Kontrolle Kenntnisnachweis

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Kontrolliert ihr die Kenntnisnachweise euerer Mitglieder? Und bei Veranstaltungen d 2022-08-23 .jpgie der Gastpiloten?
 
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aue

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Nein, wir lassen uns nichts vorzeigen. Allerdings weisen wir darauf hin (schriftlich, d.h. belegbar), dass diese erforderlich sind. Gastpiloten müssen dies im Flugbuch durch Unterschrift bestätigen (zudem, dass sie über eine Versicherung verfügen und die Verbandsregeln einhalten). Dieses Vorgehen entspricht der Empfehlung des DMFV.
 

JueBie

User
wir haben letztes Jahr eine neue Aufstiegserlaubnis vom Luftamt bekommen. Da steht nix von Kenntnisnachweis drin. Also bei uns nicht erforderlich.
 

JueBie

User
Muss ich jetzt nachschauen in unserer AE, ob " DMF" Leitfaden Checkpunkt 14 bzw. den MFSD StRfF " dort aufgeführtsind als mitgeltende Vorschriften?
Oder gilt das mit dem Kenntnisnachweis nur, wenn ein Verein die AE vom DMFV oder irgendeinem anden Verband bekommen hat?
Bitte entschuldigt die Fragen, aber ich blicke wirklich nicht durch.
Grüße
Jürgen
 

S_a_S

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Jürgen,
mit der alten LuftVO §21a (2017) gab es die Ausnahme, dass kein Nachweis erforderlich ist,
"sofern der Betrieb auf Geländen stattfindet, für die eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist."

Das wäre Platz mit AE und Flugleiter. Die AE kommt immer von der Landesluftfahrtbehörde, weil sie etwas, was eigentlich nicht erlaubt ist (damals z.B. über 5kg oder Verbrenner oder Naturschutz) genehmigen muss.

Es galt noch die Übergangsregel, dass das alte Luftrecht weiterhin Bestand hat, bis die Betriebserlaubnis an die Verbände nach neuem Recht erteilt ist. Das ist jetzt geschehen, damit ist die aktualisierte LuftVO (2021) anzuwenden - und da gilt generell, also auch auf Geländen, dass über 2kg ein Nachweis verpflichtend ist.

Grüße Stefan
 

Malmedy

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Es galt noch die Übergangsregel, dass das alte Luftrecht weiterhin Bestand hat, bis die Betriebserlaubnis an die Verbände nach neuem Recht erteilt ist. Das ist jetzt geschehen, damit ist die aktualisierte LuftVO (2021) anzuwenden - und da gilt generell, also auch auf Geländen, dass über 2kg ein Nachweis verpflichtend ist.

Grüße Stefan
Das stimmt, aber es beantwortet nicht die Frage, ob der VEREIN das kontrollieren muss.

Für den Verein ist, so vorhanden, die AE maßgeblich. Dort steht i.d.R. nichts von einem Kenntnisnachweis drin (die meisten AE sind ohnehin noch von der Vor-KN-Zeit), aber es steht üblicherweise in der AE so oder ähnlich: "Für die ordnungsgemäße Durchführung des Flugbetriebs nach den gesetzlichen Bestimmungen ist ... der nach der Vereinssatzung Vertretungsberechtigte (Anm.: im allg. der Vorstand) verantwortlich".
Der KN ist eindeutig "gesetzlich bestimmt".

Grüße
Michael
 

JueBie

User
Wer ist denn eigentlich so scharf auf diesen Kenntnisnachweis?
Der Gesetzgeber offenbar nicht, ansonsten das Luftamt es letztes Jahr in unsere AE geschrieben.
Die einfachen Modellflieger sicher nicht.
Bleiben für mich nur die Verbände. Warum? Doch wohl nicht wegen der 100.000 x 26,50 €? Aber nein doch, die sind ja immer völlig uneigennützig nur im Interesse der Mitglieder tätig ... 😉
 

Malmedy

User
Wer ist denn eigentlich so scharf auf diesen Kenntnisnachweis?
Der Gesetzgeber offenbar nicht, ansonsten das Luftamt es letztes Jahr in unsere AE geschrieben.
Die einfachen Modellflieger sicher nicht.
Bleiben für mich nur die Verbände. Warum? Doch wohl nicht wegen der 100.000 x 26,50 €? Aber nein doch, die sind ja immer völlig uneigennützig nur im Interesse der Mitglieder tätig ... 😉
Sorry, aber das ist wieder Bashing!
Die AE muss nicht jede gesetzliche Detailforderung wiederholen, der Pauschalsatz (#47) ist juristisch nicht nur völlig ausreichend, sondern auch geboten, weil damit jede zukünftige gesetzliche Regeländerung eingeschlossen wird. Die Aufgabe der AE ist außer der formalen Genehmigung nach LVOrd vor allem, die ortsspezifischen Nebenbedingungen (Zeiten, Sektor, Lärmgrenzwerte usw.) zu bestimmen.

Grüße
Michael

Im Übrigen: Für die "ordnungsgemäße Durchführung ... nach den gesetzlichen Bestimmungen" hat der Verein durchaus Handlungsspielraum. Ob das im Fall des KN eine physische Kontrolle erfordert, sei dahingestellt. Der Verein muss nur etwas in diese Richtung unternehmen, er sollte es nicht ignorieren. Bei uns z.B. hängt ein dauerhafter Aushang am Platz, der auf die Notwendigkeit des KN (wie auch z.B. der e-ID!) hinweist. Aber das muss der Vorstand auf seine Kappe nehmen.
 

JueBie

User
Natürlich ist das Basching. Oder Sarkasmus? Oder Verzweifelung?
Aber: Ich habe auch mal für ein Ministerium Bescheide formuliert, und da waren alle "mitgeltenden Vorschriften" detailliert aufgeführt. Und zwar so, dass der Empfänger ohne Jurastudium sie verstanden hat (waren Physiker und Ingenieure).
Die elend langen Treads hier auf RCN deuten für mich an, dass dieses Vorgehen heute nicht mehr üblich ist.
Grüße
Jürgen

Und Tschüss!
 
Ich bin mal so frech und drehe die Frage um: Darf man das überhaupt kontrollieren? Bzw. wer ermächtigt denn einen Verein oder Flugleiter dazu, persönliche Dokumente zu überprüfen?
Zum Vergleich: kontrolliert denn z.b. ein Parkplatzbetreiber, ob alle Autofahrer die dort parken einen Führerschein besitzen? Theoretisch dürften die ohne Führerschein ja nicht mal einfahren. Und was ist, wenn da einer ohne Versicherung und ohne Führerschein fährt und vielleicht sogar Mist baut? Aber ist das Aufgabe vom Parkplatzbetreiber, das zu Kontrollieren? Ich denke nicht. Die Kontrollfunktion ist ganz klar in der Gewaltenteilung festgelegt und Aufgabe der Executive. Also Alleinig ein Beamter der 3en Gewalt hat die Kompetenz der Kontrolle inne. Alles Andere sind Hilfsscheriffs, Kontrollfreaks und Moralapostel die eigenmächtig und ohne Befugnis handeln.
Und was kontrollieren wir dann als nächstes? Wird bei jedem Fluggelände ein Alkomat aufgestellt um ja sicher zu gehen, dass ein Pilot nicht vorher schon "getankt" hat? Oder machen wir diese Kontrolle auch während des Flugtages? So alle zwei, drei Stunden alle mal pusten.. und Wie überprüfen wir die anderen Faktoren? Sehkraft z.b. Der Kennnisnachweis ist ja nicht an ein medizinisches Attest gebunden. Wer versichert mir denn, dass der (Gast)pilot überhaupt genug sieht?

Wir können das Spielchen ganz beliebig weitertreiben und unser schönes Hobby mit Bürokratie, Kontrollwahn und was sonst noch Alles den Bach runter jagen. Ein paar leben sich da grad so richtig schön aus und heulen dann in ein paar Jahren, wenn der letzte Verein dicht macht.
 
Ja als Verein muss man es kontrollieren. ( Flugleiter)
Wer jemanden mit einem zu schweren Modell und /oder ohne Versicherungsschutz und /oder Kenntnisnachweis fliegen lässt, macht sich im Schadenfall mit haftbar. Wenn ich als Flugleiter der Meinung bin, dass der Pilot nicht fliegen kann( Sieht schlecht, Alkoholverdacht, Flugzeug technisch nicht in Ordnung), muss ich ihm es verbieten. Ansonsten ist man Haftungsmassig auch wieder dabei.
 
Ich bin mal so frech und drehe die Frage um: Darf man das überhaupt kontrollieren? Bzw. wer ermächtigt denn einen Verein oder Flugleiter dazu, persönliche Dokumente zu überprüfen?
Zum Vergleich: kontrolliert denn z.b. ein Parkplatzbetreiber, ob alle Autofahrer die dort parken einen Führerschein besitzen? Theoretisch dürften die ohne Führerschein ja nicht mal einfahren. Und was ist, wenn da einer ohne Versicherung und ohne Führerschein fährt und vielleicht sogar Mist baut? Aber ist das Aufgabe vom Parkplatzbetreiber, das zu Kontrollieren? Ich denke nicht. Die Kontrollfunktion ist ganz klar in der Gewaltenteilung festgelegt und Aufgabe der Executive. Also Alleinig ein Beamter der 3en Gewalt hat die Kompetenz der Kontrolle inne. Alles Andere sind Hilfsscheriffs, Kontrollfreaks und Moralapostel die eigenmächtig und ohne Befugnis handeln.
Und was kontrollieren wir dann als nächstes? Wird bei jedem Fluggelände ein Alkomat aufgestellt um ja sicher zu gehen, dass ein Pilot nicht vorher schon "getankt" hat? Oder machen wir diese Kontrolle auch während des Flugtages? So alle zwei, drei Stunden alle mal pusten.. und Wie überprüfen wir die anderen Faktoren? Sehkraft z.b. Der Kennnisnachweis ist ja nicht an ein medizinisches Attest gebunden. Wer versichert mir denn, dass der (Gast)pilot überhaupt genug sieht?

Wir können das Spielchen ganz beliebig weitertreiben und unser schönes Hobby mit Bürokratie, Kontrollwahn und was sonst noch Alles den Bach runter jagen. Ein paar leben sich da grad so richtig schön aus und heulen dann in ein paar Jahren, wenn der letzte Verein dicht macht.
Ich empfehle ein Flugleiter- Schulung. Danach weis man sicher was man darf und was nicht.
 
Ich empfehle ein Flugleiter- Schulung. Danach weis man sicher was man darf und was nicht.
Nee, danke. Mir reicht es so schon schön langsam mit den Erklärungen, was ich darf und was nicht. Habe noch zwei Flugschüler die ich fertig begleite, danach werde ich auch diese Aufgabe Ad Acta legen. Der Mitgliederschwund im Verein ist eh schon historisch, da kommt es darauf auch nicht mehr an. Die nächsten paar Jahre werden wir irgendwie schon noch unsere Flugwiese und ein bisschen fröhliche Vereinstätigkeit erhalten. In diesem Zeitraum verbrennen wir die Rücklagen und das "Tafelsilber", damit es keine "Erbschaftsstreits" gibt. Zwischendrin immer mal wieder einen Nachruf in der Lokalzeitung für einen verstorbenen Kollegen liegt auch noch im Budget. Und in so ein paar Jährchen, wenn unser Nutzungsvertrag ausläuft, macht der Letzte dann das Licht aus.
Was mir bis dahin bleibt, ist die traurige Aufgabe, zweimal die Woche Leute die mich auf der Straße ansprechen zu erklären, warum wir seit drei Jahren unser großes Flugfest nicht mehr abhalten, warum es dank der Bürokratie nie wieder statt findet und dass ihr Bub keinen "Führschein" braucht, wenn er mit seinem Spielzeugheli Zuhause fliegt.
Europa hat fertig...
 

safty

User
Also Alleinig ein Beamter der 3en Gewalt hat die Kompetenz der Kontrolle inne. Alles Andere sind Hilfsscheriffs, Kontrollfreaks und Moralapostel die eigenmächtig und ohne Befugnis handeln.

Hi WunderM,

nun Ja, hier dazu mal ein Beispiel aus meinem "täglichen Leben":

ich z.B. bin Servicetechniker im Aussendienst und fahre ein Firmfahrzeug.
Mein Arbeitgeber ist verpflichtet, regelmäßig meine Fahrerlaubniss zu überprüfen und tut dies auch.
Und die sind ganz sicher keine 3. Gewalt, keine Kontrollfreaks, Hilfssheriffs oder Moralapostel..
Klar, ich kann das verweigern, aber dann werden/müssen die mir den Firmenwagen entziehen und ich setze ggf. meinen Job auf´s Spiel.

Soviel zum Thema: wer darf/muss/kann wen und was kontrollieren.
Du musst auch deinen Kentnissnachweis nicht belegen, u.U musst du dann aber auch nicht auf dem entsprechenden Platz fliegen.
So what?
 

JueBie

User
@WundererM : Du spricht mir aus der Seele.

Was ich auch beobachte: Das Rad (des Wahnsinns?) dreht sich immer schneller:

Früher hat man Namen und Adresse ins Modell geklebt, falls mal ein Spaziergänger das verlorene Maodell im Wald finden sollte. Dann wurde offiziell eine feuerfeste Plakette gefordert, die auch beim Durchgang durchs Tornadotriebwerk noch lesbar ist. Keine drei Jahre später musste man sich eine Nummer von einer Webseite runterladen, die nun aber mit Bleistift unter der Kabinenhaube gekritzelt werden darf. Und der Zugang zur Nummer ist so unkompliziert und einfach, dass allein ich schon fünf Mitgliedern danebensitzend Schritt-für-Schritt die Nummer holen musste.
Was kommt wann als nächstes? Vielleicht 2024 ein biometrischer Ausweis mit Lichtbild und Fußabdruck in Originalgröße? Und 2027 eine DNA-Probe in amtlich versiegelter Glasampulle?
Meine Phantasie reicht hier nicht weiter, aber ich bin sicher, in Brüssel, Berlin, Bonn und anderen wichtigen Orten sitzen sie schon zusammen.

Immer wieder kommt mir die Frage: Was machen eigentlich die Verbände? Zur Förderung des Hobbies Modellflug tragen sie m.E. recht wenig bei, an der Umsetzung spinnerter Ideen sind sie aber m.E. sehr interessiert.

Da mein Beitrag jetzt wieder Basching ist: Setzt ein Lesezeichen, und wenn dann die Regierung die Meldestelle für staatsfeindliche Hetze eingerichtet hat, braucht Ihr nicht lange suchen.

Ich hab so die Faxen dicke ...
Grüße
Jürgen
 
Hi WunderM,

nun Ja, hier dazu mal ein Beispiel aus meinem "täglichen Leben":

ich z.B. bin Servicetechniker im Aussendienst und fahre ein Firmfahrzeug.
Mein Arbeitgeber ist verpflichtet, regelmäßig meine Fahrerlaubniss zu überprüfen und tut dies auch.
Und die sind ganz sicher keine 3. Gewalt, keine Kontrollfreaks, Hilfssheriffs oder Moralapostel..
Klar, ich kann das verweigern, aber dann werden/müssen die mir den Firmenwagen entziehen und ich setze ggf. meinen Job auf´s Spiel.

Soviel zum Thema: wer darf/muss/kann wen und was kontrollieren.
Du musst auch deinen Kentnissnachweis nicht belegen, u.U musst du dann aber auch nicht auf dem entsprechenden Platz fliegen.
So
Ich kenne aus dem Stehgreif mindestens 5 Firmen, die händeringend nach Servicetechnikern suchen. Die würden dich noch nicht mal nach dem Führerschein fragen, Hauptsache sie finden jemanden der im Stande ist, die Arbeit zu machen.
 

S_a_S

User
Du als Fahrzeughalter bist verantwortlich, Dein Fahrzeug nur von jemandem mit gültiger Fahrerlaubnis führen zu lassen. Im Zweifelsfall geht der Halter in den Knast. Mietwagenverleiher lassen sich bei jeder Ausleihe den Führerschein vorlegen. Im privaten Umfeld solltest Du Dir den auch vorlegen lassen (Kumpel, Frau, Kind...), auch wenn da die Rechtsprechung die Sorgfaltspflicht bei wiederholter Ausleihe weniger streng auslegt.

Aber Scherz beiseite: ohne unsere Verbände wären wir in D nicht da, wo wir jetzt sind. Frag mal in Rumänien nach ;) Oder der verpflichtende Transponder in Frankreich...

Grüße Stefan
 

hholgi

User
...Aber Scherz beiseite: ohne unsere Verbände wären wir in D nicht da, wo wir jetzt sind. Frag mal in Rumänien nach ;) Oder der verpflichtende Transponder in Frankreich...
Ja, da ist ein bischen was dran.

Aber wo die Rumänen und Franzosen keine haben .. haben wir gleich zwei.
Und das macht die Sache immer wieder kompliziert. Man schaue sich nur die unterschiedlichen Forderungen zum Flugbucheintrag an .... :p
 
Status
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