...kognitive Dissonanz ...
Darf er nicht, das wäre Diskriminierung und verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz Art. 3, Satz 2 GG.! Kann der Betroffene Schmerzensgeld einklagen. Wenn man das nun mit Ihnen machen würde? Man oh man, was hier einige für ein Gerechtigkeitsgefühl und Rechtsverständnis haben. Lesen Sie das Grundgesetz, nur die ersten 19 Artikel, damit Sie IHRE 20 Grund-Rechte kennen, welche ABWEHRRECHTE G E G E N den Staat sind! Die sind deswegen drinn, damit es solche Blockwartmentalität und diesen verdammt deutschen vorauseilenden Gehorsam nicht mehr gibt. Funktioniert offensichlich nicht.
Hallo lieber Oberleutnant,
mittlerweile halte ich mich aus den meisten Diskussionen raus, weil es oft nur im Bashing endet, wenn man versucht, den Leuten etwas zu erklären. Aber hier kann ich einfach nicht mehr wegsehen.
Das ist nicht böse gemeint. Schlimm genug, dass du die falsche Erklärung hier zum Besten gibst. Aber scheinbar weißt du selber nicht, was die kognitive Dissonanz ist. Die Beweise lieferst du selber in deinen Beiträgen.
Und das der Flugleiter gegen das GG verstößt wenn er einem nicht-Mitglied im Verein das fliegen verbietet ist sowas von falsch, dass es kracht. Eine schlimmere Erklärung zum GG habe ich noch nie gehört.
Vollkommener Unsinn (ein anderes Wort kann man hier schon gar nicht mehr verwenden) ist dein folgender Beitrag...
Falsch. Hier gilt Rechtsvorrang. Hausrecht ist niederes Recht, Grundrechte und Strafrecht , ggf. Verwaltungsrecht höherrangig und gehen dem vor. Es ist ein Straftatbestand da keine Rechtsgrundlage und keine Legitimation sowie Haftung des "Kontrolleurs" . Nicht alles was man einfach so gewohnheitsmäßig macht, ist rechtens. Jetzt nennen Sie mir einen Grund, weshalb Sie sowas kontrollieren wollen? Nur EINEN!
Ich weiß nicht, wo du den Unterricht zum Staats- und Verfassungsrecht und zum Strafrecht genossen hast. Aber eine sowas von falsche Erklärung habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Du mischst vier vollkommen unterschiedliche Themen einfach in ein paar Wörtern durcheinander und bastelst dir deine eigene Legitimation/keine Legitimation.
Du fängst mit Verfassungsrecht an, verknüpfst völlig falsch zum Strafrecht, haust ein Schwall Verwaltungsrecht dazu und machst eine Hierarchie die in diesem Zusammenhang völlig falsch ist. Es gibt Gesetzeshierachien, aber man muss dazu auch die passenden Themen und Voraussetzungen haben. Das was du da mischst gibt es in keinem juristischem Studium. Also nur in den Klausuren und Examen bei Leuten, die durchgefallen sind.
Danach gehts weiter auf einen Straftatbestand gemischt mit ein bisschen Zivilrecht. Welcher Straftatbestand wäre denn erfüllt? Mach uns bitte die Freude und hau nochmal einen raus.
Es ist leider kein Wunder, dass sich bei uns keiner mehr auskennt, wenn in den Foren ständig solch unsinniger Müll zusammensubsumiert wird, wie der Jurist sagen würde.
Wenn ein Nicht-Mitglied im Verein nicht fliegen darf, ist das so. Regelt das Zivilrecht - Unterthema: Hausrecht. Wenn der Verein meint, die Nachweise kontrollieren zu müssen, obwohl ihm im Luftrecht keine Legitimation gegeben ist, ist das sein eigenes Bier. Wenn ich nicht bereit bin, den Nachweis vorzulegen, darf ich im schlimmsten Fall halt nicht fliegen. Da bin ich wieder im Hausrecht. Und auf gar keinem Fall irgendwo im GG oder Verwaltungsrecht.
Du musst die verschiedenen Rechtsthemen bitte nochmal nachlernen. Vor allem was wann wofür gilt.
Merci.
Gruß Robert.