Kontrolle Kenntnisnachweis

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Es geht hier nicht darum sich über jemanden lustig zu machen. Aber vielleicht sollten mache bedenken das wir hier in der Regel normale Modellflieger sind und keine Juristen. Wenn es also Regularien gibt die dann auch noch von den Verbänden geteilt werden, und die kn sind ja von denen erstellt, dann kann ich das schlecht alles in Frage stellen und prüfen. Sonst brauche ich nicht mehr fliegen gehen.

Torsten
 
Ich will ja gar nichts kontrollieren. Der vom Verein benannte Flugleiter darf ohne Angaben weiterer gründe personen die nicht Mitglied sind das Fliegen untersagen.
Darf er nicht, das wäre Diskriminierung und verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz Art. 3, Satz 2 GG.! Kann der Betroffene Schmerzensgeld einklagen. Wenn man das nun mit Ihnen machen würde? Man oh man, was hier einige für ein Gerechtigkeitsgefühl und Rechtsverständnis haben. Lesen Sie das Grundgesetz, nur die ersten 19 Artikel, damit Sie IHRE 20 Grund-Rechte kennen, welche ABWEHRRECHTE G E G E N den Staat sind! Die sind deswegen drinn, damit es solche Blockwartmentalität und diesen verdammt deutschen vorauseilenden Gehorsam nicht mehr gibt. Funktioniert offensichlich nicht.
 
Es geht hier nicht darum sich über jemanden lustig zu machen. Aber vielleicht sollten mache bedenken das wir hier in der Regel normale Modellflieger sind und keine Juristen. Wenn es also Regularien gibt die dann auch noch von den Verbänden geteilt werden, und die kn sind ja von denen erstellt, dann kann ich das schlecht alles in Frage stellen und prüfen. Sonst brauche ich nicht mehr fliegen gehen.

Torsten
Völlig verständlich, lieber Torsten. Das dachte ich auch mal. Leider können wir uns nicht mal mehr darauf verlassen, auf die Behörden schon gar nicht. Nur ein Beweis dafür , nur EINER: Wann hat Sie der DMFV, o. Ihr Verein oder sonstwer, über obiges BVerwG- Urteil informiert? Sehen Sie.
Ich kann Ihnen da zu der Rechtsabteilung eines Verbandes Geschichten erzählen.......Aber dann kommt gleich jemand mit "Bashing".
 

HenniT

User
Toll, der Oberleutnant hat sich mal wieder zu Rechtsfragen geäußert; dann wird es hier ja wieder sehr unterhaltsam.
Ich hol schon mal ne Tüte Chips raus.
MfG Henni
 
Das ist die definition was ein Luftfahrzeug ist.
Das sagt noch lange nicht aus daß Flugmodelle in allen Aspekten den manntragenden gleichgestellt sind. Das ist nicht der Fall.
Sehr gut. Das stimmt. Typischer Juristensatz kommt jetzt: "Das kommt daruf an."
Aber:
Das ist für die Konsequenz des BVerwG-Urteils vom Jan. 2023 auch gar nicht nötig, denn hier geht es um den Rechtsvorrang der Bundesbehörde vor der Landesbehörde. Das Gleiche trifft in anderen Bereichen auch zu. Leider kommen Sie nicht umhin, die Urteile und Gesetze zu filetieren. Beschuldigen Sie bitte nicht mich, ich habe das nicht verursacht, versuche mich, wie Sie, alle nur zu wehren.

Da hatten wir im Verein mal so einen Fall:
Da wollte doch der Verein einfach die höheren Rechte, die uns die Bundesbehörde einräumte, für einige Mitglieder durch einfache Mehrheitsabstimmung (niederes Recht) entziehen. Das ist natürlich illegal und nichtig. Es war ein jahrelanger Krampf, den Mitgliedern diese Rechtswidrigkeit darzulegen. Da musste ich- tlw. auch noch heute- gegen eine Armee von kognitiver Dissonanz und Credomanie ankämpfen.Letztlich gewonnen. Ich kämpfe ja nicht, wenn ich nicht gut bewaffnet bin. Sollten die Unbewaffneten hier jetzt auch langsam wahrnehmen.
 
Nein, das ist hochinformativ! Man kann alles rechtsicher (Gestzen Urteile, Begründungen,...) nachlesen und ist damit transparent.
So mancher "übermütige "Vorstand, der seine Gastflieger von oben ansieht, sollte sich mal mit sowas beschäftigen.
Meine Meinung!
Mein Hochachtung und Anerkennung an Sie. Genau darum geht es um SACHDIENLICHE , anwendbare und rechtssichere , wie geprüfte Informationen, die Rechte jedes Einzelnen, auch jene, die sich hier darüber lustig machen und gegen die Arroganz wie kognitive Dissonanz mancher Zeitgenossen. Ich danke Ihnen!
 

HenniT

User
@oberleutnant
Sorry, aber könntest du bitte zu meiner und eventuell allgemeinen Information den Begriff "kognitive Dissonanz" erklären; das gehört leider nicht zu meinem bescheidenen Sprachschatz.
MfG Henni
 
Geschätzter Hänschen, besten Dank für Ihren letzten Satz.

Vielen Dank für die Blumen, 😂, wir sind hier übrigens per " Du "...

Gruss Hans

QUOTE="silberkorn, post: 12698719, member: 26885"]
Bisher markiert die Flugsicherung noch entsprechende Naturschutzgebiete als Flugverbtoszonen.
[/QUOTE]

Die " Flugsicherung " markiert nichts. Als Teilnehmer am Luftverkehr sollte schon etwas mehr als Halbwissen vorhanden sein, genau dafür wurde der KN geschaffen.
 
Lieber Hans, aus Respekt vor den mir, leider nicht persönlich bekannten Foristen , sowie aus Gewohnheit des Stiles in meiner Umgebung bleibe ich beim Sie, was auch dem Verständnis zum Thema für mich als förderlicher erscheint. Ich sehe es aber nicht als despektierlich an, mich zu duzen.
 
Die " Flugsicherung " markiert nichts. Als Teilnehmer am Luftverkehr sollte schon etwas mehr als Halbwissen vorhanden sein, genau dafür wurde der KN geschaffen.

Doch tut sie. Die Flugsicherung verantwortet die Droniq App.
Die Droniq gmbh ist eine Tochter der Deutschen Flusicherung GMBH.
Soviel zum Thema Halbwissen.
 

Lownoise

User
Das höchste von mir im Netz recherchierte Bussgeld lag bei ca. 350 € im Falle von einem Straftatbestand, nämlich Drohnenfliegen in der Landeschneise eines Verkehrsflughafens durch Eingriff in den Luftverkehr.
Die Airlines werden sich sicherlich zivilrechtlich melden, um ihre Ansprüche geltend zu machen.... :cool:
Ich glaube nicht dass man mit 350 EUR davon kommt, wenn man nen Flughafen lahm legt.
 
@oberleutnant
Sorry, aber könntest du bitte zu meiner und eventuell allgemeinen Information den Begriff "kognitive Dissonanz" erklären; das gehört leider nicht zu meinem bescheidenen Sprachschatz.
MfG Henni
Gerne. Auch ich war vor Jahrzehnten mal auf solche Fremdwörter gestoßen, und auch heute dauernd noch. Je mehr man forscht, desto mehr stellt man fest, dass man noch sehr wenig weis.
Also:
Zu deutsch kann man dazu "Realitätsverweigerung" sagen. In der Psychologie wird ggf. auch "Credomanie" benutzt. Das finde ich am treffendsten. Es ist ein Kofferwort von Glauben (Credo) und Wahnsinn ( Manie).
Dr. med. Johannes Werle beschreibt das so, was auch für kognitive Dissonanz angewendet werden kann:

„Glaubsüchtigkeit“ ist zumindest zum Teil in ihrem Ausmaß „angeboren“. Sie ist Grundlage vieler hartnäckiger menschlicher Fehlvorstellungen. Einmal gewonnene Überzeugung sind oft bei Menschen sehr festgefahren, wir neigen dazu, selbst an fiktiven Zusammenhängen unbeirrbar festzuhalten. Oft ändert sich daran auch nichts, wenn diese Zusammenhänge in wissenschaftlichen Experimenten widerlegt worden sind. Unser Gehirn ist so konstruiert, dass wir ständig neu lernen. Dabei werden ständig neue Verknüpfungen zwischen Nervenzellen verschiedener hergestellt um bei Wiederholung der Wahrnehmung vorbereitet zu sein, schneller zu erkennen und schneller handeln zu können.. Wir suchen automatisch hinter jedem Ereignis eine Ursache, in Zufallsereignisse interpretieren wir Gesetzmäßigkeiten hinein. Diese Gesetzmäßigkeiten versuchen wir bei weiteren Wahrnehmungen wieder zu bestätigen.

Ich sage immer, es ist für mich einfacher zum Mond zu kommen, als die Credomanie zu besiegen. Daher lasse ich diesen aussichtslosen Kampf.
 
Die Airlines werden sich sicherlich zivilrechtlich melden, um ihre Ansprüche geltend zu machen.... :cool:
Ich glaube nicht dass man mit 350 EUR davon kommt, wenn man nen Flughafen lahm legt.
Zunächst mal völlig korrekt. Das war auch nur der Bussgeldbetrag. Ob es dadurch Einschränkungen gab, weis ich nicht mehr. Aber das ist ja dann der nachfolgende zivilrechtliche Schadenersatzanspruch und der ist auch mal viel teurer als die STGB-Strafe. Deswegen verweise ich immer auf die Haftung. Mit der Strafe aus dem Strafrecht ist es nicht getan. Und fast immer hat der Geschädigte durch das voran gegangene Strafverfahren beste Karten vor dem Zivilgericht auf Schadenersatz. Auch in dem hier behandelten Falle. Die Leute wissen das oft gar nicht, in welche Fallen sie hier geraten können und ich spreche aus jahrzehntelanger, juristischer, praktischer Erfahrung (zum Glück immer auf der Gewinnerseite). Aber nun bin ich ja zum Glück da... :)
 
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