutzen.

Was ich nicht verstehe bzw. nie verstanden habe, warum nur für Flugmodelle.
Wenn ich auf einem verlassenen Weiher die FB nutze, dann störe ich doch niemanden oder
weil vllt. in einem entfernten Modellflugplatz mein Quartz/Kanal nicht einkalkuliert ist ??
Gruss Mario
 

sponi

User
Guten Morgen es ging mit einigen Problemen los, die allerdings 80 cm vor der Computertastatur saßen.
Zunächst wurden die Knüppel auf andere Stecker umgebaut.

100_0543.JPG


100_0538.JPG


100_0539.JPG

100_0544.JPG


Bei der Kalibrierung der Knüppel hatte ich etwas Probleme, allerdings wie gesagt im Kopf.
Heute Nachmittag geht´s weiter.

Gruß
Klaus
 
Was ich nicht verstehe bzw. nie verstanden habe, warum nur für Flugmodelle.
Wenn ich auf einem verlassenen Weiher die FB nutze, dann störe ich doch niemanden oder
weil vllt. in einem entfernten Modellflugplatz mein Quartz/Kanal nicht einkalkuliert ist ??
Gruss Mario
Hallo Mario, weil's halt verboten ist, und das aus gutem Grund. Das 35 MHz Frequenzband ist exklusiv nur für Flugmodelle freigegeben. Da sind wir Flieger auch echt zickig, da wirst Du hier auf wenig Gegenliebe stoßen mit solchen Vorhaben. Ganz ehrlich, ich kann es auch nicht nachvollziehen. Dir geht es ja nur darum, mit Deinem Patenkind Schiffchen zu fahren. Dann verkauf doch den alten Kram in der Bucht an einen von den Retrofreaks (wie uns) und besorge Dir eine gebrauchte Sechskanalfunke von Spectrum oder Flysky mit 2.4 GHz für 40-50 Euro. Ich hätte sogar noch eine übrig, wenn Interesse besteht, schreib mir eine PN. Viele Grüße, Mike
 
..... welche (früheren) Fernsteuerungen darf man heute noch betreiben ??

Diese Frage hab ich mir vor ein paar Monaten auch schon mal gestellt – und nachgeforscht:

Bereits 1988 gab es eine Aufstellung welche (damals noch früheren bzw. aktuellen) Fernsteuer-Sender und –Empfänger „noch“ zugelassen waren - und da wäre schon von den ganz alten (bis ca. 1975) nichts mehr gelistet gewesen.

Zu dieser Zeit durfte man speziell bei den 35er Sendern nicht mal ein zusätzliches Loch für einen griffgünstigeren Schalter anbringen, sonst wäre die Genehmigung gleich erloschen gewesen. Nicht nur einmal kam die (speziell von den CB-Funkern mit erhöhter Ausgangsleistung ihrer Geräte) gefürchtete Post/Telekom-Truppe mit ihrem Messwagen zum Überprüfen der einzelnen Sender bei offiziellen Wettbewerben vorbei – da war manchmal großes Palaver nötig, damit wie angedeutet so „veränderte“ Sender nicht gleich beschlagnahmt wurden.

Außerdem, was Sammler interessieren dürfte, war (zumindest vor einigen Jahren) die Gesetzeslage so dass man „nicht zugelassene“ Sender und Empfänger zwar besitzen jedoch nicht betreiben durfte – später durfte man funktionierende Sendeanlagen nicht einmal mehr besitzen. Das hieß dann, diese außer Betrieb zu nehmen, wofür das Entfernen des Quarzes bzw. eines Bauteils oder Durchzwicken eines Kabels genügte.

Vor kurzem hatte ich mal mit der „Budesnetzagentur – Ref.414“ Kontakt aufgenommen bzgl. der aktuellen Lage (die ja auch etliche andere interessiert). Nach mehrmaligem Hin- und Her (wobei die früheren Abläufe und Veränderungen wohl dort jetzt offensichtlich keinen mehr interessieren) wurde mir kurz und sachlich erklärt dass „jetzt“ (die alten Frequenzbereiche betreffend) die Allgemeinzuteilung „Vfg 70/2012“ gültig ist und mit allen Sendern betrieben werden darf die eine CE-Kennzeichnung haben.

Allerdings werden in dieser Allgemeinzuteilung neben den Frequenzen den beiden Punkten „Kanalbreite“ und „Max. Strahlungsleistung ERP“ selten Beachtung geschenkt. Die meisten Sender der nicht allzu längeren Vergangenheit werden wohl die Kanalbreite von 10 KHz einhalten, die 100 mW ERP könnte jedoch ein Problem darstellen. Diese sind nicht gleichzusetzen mit den sonst allg. bekannten mW-Ausgangsleistung. Ein Funk-Elektroniker hatte mir erklärt dass diese nur mess-technisch ermittelt werden kann – wenn allerdings der „alte, frühere“ Sender noch mit einer Ausgangs-Leistung von 1 Watt HF oder mehr angegeben ist, dann ......?? – vielleicht können hierzu ja noch Funk-Experten Genaueres dazu sagen?

Und ja, es wird normalerweise kaum jemand so pingelig sein und hier akribisch nachforschen ob jemand alle Bestimmungen perfekt einhält, insbesondere bei dieser Masse an Funk-Anlagen (auch viel Spielzeug) die inzwischen zugelassen und auch nicht zugelassen unser Land „überschwemmt“ – aber: Und das könnte im schlimmsten Fall doch zu einem Problem werden. Wenn es einen Unfall im Zusammenhang mit einer Fernsteuerung geben sollte (was man niemand wünscht) und dabei ein Personenschaden entsteht, „muss“ die Polizei verständigt werden, die dann i.d.R. die Funkanlage und evtl. auch die Flugmodell-Reste konfisziert und zur Überprüfung an die entsprechenden Stellen weiterleitet. Bei unrechtmäßig verwendeten Geräten könnte man eine Beschlagnahme und womöglich ein Strafverfahren noch leidlich überstehen, das große Problem ist allerdings wie die Versicherung reagiert??

Also, weiterhin unfallfreies Fliegen

Gruß Erich

AHIF_12-88_1.jpgAHIF_12-88_2.jpgAHIF_12-88_3.jpgAHIF_12-88_4.jpgAktuell-1.jpgAktuell-2.jpgDMFV_2009.jpg
 
Alles klar, war nur eine Idee. Aber meine heiss geliebte Graupner/Grundig gebe ich nicht her.
Danke Mike für das Angebot, ich habe hier auch eine 2,4-Ghz Anlage.
VG Mario
 
Ich hoffe ich mache mich nicht unbeliebt, wenn ich an den Moderator/Admin die Frage stelle,
ob man diesen sehr interessanten Chat Retro nicht in diverse Unterthemen aufteilen kann,
da soviele unterschiedliche Themen zu dieser Rubrik hier abgewickelt werden ??
 
..... welche (früheren) Fernsteuerungen darf man heute noch betreiben ??

Diese Frage hab ich mir vor ein paar Monaten auch schon mal gestellt – und nachgeforscht:

Bereits 1988 gab es eine Aufstellung welche (damals noch früheren bzw. aktuellen) Fernsteuer-Sender und –Empfänger „noch“ zugelassen waren - und da wäre schon von den ganz alten (bis ca. 1975) nichts mehr gelistet gewesen.

Zu dieser Zeit durfte man speziell bei den 35er Sendern nicht mal ein zusätzliches Loch für einen griffgünstigeren Schalter anbringen, sonst wäre die Genehmigung gleich erloschen gewesen. Nicht nur einmal kam die (speziell von den CB-Funkern mit erhöhter Ausgangsleistung ihrer Geräte) gefürchtete Post/Telekom-Truppe mit ihrem Messwagen zum Überprüfen der einzelnen Sender bei offiziellen Wettbewerben vorbei – da war manchmal großes Palaver nötig, damit wie angedeutet so „veränderte“ Sender nicht gleich beschlagnahmt wurden.

Außerdem, was Sammler interessieren dürfte, war (zumindest vor einigen Jahren) die Gesetzeslage so dass man „nicht zugelassene“ Sender und Empfänger zwar besitzen jedoch nicht betreiben durfte – später durfte man funktionierende Sendeanlagen nicht einmal mehr besitzen. Das hieß dann, diese außer Betrieb zu nehmen, wofür das Entfernen des Quarzes bzw. eines Bauteils oder Durchzwicken eines Kabels genügte.

Vor kurzem hatte ich mal mit der „Budesnetzagentur – Ref.414“ Kontakt aufgenommen bzgl. der aktuellen Lage (die ja auch etliche andere interessiert). Nach mehrmaligem Hin- und Her (wobei die früheren Abläufe und Veränderungen wohl dort jetzt offensichtlich keinen mehr interessieren) wurde mir kurz und sachlich erklärt dass „jetzt“ (die alten Frequenzbereiche betreffend) die Allgemeinzuteilung „Vfg 70/2012“ gültig ist und mit allen Sendern betrieben werden darf die eine CE-Kennzeichnung haben.

Allerdings werden in dieser Allgemeinzuteilung neben den Frequenzen den beiden Punkten „Kanalbreite“ und „Max. Strahlungsleistung ERP“ selten Beachtung geschenkt. Die meisten Sender der nicht allzu längeren Vergangenheit werden wohl die Kanalbreite von 10 KHz einhalten, die 100 mW ERP könnte jedoch ein Problem darstellen. Diese sind nicht gleichzusetzen mit den sonst allg. bekannten mW-Ausgangsleistung. Ein Funk-Elektroniker hatte mir erklärt dass diese nur mess-technisch ermittelt werden kann – wenn allerdings der „alte, frühere“ Sender noch mit einer Ausgangs-Leistung von 1 Watt HF oder mehr angegeben ist, dann ......?? – vielleicht können hierzu ja noch Funk-Experten Genaueres dazu sagen?

Und ja, es wird normalerweise kaum jemand so pingelig sein und hier akribisch nachforschen ob jemand alle Bestimmungen perfekt einhält, insbesondere bei dieser Masse an Funk-Anlagen (auch viel Spielzeug) die inzwischen zugelassen und auch nicht zugelassen unser Land „überschwemmt“ – aber: Und das könnte im schlimmsten Fall doch zu einem Problem werden. Wenn es einen Unfall im Zusammenhang mit einer Fernsteuerung geben sollte (was man niemand wünscht) und dabei ein Personenschaden entsteht, „muss“ die Polizei verständigt werden, die dann i.d.R. die Funkanlage und evtl. auch die Flugmodell-Reste konfisziert und zur Überprüfung an die entsprechenden Stellen weiterleitet. Bei unrechtmäßig verwendeten Geräten könnte man eine Beschlagnahme und womöglich ein Strafverfahren noch leidlich überstehen, das große Problem ist allerdings wie die Versicherung reagiert??

Also, weiterhin unfallfreies Fliegen

Gruß Erich

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Wow vielen vielen Dank für diese sehr dezidierte Rückmeldung.
Bin sehr angenehm von der Antwort angetan ... zeigt mir aber auch, dass ich nur 1/2-Wissen habe ....😢
 

mannikla

User
Hallo und noch guten Morgen,
Erich's Ausführungen bringen es ziemlich auf den Punkt
Und ja, es wird normalerweise kaum jemand so pingelig sein und hier akribisch nachforschen ob jemand alle Bestimmungen perfekt einhält, insbesondere bei dieser Masse an Funk-Anlagen (auch viel Spielzeug) die inzwischen zugelassen und auch nicht zugelassen unser Land „überschwemmt“ – aber: Und das könnte im schlimmsten Fall doch zu einem Problem werden. Wenn es einen Unfall im Zusammenhang mit einer Fernsteuerung geben sollte (was man niemand wünscht) und dabei ein Personenschaden entsteht, „muss“ die Polizei verständigt werden, die dann i.d.R. die Funkanlage und evtl. auch die Flugmodell-Reste konfisziert und zur Überprüfung an die entsprechenden Stellen weiterleitet. Bei unrechtmäßig verwendeten Geräten könnte man eine Beschlagnahme und womöglich ein Strafverfahren noch leidlich überstehen, das große Problem ist allerdings wie die Versicherung reagiert??

Also, weiterhin unfallfreies Fliegen

Erich's letzte beiden Sätze sind, nach meiner Meinung, das Maß der Dinge.
Es darf nichts Schwerwiegendes passieren.
Meine verwendeten M Link Module haben alle in der Betriebsanleitung expilzit eine zur Verwendung freigegebene Senderliste.
Da ist beim z.B. beim HFMX Modul zwar z.B. eine Europa aufgeführt, aber nicht das ich die Platine einer Europa in einen anderen Sender einbaue.
Weiter möchte ich nicht darauf eingehen - nur Erich's letzten Satz noch einmal zitieren:

Also, weiterhin unfallfreies Fliegen

Das sollte man bei jedem Umbau nicht nur im Hinterkopf haben, sondern es sollte der Grundsatz sein.
Wenn etwas Gravierendes passiert - die rechtliche Seite kann man wohl noch überstehen - die versicherungstechnische Seite wird warscheinlich um ein Vielfaches problematischer.

Gruss Klaus
 
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