Kontrolle Kenntnisnachweis

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Ist wieder schön zu sehen wie manche Dinge ausgeweitet werden.
Es geht weder um eine Kontrolle von Fahrzeug Papieren oder anderen Dingen. Ich würde auch nie eine Kontrolle verlangen. Ich wierde aber darum bitten die benötigten Dokumente zu zeigen. Dieser bitte brauchst du selbstverständlich nicht nachkommen. Konsequenz siehe letzten Post. Allerdings hatte ich dieses Problem in den letzten 30 Jahren noch nie. Alle Gastflieger die zu uns kamen haben sofort gefragt was wir brauchen. Wenn du natürlich deine Zeit mit Rechtsstreit und Gesetzestexten zitieren verbringst kannst du das vielleicht nicht wissen. Aber das kann auch ein schönes Hobby sein. Ich geh dann mal wieder denn nächsten Akku fliegen und begrüße gern auch Gastflieger. Und wenn jemand neu ist und noch keinen kn hat helfen wir trotzdem mit Lehrer Schüler.

Torsten
 
Das ist ja für mich alles verständlich, was die Kommentatoren hier schreiben, aber in diesem Forum ist die Überschrift "Rechtsfragen" und nicht idividuelle Ansichten, wobei Sie diese hier natürlich vortragen können. Man muss auch deswegen nicht auf mir rum hacken, wenn ich Ihnen die Gesetze zitiere, an die auch Sie alle gebunden sind, egal ob die Ihnen verschwurbelt oder sonst wie vorkommen. Beweisen Sie Ihre Aussagen bitte konkret mit Rechtsunterlagen, ansonsten sind das alles unsubstantiierte, völlig belanglose Meinungen. Offensichtlich haben wohl nur wenige Prozesserfahrungen. Im Übrigen stammt das nicht alles von mir, sondern von Richtern und den Rechtsanwälten, mit denen ich kommuniziere und zusammen arbeite. Und wenn man sich hier nicht zur Wehr setzt, garantiere ich Ihnen, dass Sie demnächst Steuern auf Ihre Fliegerei bezahlen müssen.

@wst: Dann ist es ja schön, dass Ihnen in Ihrem Verein keine weiteren behördlichen Steine in den Weg gelegt wurden und Sie keinen Paragraphenreiter (das wollten Sie doch schreiben,oder? Nur zu...) brauchen. Bei uns ist das anders und dieser Paragraphenreiter ist gerade erneut erfolgreich dabei, eben wegen der Anwendung/Reiterei auf den Paragrafen, extrem einschränkende, verfassungswidrige Flugzeitenverbote unseres Vereins mit den zuständigen Behörden abzuschaffen, weil sich kein anderer da wohl als kompetent und konseqent fühlt.Ich reite eben dann mit den § zur Behörde und muss sagen, die freuen sich über meine Pferde, weil ich denen damit auch Arbeit erspare und Präzedenzfälle schaffe, die in Zukunft auch Ihnen dienen. Stichwort : BVerwG-Urteil (Az.7 CN 1.22) , erfolgreich für uns erstritten von Dr. jur.Walter Felling,aber nach einem Jahr immer noch nicht durchgängig bekannt* bzw. angewendet in diversen Landesbehörden.

*Auch im Kenntnisnachweis (meine letzte Lesung dort Stand Mai 2023) wurde die neue Rechtslage nicht korrigiert. Der KN ist also zu diesem Zeitpunkt gar nicht rechtssicher! Prüfen Sie es selber, wenn dort immer noch steht, dass man über Naturschutzgebieten nicht fliegen darf, dann ist der ganze KN fehlerhaft. Und sowas wollen einige selbsternannte Blockwarte mancher Vereine kontrollieren?????

Woher wollen Sie denn wissen, welche Ausnahmen und Ausführungen es zum KN gibt, wenn selbst die Bezeichnungen dieses geändert wird? Sie können aufgrund des Unwissens nicht mal sicherstellen, dass Ihre unrechtmäßige Kontrolle überhaupt exakt ist. Das ist eben das Problem, es mangelt am behördlichen Unterweisungszyklus und damit versetzen Sie Flugkollegen ins Unrecht. Ist Ihnen das nicht klar?
 
Ich war neugierig und hab mal schnell Tante Gugel gefragt:


Dabei geht es konkret um die bemannte Luftfahrt.

Ansonsten kann ich die Ausführungen des Kollegen nicht überprüfen, freue mich aber immer über Hinweise, die uns das Leben erleichtern.

Ich finde es respektlos, wenn man sich über solche Wortmeldungen lustig macht.
 
Geschätzter Hänschen, besten Dank für Ihren letzten Satz.
Sie haben auf den ersten Blick recht und gestatten Sie mein Kompliment, da Sie genau das machen, was man eben tun muss, ins Gesetz (hier Urteil) schauen. Aber....

Die Klage über mehrere Jahre, tlw. Jahrzehnte, war ursprünglich von einem bemannten Luftfahrzeug ausgegangen. Das ist aber irrelavant, denn unsere Modelle sind laut Gesetz mit den manntragenden rechtlich gleichgestellt.
Der letzte Satz der Begründung sagt alles aus:

"Damit hat sich die Antragsgegnerin die Befugnisse der Luftfahrtbehörde angemaßt."

Das bedeutet, Höheres Recht bricht niederes Recht (sorry @steinix für die "Reichsbürgerschwurbelei") . Die Landesnaturschutzbehörden haben sich nicht in die Kompetenz , also z. B. Verbote, der Bundesbehörde einzumischen. Jegliche Flugverbote über Naturschutzgebieten (auch unterhalb 150m ) sind durch Luftfahrzeuge (was das alles sind, definiert das Gesetz -also auch Modelle) sind ungültig und seit Januar 23 sofort aufgehoben. Das geht, n. m. Recherche soweit, dass sich die Naturschutzbehörden des Landes auch überhaupt nicht mehr einzumischen haben in die Genehmigung von AE der Vereine. Das ist ein fundamentales Urteil. Der Anwalt hat dazu übrigens auch promoviert.

Und genau diese jahrzenhntelange Einmischung hat uns im Verein Dauerflugverbotszeiten unter gleichzeitige Misachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Art 3 , S. 2 GG auferlegt- und wir fliegen NICHT im Naturschutzgebiet!
Die untere Naturschutzbehörde ist also schlichtweg NICHT ZUSTÄNDIG. Genauso wie diejenigen, die hier alle strafrechtlich relavant kontrollieren wollen und den Straftatbestand Amtsanmaßung auch hier noch fröhlich rechtfertigen und gutheißen. Und das ist KEINE Satire!
 
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anbei noch das Statement von RA Dr.jur.Felling dazu:
 

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@oberleutnant: das funktioniert auf unseren flugplätzen genauso wie als wenn du einen mietwagen mieten wolltest: ohne vorlage eine gültigen führerscheins bekommst du keinen mietwagen, selbst wenn du ihn im voraus schon bezahlt hast. der mietwagenfritze am tresen des autovermieters hat nämlich einfach das recht dazu, sicherzustellen, daß du das mietauto auch führen darfst. das regeln schon die agb, dazu braucht es auch kein höheres recht und gar nichts sonstiges. entweder du legst den gültigen schein vor oder du mußt wieder abziehen. da hilft auch kein sonstiger verschwurbelungs- und/oder reichsbürgerausweis oder -meinung oder -ansicht!
Das ist ein völlig anderer Rechtskreis, Privat und Handelsrecht. Wir sind hier im hoheitlichem Verwaltungsrecht, "Abteilung" Luftrecht.
 
Sorry... bin etwas abgelenkt von gerade vielen "Baustellen" in den Texten ... geht es jetzt grundsätzlich noch darum ob ich den KN verlangen darf wenn jemand auf unserem Platz fliegen will? Bzw. darf ich ja das Fliegen untersagen wenn er ihn mir nicht zeigt, oder? Wir befinden uns ja nicht in der öffentlichen Fußgängerzone in der Stadt... (Unabhängig davon ob mir die Unterschrift reicht mit der er bestätigt im Besitz des KN zu sein)
 

airshow

User
Das ist ein völlig anderer Rechtskreis, Privat und Handelsrecht. Wir sind hier im hoheitlichem Verwaltungsrecht, "Abteilung" Luftrecht.
Betreibst Du eigentlich auch Modellflug, oder bewegst Du Dich nur im "hoheitichem Verwaltungsrecht" (klingt schon fürchterlich!)
Bei uns im Verein kann jeder Flugleiter machen. Wenn ich Dich so lese, denke ich, dass dazu eigentlich ein Jurastudium gehört!
(nix für ungut - aber eigentlich sind wir Modellflieger)
 
Sorry... bin etwas abgelenkt von gerade vielen "Baustellen" in den Texten ... geht es jetzt grundsätzlich noch darum ob ich den KN verlangen darf wenn jemand auf unserem Platz fliegen will? Bzw. darf ich ja das Fliegen untersagen wenn er ihn mir nicht zeigt, ja? Wir befinden uns ja nicht in der öffentlichen Fußgängerzone in der Stadt...
Klar darfst ihm das Untersagen. Der Verein übt das Hausrecht aus.
 
Ihre Frage wird auch im Statement des RA Felling beantwortet und die gewünschte Quelle habe ich angeführt: LuftVerkG, LuftVO usw.. Sowas steht immer an in den vorderen Paragraphen bei Definitionen. Das Lesen kann ich Ihnen leider nicht abnehmen.
Die kenn ich alle so halbwegs und weiss deshalb das Modellflug den Manntragenden eben nicht gleichgestellt ist :-)
 
Klar darfst ihm das Untersagen. Der Verein übt das Hausrecht aus.
Falsch. Hier gilt Rechtsvorrang. Hausrecht ist niederes Recht, Grundrechte und Strafrecht , ggf. Verwaltungsrecht höherrangig und gehen dem vor. Es ist ein Straftatbestand da keine Rechtsgrundlage und keine Legitimation sowie Haftung des "Kontrolleurs" . Nicht alles was man einfach so gewohnheitsmäßig macht, ist rechtens. Jetzt nennen Sie mir einen Grund, weshalb Sie sowas kontrollieren wollen? Nur EINEN!
 
Falsch. Hier gilt Rechtsvorrang. Hausrecht ist niederes Recht, Grundrechte und Strafrecht , ggf. Verwaltungsrecht höherrangig und gehen dem vor. Es ist ein Straftatbestand da keine Rechtsgrundlage und keine Legitimation sowie Haftung des "Kontrolleurs" . Nicht alles was man einfach so gewohnheitsmäßig macht, ist rechtens. Jetzt nennen Sie mir einen Grund, weshalb Sie sowas kontrollieren wollen? Nur EINEN!
Ich will ja gar nichts kontrollieren. Der vom Verein benannte Flugleiter darf ohne Angaben weiterer gründe personen die nicht Mitglied sind das Fliegen untersagen.
 
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