Eberhard Mauk
User †
Hallo Ulrich,
bist du als Wildflieger im Umfeld eines Modellfluggeländes eigentlich bereit dich in korekter Weise an einer Gemeinsamen Frequenzabstimmung zu beteiligen?
Oder bezieht sich deine "wilde" Ablehnungshaltung auch darauf?
Irgend wie liest sich dein Beitrag so, als ob das von höherer Stelle so gewollt wäre, das ein anderer wegen Doppelbelegungen für den Verursacher haftungsfrei runter fallen dürfte.
Immerhin wird im Verein auf einem regulären Platz alles zur Vermeidung von Unfällen getan, ich denke mal, das die Wildflieger von dieser Sorgfaltspflicht keineswegs entbunden sind. Selbst Unkenntniss das sich ein Fluggelände in der Nachbarschaft befindet, schützt da auch nicht vor Strafe.
Wer dann sogar im Wissen, das sich direkt in der störbaren Nachbarschaft ein zugelassenes Fluggelände befindet ohne Abstimmung seinen Sender einschaltet, ja nicht mal informiert, das jetzt in der Nachbarschgaft plötzlich geflogen werden soll, handelt schon mal grob oder sogar vorsätzlich Fahrlässig.
Insofern hat der Wildflieger auch keine andere Verpflichtung, als der der im Verein fliegt.
Nur im Schadensfall dürfte es dem Wildflieger ohne Frequenztafel, ohne Flugleiter, ohne Flugbuch, ohne Aufstiegserlaubniss, ohne Bereitschaft sich in normaler Weise und sogar nach mündlicher Aufforderung an Abstimmungen zur gemeinsamen Flugsicherheit zu beteiligen, recht schwer fallen nachzuweisen, das er dieselbe Sorgfalt hat walten lassen wie die die innerhalb des Vereinsflugbetriebs von ihm geschädigt wurden.
Wogegen der Vereinsflieger im Umgekehrten Fall nichts anderes tun braucht als den Wildflieger über den benachbarten Flugbetrieb und dessen Sicherheitsanforderungen informieren muss.
Lehnt der Wildflieger dann sowohl ab sich am gemeinsamen Flugbetrieb auf dem Vereinsgelände zu beteiligen, als auch sich einer Frequenzabstimmung zu unterwerfen, dann hat der wirklich schlechte Karten.
Die oben zitierten Ablehnungsargumente deuten jedenfalls stark darauf hin, das hier nicht die geringste Bereitschaft da ist sich den üblichen Sicherheitsanforderungen zu unterwerfen.
Soviel zum Thema gesunder Menschenverstand und sicherem Gesellschaftlichem und Modellfliegerischem Miteinander.
Das Aufrecht erhalten der öffentlichen Sicherheit u Ordnung bekommt unter dem Blickwinkel dann auch einen recht schalen Beigeschmack.
Was dann der Richter im Schadensfall dazu sagt, drei mal darfst du raten. Egal wie sehr du dich auf den Erlaubnisfreien Modellflug auch berufen willst. Recht und Recht kriegen sind zwei Paar Schuhe, insbesondere wenn diverse Zeugen von unverbesserlicher Abwehrhaltung unserer netten Modellfliegenden Wilden Nachbarn berichten. Isofern würde ich dann auch als Verein/Flugleiter im frühest möglichen Stadium die Polizei zu einem freundlichen Informationsgespräch hinzuziehen.
Eberhard
bist du als Wildflieger im Umfeld eines Modellfluggeländes eigentlich bereit dich in korekter Weise an einer Gemeinsamen Frequenzabstimmung zu beteiligen?
Oder bezieht sich deine "wilde" Ablehnungshaltung auch darauf?
Irgend wie liest sich dein Beitrag so, als ob das von höherer Stelle so gewollt wäre, das ein anderer wegen Doppelbelegungen für den Verursacher haftungsfrei runter fallen dürfte.
Immerhin wird im Verein auf einem regulären Platz alles zur Vermeidung von Unfällen getan, ich denke mal, das die Wildflieger von dieser Sorgfaltspflicht keineswegs entbunden sind. Selbst Unkenntniss das sich ein Fluggelände in der Nachbarschaft befindet, schützt da auch nicht vor Strafe.
Wer dann sogar im Wissen, das sich direkt in der störbaren Nachbarschaft ein zugelassenes Fluggelände befindet ohne Abstimmung seinen Sender einschaltet, ja nicht mal informiert, das jetzt in der Nachbarschgaft plötzlich geflogen werden soll, handelt schon mal grob oder sogar vorsätzlich Fahrlässig.
Insofern hat der Wildflieger auch keine andere Verpflichtung, als der der im Verein fliegt.
Nur im Schadensfall dürfte es dem Wildflieger ohne Frequenztafel, ohne Flugleiter, ohne Flugbuch, ohne Aufstiegserlaubniss, ohne Bereitschaft sich in normaler Weise und sogar nach mündlicher Aufforderung an Abstimmungen zur gemeinsamen Flugsicherheit zu beteiligen, recht schwer fallen nachzuweisen, das er dieselbe Sorgfalt hat walten lassen wie die die innerhalb des Vereinsflugbetriebs von ihm geschädigt wurden.
Wogegen der Vereinsflieger im Umgekehrten Fall nichts anderes tun braucht als den Wildflieger über den benachbarten Flugbetrieb und dessen Sicherheitsanforderungen informieren muss.
Lehnt der Wildflieger dann sowohl ab sich am gemeinsamen Flugbetrieb auf dem Vereinsgelände zu beteiligen, als auch sich einer Frequenzabstimmung zu unterwerfen, dann hat der wirklich schlechte Karten.
Die oben zitierten Ablehnungsargumente deuten jedenfalls stark darauf hin, das hier nicht die geringste Bereitschaft da ist sich den üblichen Sicherheitsanforderungen zu unterwerfen.
Soviel zum Thema gesunder Menschenverstand und sicherem Gesellschaftlichem und Modellfliegerischem Miteinander.
Das Aufrecht erhalten der öffentlichen Sicherheit u Ordnung bekommt unter dem Blickwinkel dann auch einen recht schalen Beigeschmack.
Was dann der Richter im Schadensfall dazu sagt, drei mal darfst du raten. Egal wie sehr du dich auf den Erlaubnisfreien Modellflug auch berufen willst. Recht und Recht kriegen sind zwei Paar Schuhe, insbesondere wenn diverse Zeugen von unverbesserlicher Abwehrhaltung unserer netten Modellfliegenden Wilden Nachbarn berichten. Isofern würde ich dann auch als Verein/Flugleiter im frühest möglichen Stadium die Polizei zu einem freundlichen Informationsgespräch hinzuziehen.
Eberhard