Kontrolle Kenntnisnachweis

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Sollte es in unserem Verein jemals dazu kommen (müssen) dass derartiges Juristendeutsch innerhalb der Mitglieder notwendig wird… dann bin ich weg… sorry

Ist zwar alles schön und gut, aber das ist mein Hobby und nicht mein Beruf
 
Darf er nicht, das wäre Diskriminierung und verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz Art. 3, Satz 2 GG.! Kann der Betroffene Schmerzensgeld einklagen. Wenn man das nun mit Ihnen machen würde? Man oh man, was hier einige für ein Gerechtigkeitsgefühl und Rechtsverständnis haben. Lesen Sie das Grundgesetz, nur die ersten 19 Artikel, damit Sie IHRE 20 Grund-Rechte kennen, welche ABWEHRRECHTE G E G E N den Staat sind! Die sind deswegen drinn, damit es solche Blockwartmentalität und diesen verdammt deutschen vorauseilenden Gehorsam nicht mehr gibt. Funktioniert offensichlich nicht.
Holla,

meiner Meinung nach wäre es eine Diskriminierung der Vereinmitglieder gegenüber einem Gast, denn die Mitglieder zahlen schließlich Geld dafür das Sie im Verein sind und dessen Anlagen auch nutzen dürfen.

Wenn ich gute Laune hab würde ich dem Gast erstmal die Vereinssatzung erklären (jedenfalls unsere):

a)
Gastflieger und Interessenten können eine Tagesmitgliedschaft erwerben. Über den
schriftlichen Aufnahmeantrag (Eintragung im Flugbuch) entscheidet der Vorstand. Ist
kein Vorstandsmitglied anwesend erfolgt die Entscheidung über die Aufnahme durch
den Flugleiter.

b)
Außerordentliche Mitglieder sind fördernde Mitglieder, juristische Personen,
Körperschaften und jede natürliche Personen, die das 7. Lebensjahr vollendet haben,
können außerordentliche Mitglieder werden. Bei natürlichen Personen unter 18 Jahren
ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig.
Außerordentliche Mitglieder besitzen kein Stimmrecht und haben kein Recht,
Flugbetrieb auf dem Vereinsgelände durchzuführen.


(meine Ergänzung: Ein Gast der auf den Platz kommt ist erstmal überhaupt kein Mitglied und besitzt Pauschal erstmal überhaupt kein Nutzungsrecht)

Zum eigentlichem Thema: soweit mir bekannt ist muss der Verein / der Flugleiter das nicht zwingend prüfen, das liegt in der Verantwortung des jeweiligen Piloten.

Wenn man aber Kenntnis davon hat das ein Schulungsnachweis benötigt wird und der Pilot nicht im Besitz eines Nachweises ist dann sagt der DMFV ganz klar: "man darf ihn nicht fliegen lassen". Man hat dann wissentlich zugelassen das ein Pilot die Auflagen der Betriebsgenehmigung nicht erfüllt.


Gruß
Manfred
 

HenniT

User
Zu deutsch kann man dazu "Realitätsverweigerung" sagen. In der Psychologie wird ggf. auch "Credomanie" benutzt. Das finde ich am treffendsten. Es ist ein Kofferwort von Glauben (Credo) und Wahnsinn ( Manie).
Vielen Dank für die Information, da muss ich ja direkt meine Frau fragen, ob das auf mich zutrifft.
Aber nun bin ich ja zum Glück da... :)
Das ist ja erfreulicherweise eine Bereicherung des Forums, vor allem für schwierige Rechtsfragen.

MfG Henni
 
Sollte es in unserem Verein jemals dazu kommen (müssen) dass derartiges Juristendeutsch innerhalb der Mitglieder notwendig wird… dann bin ich weg… sorry

Ist zwar alles schön und gut, aber das ist mein Hobby und nicht mein Beruf
Besten Dank, verehrter Gerhard, für den Kommentar. Den benötige ich auch. Warum? Ganz einfach, Sie sind nicht der Erste, es gibt sicher 10 -Tausende mit der gleichen und völlig legitimen und berechtigten Einstellung. Massenflucht setzt nämlich gerade ein. Schon bemerkt?

Warum und wegen wessen Verantwortung?

Brüssel, die Regierungen, die das alles duldenden Verbände, die womöglich nicht ausreichend unsere Interessen vertreten? Jedes Jahr erfolgt in fast schon in exponentieller Zunahme eine sinnlose Regulierung nach der anderen, die natürlich zu solch internen Streit führt. Klassisches divide et impera. Nicht die Mitglieder sind Schuld, sondern jene, die das im Elfenbeinturm beschließen, und jene , die das dulden und unterstützen, wo auch immer. Und wir an der Quelle kommen nicht mehr nach, verlieren die Lust und müssen uns zerfleischen, weil jeder natürlich nix falsch machen will. Dann haut man eben ab. Mein vollstes Verständnis, ich aber kämpfe. Weil ich es kann!

Ihr Argument, lieber @Gerhard, habe ich heute auch einer Behörde mitgeteilt, dass es nicht in deren Sinn und Zweck sein kann, dass die überregulierten Vereine dadurch mehr Fluktuation erfahren und die unregulierte Wildfliegerei zunimmt. Bekommen das die Verbände nicht mit?

Daher bin ich dabei, einen Präzedenzfall für alle zu schaffen, ohne das die Sonne scheint. Sie wissen schon, was ich damit meine.

Noch eine Frage dazu an die hier Lesenden, ich bitte dazu um Unterstützung:

Wer wurde wann von dem BVerwG- Urteil (Az.7 CN 1.22) zur Aufhebung von Flugverboten in Naturschutzgebieten usw. von vor einem Jahr durch den Verband oder jemand gleichrangigem informiert? Ist dieses wegweisende Urteil hier jemandem bekannt gemacht worden? Ich kann beweisen, dass es seit mind. 1/2 Jahr dem DMFV vorliegt. Also, welcher Verein weis davon?
Ich danke vorab für die Untserstützung und verabschiede mich aus der Debatte, da ich einen entsprechenden Schriftsatz an die Behörde fertigen muss.
 
Wer wurde wann von dem BVerwG- Urteil (Az.7 CN 1.22) zur Aufhebung von Flugverboten in Naturschutzgebieten usw. von vor einem Jahr durch den Verband oder jemand gleichrangigem informiert? Ist dieses wegweisende Urteil hier jemandem bekannt gemacht worden? Ich kann beweisen, dass es seit mind. 1/2 Jahr dem DMFV vorliegt. Also, welcher Verein weis davon?
Ich danke vorab für die Untserstützung und verabschiede mich aus der Debatte, da ich einen entsprechenden Schriftsatz an die Behörde fertigen muss.
Hallo Herr Oberleutnant

Im Urteil BVerwG- Urteil (Az.7 CN 1.22) geht es um bemannte Luftfahrzeuge und nicht um den Modellflug oder auch unbemannte Lfz.
Du solltes mal §21h der LuftVO lesen.

PS: Ich war nur OG beim LTG 61, Fliegerhorst Penzing, ICAO-Code: ETSA :D

Gruss
Micha
 
Zuletzt bearbeitet:
...kognitive Dissonanz ...


Darf er nicht, das wäre Diskriminierung und verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz Art. 3, Satz 2 GG.! Kann der Betroffene Schmerzensgeld einklagen. Wenn man das nun mit Ihnen machen würde? Man oh man, was hier einige für ein Gerechtigkeitsgefühl und Rechtsverständnis haben. Lesen Sie das Grundgesetz, nur die ersten 19 Artikel, damit Sie IHRE 20 Grund-Rechte kennen, welche ABWEHRRECHTE G E G E N den Staat sind! Die sind deswegen drinn, damit es solche Blockwartmentalität und diesen verdammt deutschen vorauseilenden Gehorsam nicht mehr gibt. Funktioniert offensichlich nicht.
Hallo lieber Oberleutnant,

mittlerweile halte ich mich aus den meisten Diskussionen raus, weil es oft nur im Bashing endet, wenn man versucht, den Leuten etwas zu erklären. Aber hier kann ich einfach nicht mehr wegsehen.

Das ist nicht böse gemeint. Schlimm genug, dass du die falsche Erklärung hier zum Besten gibst. Aber scheinbar weißt du selber nicht, was die kognitive Dissonanz ist. Die Beweise lieferst du selber in deinen Beiträgen.

Und das der Flugleiter gegen das GG verstößt wenn er einem nicht-Mitglied im Verein das fliegen verbietet ist sowas von falsch, dass es kracht. Eine schlimmere Erklärung zum GG habe ich noch nie gehört.
Vollkommener Unsinn (ein anderes Wort kann man hier schon gar nicht mehr verwenden) ist dein folgender Beitrag...
Falsch. Hier gilt Rechtsvorrang. Hausrecht ist niederes Recht, Grundrechte und Strafrecht , ggf. Verwaltungsrecht höherrangig und gehen dem vor. Es ist ein Straftatbestand da keine Rechtsgrundlage und keine Legitimation sowie Haftung des "Kontrolleurs" . Nicht alles was man einfach so gewohnheitsmäßig macht, ist rechtens. Jetzt nennen Sie mir einen Grund, weshalb Sie sowas kontrollieren wollen? Nur EINEN!
Ich weiß nicht, wo du den Unterricht zum Staats- und Verfassungsrecht und zum Strafrecht genossen hast. Aber eine sowas von falsche Erklärung habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Du mischst vier vollkommen unterschiedliche Themen einfach in ein paar Wörtern durcheinander und bastelst dir deine eigene Legitimation/keine Legitimation.

Du fängst mit Verfassungsrecht an, verknüpfst völlig falsch zum Strafrecht, haust ein Schwall Verwaltungsrecht dazu und machst eine Hierarchie die in diesem Zusammenhang völlig falsch ist. Es gibt Gesetzeshierachien, aber man muss dazu auch die passenden Themen und Voraussetzungen haben. Das was du da mischst gibt es in keinem juristischem Studium. Also nur in den Klausuren und Examen bei Leuten, die durchgefallen sind.
Danach gehts weiter auf einen Straftatbestand gemischt mit ein bisschen Zivilrecht. Welcher Straftatbestand wäre denn erfüllt? Mach uns bitte die Freude und hau nochmal einen raus.

Es ist leider kein Wunder, dass sich bei uns keiner mehr auskennt, wenn in den Foren ständig solch unsinniger Müll zusammensubsumiert wird, wie der Jurist sagen würde.

Wenn ein Nicht-Mitglied im Verein nicht fliegen darf, ist das so. Regelt das Zivilrecht - Unterthema: Hausrecht. Wenn der Verein meint, die Nachweise kontrollieren zu müssen, obwohl ihm im Luftrecht keine Legitimation gegeben ist, ist das sein eigenes Bier. Wenn ich nicht bereit bin, den Nachweis vorzulegen, darf ich im schlimmsten Fall halt nicht fliegen. Da bin ich wieder im Hausrecht. Und auf gar keinem Fall irgendwo im GG oder Verwaltungsrecht.
Du musst die verschiedenen Rechtsthemen bitte nochmal nachlernen. Vor allem was wann wofür gilt.

Merci.


Gruß Robert.
 

Baloo

User
Besten Dank, verehrter Gerhard, für den Kommentar.
Diese Idee möchte ich gerne aufgreifen.

Hätte ich den beeindruckenden juristischen Sachverstand des Herrn Oberleutnant- vom Staatsrecht über Strafrecht, Verwaltungsrecht bis hin zum Luftverkehrsrecht und nebenbei noch Owi-Recht - würde ich meine kostbarer Zeit bestimmt nicht verplempern, um mit juristischem Halbwissen ausgestatteten Allround-Laien hier bei RC-Network über Rechtsfragen der Modellfliegerei zu diskutieren.
Nein, ich würde mich hinsetzen und einen Kommentar zum Modellflugrecht schreiben, der dann von Rechts- und Staatsanwälten sowie Richtern zukünftig als Grundlage der Entscheidungsfindung herangezogen werden kann. Allen bei RC-Network angemeldeten Modellfliegern würde ich dieses Buch zu einem Freundschaftspreis zur Verfügung stellen. Sicher würde auch der DMFV und DAeC dieses Werk allen Vereinsvorständen und Flugleitern empfehlen, damit auf den Modellflugplätzen in Deutschland endlich rechtskonform geflogen werden kann. Eigentlich ist dieses Thema eine echte Marktlücke.

Honi soit qui mal y pense

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Gruß Bernhard
 
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